Selbstständig gemacht - Wann kommt Post Finanzamt usw

6 Antworten

Du kannst Dich zwar selbstständig machen, aber nicht, bevor Du dies beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde gemeldet hast. In Folge geht man dann in der Regel mit diesem Gewerbeschein zum Finanzamt, bekommt dort viele viele Vordrucke, die Du (am besten mit Steuerberater) ausfüllst und dem Finanzamt wieder zukommen lässt. Dann dauert es wieder die ein oder andere Woche, und dann hälst Du Deine Steuernummer in Händen.

. In Folge geht man dann in der Regel mit diesem Gewerbeschein zum Finanzamt, bekommt dort viele viele Vordrucke,

Du bekommst erst mal einen Fragebogen mit acht Seiten.

Wer sich selbstständig macht, benötigt dazu einen Gewerbeschein. Der wird (in Städten) beim Kreisverwaltungsreferat beantragt, in dörflichen Gegenden bei den Landratsämtern. Mit der Beantragung des Gewerbescheins geht automatisch eine Meldung an das zuständige Finanzamt.

Dieses muß nun eine "erstvermutete Steuer" festlegen. Das heißt: das Finanzamt wird Dich erst mal fragen, in welcher Höhe Du etwa in der ersten Zeit Umsätze mit Deinem Gewerbe machen wirst und welche Einnahmen Du erwartest. Je nachdem wird dann ein vorläufiger Steuersatz festgelegt.

Je höher Deine Angaben, desto höher auch Deine steuerliche Abgabenpflicht. ACHTUNG: "schwindeln" nützt nichts, also weniger angeben als erwartet wird, denn nach einem Jahr ist die 1. Umsatzsteuererklärung fällig und da mußt Du ohnehin alle Quittungen, Rechnungen, und Buchungsbelege vorlegen. Aus diesem tatzsächlich errechneten Umsatz wird nun die künftige Steuer festgelegt. Hast Du bisher zuviel gezahlt (durch höhere Angaben als Du tatsächlich eingenommen hast), wird der Überschuß zurückerstattet. Bei zu niedrigen Angaben wird nachgefordert, daher lohnt "schwindeln" nicht.

Und diese Umsatzsteuer wird dann jedes Jahr wieder aufs Neue festgelegt, wobei immer die Umsätze der letzten 12 Monate, des sog. Wirtschaftsjahres, als Berechnungsgrundlage dienen.

@bierwampe, wo steht das, dass man einen Gewerbeschein beantragen muss? Ich hab bisher immer nur von Anmeldung gelesen.

Gib mal bitte den § an, nach dem man die Antragstellung vorzunehmen hat. Was passiert, wenn das Amt die Erteilung des Gewerbescheins ablehnt? Kann man dann Widerspruch dagegen einlegen oder klagen und wenn ja, auf Grundlage welches §?

@blackleather

Was ist der Unterschied zwischen einer Anmeldung und einer Antragstellung?

Wer ein Gewerb betreiben will, muß es anmelden, das ist schon rictig. Aber wie geht so eine Anmeldung vor sich? In der Regel erscheint man bei der zustädigen Behörde und trägt sein Anliegen mündlich vor. Daraufhin wird der Sachbearbeiter sagen: "Füllen Sie bitte dieses Formular aus" und das ist nichts weiter als ein Antrag. Ein Gewerbeschein kann nämlich auch durchaus abgelehnt werden, z. B. dann, wenn man ein Gewerbe anmelden will, für das ein sauberes Führungszeugnis benötigt wird und wenn der Antragsteller das dann nicht hat.

Erst wenn alle Belege geprüft und in Ordnung sind, wird der Gewerbeschein erteilt. Dasselbe gilt übrigens auch für viele andere "Scheine".

Der Waffenschein wird* beantragt* und ggf. erteilt.

Der Führerschein wird beantragt und nach estandener Prüfung ausgehändigt und damit auch erteilt.

Die Kfz-Zulassung wird beantragt und nach rechtlicher Ordnung erteilt.

Man könnte endlos so weitermachen...

@Bierwampe

Und wie sieht so ein "Gewerbeschein" aus?

Einen Waffenschein habe ich schon mal gesehen, einen Führerschein auch, auch eine Kfz-Zulassung. Aber einen Gewerbeschein?

@blackleather

Das ist auch kein A-6-Klapp-Papier und keine eingeschweißte Karte, sondern eine Bescheinigung in A 4 mit den Stammdaten des Inhabers (Name und Adresse, sowie der Art des angemeldeten Gewerbes) und ist vom Selbstständigen stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis, da diese Bescheinigung (Gewerbeschein) kein eigenes Foto enthält.

@Bierwampe

Ich bin selbständig, aber Freiberufler. Ich muß keine Bescheinigung bei mir führen, die ich auf Anforderung zusammen mit meinem Personalausweis vorzeigen muß. Und ich kenne Gewerbetreibende (Metzger, Gastwirte, Einzelhändler usw.), die auch keinen Gewerbeschein mit sich führen oder in der Ladenkasse aufbewahren und auf Verlangen irgendeiner Behörde vorzeigen müssen. Es gibt aber Wandergewerbetreibende wie Staubsaugervertreter usw. die müssen einen Wandergewerbeschein bei sich führen und auf Verlagen vorzeigen. Also bitte nicht verwechseln!

Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt. Wann die dir dann die Unterlagen zur steuerlichen Erfassung schicken, liegt an deren Arbeitsanfall. Bei uns dauert es ca. 6 Wochen.

Wenn du aber vorher Rechnungen scheiben wilst, geh doch einfach mit deinem Gewerbeschein zum Finanzamt hin ! Dann bekommst dui die Nummer gleich.

Wenn du ein Gewerbe bei der Kommunalbehörde angemeldet hast, brauchst du nichts weiter zu tun. Das Finanzamt kommt von alleine auf dich zu, denn es wird von der Kommunalbehörde informiert und wird aifgrund dessen von selbst tätig. Das kann dann durchaus 1 -2 Mon. dauern.

Warte noch ein bisschen, der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kam bei mir so 5 Wochen nach Anmeldung des Gewerbes. 6 Wochen nachdem ich den dann ausgefüllt und abgeschickt habe, bekam ich die Steuernummer.

Willkommen in der Selbständigkeit, mit diesen Wartezeiten wirst du dich noch öfter auseinandersetzen müssen - so sind sie, unsere Ämter. Ich wünsche dir viel Erfolg!

Falls noch andere Fragen zu dem Thema bestehen, ich helfe gerne!