Hallo, da meine Freundin hier schon länger ist habe ich mich nun auch mal angemeldet um meine Fragen selber zu stellen =).
Also, da ich nun seit zirka 2 Monaten im Leistungsbezug von HartzIV bin, ich aber bereits seit quasi eh und je auf Nebenerwerb Selbstständig bin habe ich aus gesundheitlichen Gründen nun überlegt mich voll Selbstständig zu machen.
Bis vor 8 Monaten habe ich in einer Metzgerei gearbeitet, leider ist mein Rücken im ***** so das das nicht mehr geht und auch meinen Ausbildungsberuf kann ich deswegen nicht mehr ausführen (Lagerist)
Da ich momentan dabei bin ein paar Portale aufzubauen die eine lange Anlaufphase haben, stellt sich mir die Frage: Gibt es eine Möglichkeit das mich das Amt hierfür fördert, ein schlüssiges Konzept (Businessplan) vorrausgesetzt?
Habe ich einen Rechtsanspruch? Wenn ja wo (Paragraph) ist der geregelt... Ich würd gern kurz / mittel / langfristig aus dem Leistungsbezug aussteigen...
Hauptächlich erstelle ich Texte, und übersetze auch - darunter auch für einen größeren Verlag... Ich sag mal so, 345 Euro hätte ich schnell zusammen, aber die Versicherungsleistungen + Miete usw eben nicht...
Lieber auf HartzIV verzichten und Mietzuschuss beantragen? Was meint ihr?
LG, Michael
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Ich wuerde sagen, wende Dich an ein Gruenderbuero und/oder einen passenden Berufsverband und frag dort nach kompetenter Hilfe. Da kann man Dir sicher besser helfen als hier.
Grundsaetzlich wuerde ich immer versuchen, Ueberbrueckungsgeld zu beantragen, wenn ich berechtigt waeere, denn so etwas kann den Schritt in die Selbststaendigkeit stark erleichtern. Du musst aber beachten, dass Du ausser dem Biz-Plan "offiziell" noch nichts fuer Dein neues Unternehmen machen darfst, EHE Du den Antrag stellst und bewilligt bekommen hast, denn wenn Du die neue Taetigkeit "offiziell" bereits ausuebst, entziehst Du dem Antrag die Grundlage. Einge Arge-Mitarbeiter verstehen da weder Spass noch Spielraum.
Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben!

Die IHK stellt dir dazu Hilfen zur Verfügung. Dort wird dir genau erklärt, was du alles brauchst, wie du es zu schreiben hast und was du beim Amt alles beantragen kannst. Ich drück dir die Daumen. :)
Urbanessa am 17. Oktober 2009 23:52 Die IHK ist fuer Texter und Uebersetzer leider nicht zustaendig, denn das sind sogenannte "freie Berufe" ohne Gewerbeanmeldung oder Kammermitglieschaft. Aber beim BDUE oder dem VdUE oder einem Texterverband koennte er nachfragen.
Hi, da ich auch andere Tätigkeiten ausführe aktuell die ich aber einstellen will früher oder später hab ich ein Gewerbe (Klamotten verkauf, Fotoshootings...) Gibt halt alles immer mal ein paar Euro...
Dann frag ich mal bei der IHK nach, aber seit wann wissen die was es für möglichkeiten zwecks Hartz4 gibt?