Selbstständig neben der Arbeit mit Bügelservice
Hallo.
Ich habe da mal eine Frage:
Eine Freundin von mir arbeitet momentan in einem kleinen Café auf 450,00 € Basis und ist fest angestellt. Jetzt überlegt sich sich nebenbei etwas dazu zu verdienen.
Unzwar würde sie gerne nebenbei einen Bügelservice von zu hause aus anbieten. Ihre Arbeitgeberin hat damit kein Problem. Was wären jetzt die ersten Schritte und was muss sie alles beachten, wenn sie ihr Vorhaben in die Tat umsetzten möchte.
Liebe Grüße
NoXxOne
5 Antworten
Bügelservice ist gut, viele Männer werden ihr dankbar sein.
1. Gewerbe anmelden
2. Vom Finanzamt kommt der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung."
3. Da vermutlich unter 17.500,- Umsatz (Einnahmen) kein Problem Kleinunternehmerin, also wird Umsatzsteuer nicht erhoben.
4. Der Gewinn ist über eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zu ermitteln.
5. Sie lebt ja bestimmt nicht von den 450,- Euro. Wenn sie verheiratet ist, kommt der Gewinn über die Anlage "G" in die gemeinsame Einkommensteuererklärung.
Ja Sie hat 2 Kinder, aber die sind beide schon selbstständig. Grüße
Sie benötigt grundsätzlich einen Gewerbeschein. Diesen bekommt sie (gegen Gebühr) in ihrer Kommunalverwaltung. Dann werden sich meist sehr schnell Organisationen wie Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft & Co. für ihr neues Gewerbe interessieren. Damit sind dann in der Regel auch Abgaben fällig. Hinzu kommen Kosten für Strom, evtl. Fahrtkosten (Hol- / Bringservice), Werbung etc. Von daher sollte schon kalkuliert werden, ob sich dies lohnt.
Sie ist fest angestellt.
Sie müsste wissen das sie eine Menge Strom verbraucht und ob sich das überhaupt rechnet. Mit überhöhtem Stromverbrauch privat steigt die Stromsteuer. Also die KW/S wird dann höher besteuert!
Ist sie nun fest angestellt oder arbeitet sie auf 450 Euro oder beides?
Hallo wfwbinder. Danke für eine Antwort. Sie ist geschieden und erhält von Ihrem Exmann 450,00 € Unterhalt. Fällt dieser dann weg? Grüße NoXx