Selbstkündigung nach Reha

gefragt von Friedrich1000 am 13.11.2009 um 5:46 Uhr

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich bin seit Juli 2009 krankgeschrieben hatte eine schwere Bandscheiben OP war auf Reha und bin jetzt wieder krankgeschrieben. Nun muß ich nochmals 8 Wochen auf Reha und werde am 20.Januar 2010 entlassen. Der Reharzt schrieb auf meine Entlassung (1. Reha) --derzeit arbeitsunfähig in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Ich muß meine Arbeitsstelle kündigen (zum 20. Januar unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 28.Februar 2010., denn ich kann diesen Job nicht mehr machen (Einrichtungsberater)Der Arzt bestätigt mir das ich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe, so bekomme ich keine Sperrfrist.

Hat es Nachteile wenn ich dem Arbeitsamt sage das ich gesundheitlich ziemlich kaputt bin und nicht jede Arbeit machen kann? Muß ich alle Arbeiten annehmen die mir das AA anbietet? Kann mich das Arbeitsamt vermitteln wenn ich EU Rente beantrage? Bisher habe ich mit diesen Dingen noch keine Erfahrung denn ich war noch nie in so einer Situation.. Ich wäre Euch sehr dankbar wenn Ihr mir wenigstens einige Fragen beantworten könntet.

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anonym
beantwortet von Michael1988 am 13. November 2009 06:52
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Dein Arzt kann für dich ein Schreiben aufsetzen aus dem hervorgeht, welchen Arbeitsbedingungen du nicht ausgesetzt werden darfst(z.B. keine sitzende Tätigkeit, keine Kälte,u.s.w.)ob das hilfreich bei der AA ist, kann ich nicht sagen. Hast du schon einen Antrag auf Schwerbehinderung gestell? Antrag aus dem Internet holen, ausfüllen und abschicken. Beim Ausfüllen immer nur das reinschreiben, was du nicht mehr kannst. Bei einem Bandscheibenvorfall ist die Bandbreite des zu erwartenden Grads der Behinderung breit, so wie es schilderst sollten es ab 30% sein( ohne Garantie) Schreibe alle "Leiden" in den Antrag, alles was dich in der Ausübung deiner Arbeit behindert zählt.( z.B. Blutdruck zu hoch, Asthma, seelische Erkrankung mit Therapie u.s.w.)Wenn du den Antrag ausfüllst, gib deinen behandelden Arzt/Ärzte an und informiere sie darüber. Sie müssen dann die entsprechenden Diagnosen und Behandlungszeiträume angeben. Manchmal helfen sie auch beim Ausfüllen. Menschen mit Behinderungen werden, bei gleicher Eignung, meist bevorzugt eingestellt. Hat was mit Quoten und Geldern zu tun. Wünsche dir viel Glück und gute Besserung


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anonym
beantwortet von autsch31 am 13. November 2009 06:41
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Wer sagt, du musst kündigen?? Auf keinen Fall selbst kündigen!! Wenn du nicht arbeitsfähig bist, bekommst du kein Geld vom Arbeitsamt, weil du nicht vermittelbar bist! Frag mal die Kasse, ob sie Umschulungen oder Rente vorschlagen, wieviel du bekommen kannst und ab wann und wie lange.


anonym
beantwortet von Andywuddi am 6. Dezember 2009 08:40
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Hallo,ich hab dieses Jahr etwas ähnliches durch. Aus der Reha wirst Du dann sicherlich als arbeitsunfähig entlassen und während der Reha kann man beim dortigen Reha-Berater die Anträge beim Versorgungsamt ( für GDB ) stellen.Nach der Reha wird man krankgeschrieben ,max. 78 Wochen seit Beginn der 1. AU. Im Entlassungsbericht der Reha stehen auch die Einschränkungen unter welchen Du noch arbeitsfähig bist sowie die Stunden in denen Du noch arbeiten kannst. Währenddessen wird man irgendwann von der Krankenkasse aufgefordert einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Qualifizierung,zB. Umschulung) bei der DRV zu stellen.Bei mir wurde auch das von der DRV abgelehnt und es wird auf Umdeutung in einen Rentenantrag geprüft. Auf keinem Fall solltest Du kündigen !!Am Besten mal die Krankenkasse oder DRV kontaktieren.


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