Hallo,
ich bin noch Zeitsoldat und ab nächstes Jahr April "arbeitslos". Jetzt meine Frage, ich bekomme nebenbei als selbstständiger zwischen ca. 200 - 400 Euro Gewinn monatlich steigend.
Wie läuft das dann ab, bekomme ich dann meine 1050 Euro Arbeitslosengeld plus mein Eigengewinn?! Werde ich vielleicht auch nicht als arbeitslos eingestuft?!
Wie zählt es nach den 12 Monaten, dann läuft ja mein arbeitslosengeld aus...
Ich habe viele Fragen, vielleicht kann einer von Euch weiterhelfen, Links zum nachlesen wäre super. Ich danke im vorraus. Mfg. David
Bei Alg1 kenne ich mich nicht aus.
Bei Alg2 läuft das so: Dein Einkommen wird Deinem Bedarf gegenüber gestellt. Vorher wird vom Einkommen ein Freibetrag abgezogen: Ein pauschaler Grundbetrag sowie ein nach Einkommenshöhe gestaffelter Anteil. Dabei ist es egal, ob es ein Einkommen aus angestellter oder selbständiger Tätigkeit ist. Es ist auch egal, ob Du für die 400€ Einkommen 5 oder 40 Wochenstunden arbeitest. Wenn Du allerdings 40 arbeitest, wird die Arge darauf drängen, dass Du Dir einen ordentlichen Job suchst und die Selbsttändigkeit aufgibst.

Hallochen! Wenn du ALGI einreichst bekommst du die sogenannten 1050€ plus die 400€! Wenn es aber zu ALGII wird werden die 400€ als einkommen gerechnet und werden von ALGII abgezogen! Wenn du aber selbstständig bist kann es natürlich auch sein das du kein ALGI bekommst da du ja offiziell einer Tätigkeit nachgehst!
danke aber wenn man unter 15 Stunden die Woche angibt ist man nicht in einer Vollzeit...
stefan42 am 26. August 2009 19:58 Keine vollzeitarbeit ok aber du mußt den Arbeitsmarkt zur verfügung stehen
das weiss ich, das AA möchte ja auch ein Gewinn sehen und so mehr verdient ja der Staat. Mir geht es darum, angenommen, es beleiben jeden Monat 400 Euro Gewinn, nach 12 monate gehe ich ja ins ALG2 wie wird das dann berechnet?!
stefan42 am 27. August 2009 04:02 Hallochen! Bei ALGII! Wenn du einen gewinn von 400€ hast bekommst du 75€ Freibetragsgrenze,bleiben 325€! Bekommst du ca. 26€ ALGII plus Miete und Heizkosten!
also du kriegst sicherlich keine 1050 euro arbeitslosengeld!... ich nehme an, du meinst das geld, was der bund dir nach ausschied noch zahlt? also ... hmm 3 viertel deines soldes?... da kann das gut sein, ja.
Beim arbeitslosengeld kriegst du sicherlich nicht noch irgendwas dazu, vielleicht blindengeld oder was in diese richtung, sonst sicherlich nichts, da sorgt vaterstaat schon für
ich bekomme über 1500 Brutto und die ersten 7 Monate zahlt der Bund 75% (genau weiss ich jetzt nicht) dnach geht man ins ALG1 für 5 Monate. Ablöse ist ein wenig mehr ;)

Als Selbstständiger bist du nicht arbeitslos. So einfach ist das. Als Selbstständiger mit angemeldetem Gewerbe hast du eigentlich auch keinen Anpruch auf ALG I.
Sollte dein Gewerbe nicht angemeldet sein, dann viel Spaß mit den Herrn vom Finanzamt ;)
Mein Gewerbe ist angemeldet und man bekommt auch ALG1, man kann bis 165 Euro dazu verdienen, man darf aber nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten aber was ich mich frage was ist wenn die 12 Monate vorbei sind und man verdient immernoch nicht genügend
Scarecrow69 am 26. August 2009 20:00 Das würde aber nur als Nebengewerbe funktionieren.
Wenn es kein Nebengewerbe ist, kommt es zu Problemen. Mehr dazu hier:
http://www.existenzgruender.de/expertenforum/foerderung_finanzierung/antwort.php?frage=8773&archiv=75&rubrik=2
Solltest du immer noch nicht genug verdienen nach den 12 Monaten, solltest du Existenzgründerzuschuss bei der ARGE benatragen, das bedeutet aber: Businessplan erstellen und vorlegen (Ein überprüfter und Tragfähiger!). Ansonsten: Aufgeben!
Es gibt kein Nebengewerbe, Gewerbe ist Gewerbe aber ich weiss was du meinst. Nur wie wird das beim ALG2 berechnet?!
Scarecrow69 am 26. August 2009 20:05 Klar gibt es ein Nebengewerbe.
Wer hat dich den auf den schmalen Weg gebracht das es sowas nicht gibt?
Keine Ahnung aber laut posaunen.
Scarecrow69 am 26. August 2009 20:08 http://www.gruenderlexikon.de/nebengewerbe-1068.html <- Soviel zum Nebengewerbe.
Und berechnet wird beim ALG2 nix. Du hast du den Existentgründerzuschuss die Möglichkeit, dein Lebensunterhalt durch dein Gewerbe zu bestreiten. Der Zuschuss ist nur dafür gedacht, das du nötiges Zahlen kannst (Versichrungen, Werbung etc). Der Rest muss aus deinem Unternehmen kommen.
Gezahlt wir dieser Zuschuss auch nur 3 Jahre lang. Danach muss dein Unternehmen soviel Geld abwerfen, das du damit deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.
Ok danke, also ein sogenannter Nebengewerbe ist ein Nebenverdienst mehr nichts, es gibt KEINEN Antrag auf Nebengewerbe..., denn Gewerbe = Gewerbe nichts anderes.
Scarecrow69 am 26. August 2009 20:13 Wenn du dein Gewerbe anmeldest, gibt es sehr wohl die Möglichkeit das ganze als Nebengewerbe anzumelden. Sag mal, hast du dich auf blauen Dunst selbstständig gemacht oder was?
Und diskutiere besser nicht mit mir, ich bin selber Unternehmer und weiß wovon ich spreche.
Ich bin schon seit zwei Jahren Kleinunternehmer nach §19 Umstg. PowerSeller bei eBay..., anscheinend hast du als Unternehmer nicht viel Ahnung sonst hättest du deine erste Antwort nicht geschrieben ;-). Ist ja auch egal...
Scarecrow69 am 26. August 2009 20:24 PowerSeller bei eBay <- Dazu sage ich jetzt mal nichts.
anscheinend hast du als Unternehmer nicht viel Ahnung sonst hättest du deine erste Antwort nicht geschrieben ;-). <- Dazu auch nicht. Aber ich gehe davon aus, bei deinen geringen Gewinnen/Umsätzen hast du, im Gegensatz zu mir auf einen Businessplan verzichtet. Und ich bin schon ein wenig länger als Unternehmer tätig. Aber auch egal. Ich muss mich vor dir nicht rechtfertigen.
Ein Businessplan habe ich nicht gemacht das stimmt und als PowerSeller braucht man nur 3000 Euro Umsatz also ziemlich simple. Da es bei dir schon länger ist kannste hier mal nachschauen so sieht ein Gewerbeanmeldung aus, was ich nicht gefunden habe ist wo muss man ankreuzen muss für ein Nebengewerbe?! ;) http://docs.google.com/gview?a=v&q=cache:i78h2vNvqMJ:www.berlin.de/imperia/md/content/bafriedrichshain-kreuzberg/wirtschaftsfoerderung/formulareordnungsamt/gewerbeanmeldung_interaktiv.pdf+gewerbeanmeldung+pdf&hl=de&gl=de
Scarecrow69 am 26. August 2009 21:05 Dann guckst du mal hier:
http://i30.tinypic.com/330wy8h.png
Punkt 16: Nebenerwerb = Nebengewerbe!
Das ist ein Gewerbe was man in einem Nebenerwerb tätigt ;-)
Scarecrow69 am 26. August 2009 23:22 Das ist es nicht. Aber ich gebe es auf wirklich.
Du bist Neunmalklug und ich habe meine Ruhe.
thx
Freibeträge nach SGB2:
§ 11 Abs. 2: 100 € Pauschal für Aufwendungen, die mit der Erwerbstätigkeit zu tun haben
§ 30 Nr. 1: 20% von dem Einkommen zwischen 100 und 800 €
§ 30 Nr. 2: 10% von dem Einkommen zwischen 800 und 1200 €
@stefan42: wie kommst Du auf die 75€? Was ist das für eine neue Regelung?