Selbstständig neben der Arbeit mit Bügelservice

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Bügelservice ist gut, viele Männer werden ihr dankbar sein.

1. Gewerbe anmelden

2. Vom Finanzamt kommt der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung."

3. Da vermutlich unter 17.500,- Umsatz (Einnahmen) kein Problem Kleinunternehmerin, also wird Umsatzsteuer nicht erhoben.

4. Der Gewinn ist über eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zu ermitteln.

5. Sie lebt ja bestimmt nicht von den 450,- Euro. Wenn sie verheiratet ist, kommt der Gewinn über die Anlage "G" in die gemeinsame Einkommensteuererklärung.

Hallo wfwbinder. Danke für eine Antwort. Sie ist geschieden und erhält von Ihrem Exmann 450,00 € Unterhalt. Fällt dieser dann weg? Grüße NoXx

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@NoXxOne

nein, vermutlich nicht. Aber dazu müsste man das Urteil in der Sache kennen. Sind Kinder vorhanden?

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Ja Sie hat 2 Kinder, aber die sind beide schon selbstständig. Grüße

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@NoXxOne

Nachehelicher Unterhalt wenn keine Kinder vorhanden sind, könnte gekürzt werden, wenn sie ausreichende Einkünfte hat. Da sollte sie den Scheidungsanwalt noch befragen.

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Sie benötigt grundsätzlich einen Gewerbeschein. Diesen bekommt sie (gegen Gebühr) in ihrer Kommunalverwaltung. Dann werden sich meist sehr schnell Organisationen wie Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft & Co. für ihr neues Gewerbe interessieren. Damit sind dann in der Regel auch Abgaben fällig. Hinzu kommen Kosten für Strom, evtl. Fahrtkosten (Hol- / Bringservice), Werbung etc. Von daher sollte schon kalkuliert werden, ob sich dies lohnt.

Sie ist fest angestellt.

Sie müsste wissen das sie eine Menge Strom verbraucht und ob sich das überhaupt  rechnet. Mit überhöhtem Stromverbrauch privat steigt die Stromsteuer. Also die KW/S wird dann höher besteuert!

Ist sie nun  fest angestellt oder arbeitet sie auf 450 Euro oder beides?