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Selbstständig+Gründungszuschuß: bleibt bei mangelnden Einnahmen nach 9 Mon. Grundsicherung erhalten

gefragt von Sarasvati am 06.10.2009 um 23:51 Uhr

Ich bin z.Zt. arbeitslos und möchte mich selbstständig machen und dazu den Gründungszuschuß (9 Monate plus ALG1) des Arbeitsamts in Anspruch nehmen. Sollte es mit den Einnahmen nach den 9 Monaten nicht ausreichend klappen, würde ich durch die Grundsicherung (= ergänzend ALG2) aufgefangen ? Oder wäre die Selbstständigkeit damit gescheitert und ich müßte mich wieder arbeitslos melden ? Danke für deine Antwort.

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Warrior
beantwortet von Warrior am 6. Oktober 2009 23:52
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jain. Es gibt die Möglichkeit nach 9 Monaten Bezug zumindest noch 6 Monate die 300 Euro extra zu kassieren. Allerdings wird da das Geschäft nochmal geprüft. Selbstständig Arbeitslos bist du wenn du weniger als ca 15(?) Stunden Arbeit pro Woche hast. Versichere dich bei deiner Selbsständigkeit für 52 Euro mit der Arbeitslosenversicherung freiwillig. Die ist idealerweise für Selbstständige recht günstig und wird nicht am Einkommen bemessen.

Kommentar von Sarasvati am 7. Oktober 2009 00:08

Danke. Was genau ist die Arbeitslosenversicherung und wie/wo wird sie beantragt ?

Kommentar von Simple_avatar1smallWarrior am 7. Oktober 2009 00:11

Das ist ne freiwillige Weiterversicherung. Frag bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit nach, die geben dir nen Wisch den du ausfüllen musst. Siehs mal so: Du zahlst halt schonmal 9 Monate ein, ggf. auch 12 Monate wenn dein Laden gut läuft dann hast du im Fall der Arbeitslosigkeit schon wieder ein halbes Jahr anspruch auf Arbeitslosengeld und zwar einen recht hohen betrag glaub so 1000-1200 Netto. Ich weiss die Bemessung aber nicht. Hab mich mal früher damit beschäftigt und weiß nur das Selbsständige mit einer freiwilligen Versierhung echt gut dran sind.

Kommentar von christian69 am 26. Oktober 2009 13:39

schau mal alternativ unter http://www.sich-selbststaendig-machen.de/html/zuschuesse-foerderungen.html - da gibt es informationen zum gründerzuschuss...



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