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Selbstständig - Steuer wieder holen.

gefragt von jason69jason69 am 20.04.2009 um 10:52 Uhr

Wenn man sich selbständig macht, hat man sicherlich zu anfang mehr ausgaben wie einnahmen. Bekommt man denn trotzdem die volle Steuer zurück??

Bsp:

500 € getankt 200€ büromatrial 400€ drucker

Ausgaben: 1100 € Brutto

Einnahmen: 300 ,- € Brutto

Bekommt man trotzdem die Steuer aus den 800,- € diff.?

Wäre über hilfreiche Antworten sehr erfreut, gerne auch mit intressanten links.


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anonym
beantwortet von anjanni am 20. April 2009 10:55
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Du kannst einen Steuervortrag machen wenn Du in dem Jahr nur Minus gemacht hast. Dann zählt das noch für's Folgejahr.

Einkünfte verschiedener Einkunftsarten werden im selben Jahr außerdem erst mal miteinander verrechnet.

Umsatzsteuer jedoch wird getrennt berechnet.

Wenn Du Dich gar nicht auskennst, solltest Du in einen Steuerberater investieren.

Ansonsten gibt es Existenzgründerseminare, auf denen auch solche Fragen besprochen werden.

Kommentar von 1755149422b0bbd48773706bd78069e5smalljason69 am 20. April 2009 10:59

Ich habe einen Steuerberater, dieser meint, ich soll erstmal alles sammeln, auch aus der zeit vor der selbstständigkeit...also wo ich auf dem wege zur selbstständigkeit war. In dieser zeit habe ich mir ja schon drucker handy usw. gekauft...er sagte das würden wir alles wieder bekommen?! genauso frag ich mich, weshalb ich die ganzen tankbelege sammel, wenn ich im ersten monat eh noch keine einnahmen habe???

Kommentar von anjanni am 20. April 2009 11:05

Steuern werden über's Jahr berechnet - und dann hast Du hoffentlich irgendwann Einnahmen.

Lies auch den ersten Satz - und sprich mit dem Steuerberater noch mal darüber. Der ist doch dafür da, daß er Dir das erklärt!!!


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 20. April 2009 10:53
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Du bekommst nicht mehr raus als das was Du an Einkommensteuervorauszahlung geleistet hast. Wenn Du keine Steuer bezahlt hast kriegst Du auch nichts zurück.

Hast Du nebenher noch Einnahmen, die versteuert wurden (z.B. Teilzeitjob) dann wird das zusammengerechnet und der Verlust wird auf Deine Lohnsteuer angerechnet (Abzug).

Kommentar von 1755149422b0bbd48773706bd78069e5smalljason69 am 20. April 2009 10:55

also könnte ich mir in diesem fall, die gezahlten 19% steuer aus den300€ zurück holen?

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 20. April 2009 11:15

Wenn Du Umsatzsteuer meinst - nein die kannst Du nicht gegenrechnen.


Teify
beantwortet von Teify am 20. April 2009 10:55
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Du mußt für deine Einnahmen Umsatzsteuer bezahlen.Von denen kannst du die Vorsteuer abziehen.Wenn du mehr Vorsteuern als Umsatzsteuern hast, dann kriegst du die zuviel bezahlte Vorsteuer wieder.Liegst du aber mit deinen Einnahmen unter dem Steuerlimit, dann brauchst du keine Umsatzsteuer bezahlen,kriegst dann aber auch nichts zurück.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 7. Mai 2009 13:45
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Moin moin,

Deine Einnahmen 252,10 + 19% USt 47,90 = 300,-

Deine Ausgaben 924,37 + 19 % USt 175,63 = 1100,-

In diesem Beispiel bekommst Du also im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung 127,72 (Diff. USt/VorSt) vom FiAmt zurück erstattet. Diese Vornameldungen kannst Du monatlich oder auch vierteljährlich machen.

Deine GuV (Gewinn und Verlust) Rechung machst Du jährlich.


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