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Selbstkündigung in der Probezeit, wie siehts da aus mit ALG1??

gefragt von laola3563 am 07.04.2009 um 11:33 Uhr

ich habe im ersten Monat eine Kündigungsfrist von 3 tagen im zweiten monat eine woche und nach der probezeit wie ich es rechtlich kenne... meine probezeit beträgt insgesamt drei monate, nun da ich mich nicht weiter wie ein sklave behandeln lassen möchte würde ich gerne kündigen oder bekomme ich dann eine sperre von drei monaten?? ich könnte natürlich auch auf die kündigung des AG warten da weiß ich aber nicht ob man dan nicht trotzdem eine sperre bekommt ??


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Taimanka
beantwortet von Taimanka am 7. April 2009 11:35
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versuche eine Kündigung von dir aus zu umgehen, du wirst ansonsten eine Beziehung der besonderen Art mit der Arge riskieren - laß dich lieber krank schreiben und nutze die Zeit ggf. für Bewerbungen


sweetmama1602
beantwortet von sweetmama1602 am 7. April 2009 11:34
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also soweit ich weiß kriegt man bei Kündigung durch den Arbeitgeber keine Sperre. Wenn du kündigst dann kriegst du glaub ich ne sperre.

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 2. Mai 2009 00:37

Nicht unbedingt!!!


nero070
beantwortet von nero070 am 7. April 2009 11:34
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Wenn du selber kündigst, gibts ne Sperre von der AA.

Kommentar von laola3563 am 7. April 2009 11:35

die sperre beträgt dann doch drei monate oder?? was wäre denn dann?? man kann ja schlecht ganz ohne geld überleben

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 2. Mai 2009 00:37

Nicht unbedingt!!!


anonym
beantwortet von t124terra am 7. April 2009 11:36
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Wenn das Arbeitsverhältnis unzumutbar ist und du es beweisen kannst gibt es keine Sperre sonst ja. Du kannst im Vorwege darüber mit der Agentur reden die beraten dich da


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. April 2009 11:35
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''oder bekomme ich dann eine sperre''

Ja. 12 Wochen.

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 2. Mai 2009 00:38

Blödsinn! Wird Fallbezogen entschieden, da noch Probezeit!


anonym
beantwortet von dalia4499 am 7. April 2009 11:36
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du bekommst bei selbstkündigung eine sperre

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 2. Mai 2009 00:38

Nicht unbedingt!!!


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 7. April 2009 11:37
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Wenn Du selbst kündigst, könnte das durchaus ins Auge gehen. Machst Du eine Ausbildung oder bist Du schon ausgelernt oder Quereinsteigerin???

Kommentar von laola3563 am 7. April 2009 11:38

nee ich arbeite für den übergang bei mc donalds habe eine ausbildung zur versicherungskauffrau gemacht

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 7. April 2009 11:40

uiuiui.........bei McDoof??? Gucke doch mal, dass Du einen Job in einer Gaststätte bekommst. Dort musste natürlich auch arbeiten - aber mit Sicherheit zu ganz anderen Konditionen wie in diesem Laden. Suche Dir was Passendes und dann sagen denen Tschüss, das war`s - also da kann ich Dich durchaus verstehen. VIEL GLÜCK

PS: Besser noch - suche Dir einen Posten in Deinem gelernten Beruf und mache sowas auf 400 Euro;-)


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 7. April 2009 11:38
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Bei der Kündigung des Arbeitgebers entfällt die Sperre und der darf seinem "Sklaven" noch nicht einmal ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Bei der derzeitgen Wirtschaftlage würde ich das aber noch einmal gut abwägen, ob dem makelbehafteten Arbeitslosenelend die prädikatfreie Sklaverei nicht vorzuziehen ist!


SiegfriedZynzek
beantwortet von SiegfriedZynzek am 7. April 2009 11:57
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Arbeitslosigkeit selbst verantwortet = Sperrzeit

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 2. Mai 2009 00:39

Nicht unbedingt!!!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. April 2009 11:43
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Das kommt dann ganz auf den Grund an, wegen dem der AG kündigt! Wenn daraus abgeleitet werden kann, dass Du es auf die Kündigung angelegt hast, dann kann es ebenso eine Sperre geben, wie bei einer eigenen Kündigung! Und das vollkommen zu Recht! Sicher 90% aller Arbeitnehmer "müssen sich wie Sklaven" behandeln lassen! Wenn es wirklich so schlimm wäre, hättest Du längst Konsequenzen ziehen können/müssen! Ich habe aber eher den Eindruck, dass du nur zu faul zum Arbeiten bist!

Kommentar von laola3563 am 7. April 2009 11:53

ZU faul zu arbeiten ne is klar.... ich glaub nicht das DU dich für 6 euro brutto die stunde da hbin stellen würdest und dir sagen lassen würdest geh ma putzen oder das man nicht trinken darf nicht auf toilette gehen darf wenn man wirklich geraqde muss oder nen hustenanfall hat weil man krank ist und trotzdem nichts trinken darf weil ja an der kasse viel zu tun ist ich find das einfach nur respektlos gegenüber den gästen und auch von dir überhaupt so eine aussage zu machen, so viel zu faul um zu arbeiten


anonym
beantwortet von suriyana am 8. April 2009 17:14
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Also liebe Laola3563: Kann Dich sehr gut verstehen. Seit meine Cousine in diesesm Saftladen arbeitet, weiß ich, dass das was Du hier beschrieben hast, wirklich der Wahrheit entspricht: MODERNE SKLAVEREI, unglaublich aber wirklich wahr, was sich dort abspielt. Aus diesem Grund stellen Sie meistens Leute ein, die ihre Rechte nicht kennen. Und diejenigen, die sie kennen sind ganz schnell weg. ZU DEINER FRAGE: Bei einer betriebsbedingten Kündigung (sprich aus wirtschaftliher Sicht, oder weil die Tätigkeit, die Du ausübst nicht mehr gebraucht wird, etc.) bekommst Du keine Sperre. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung bekommst Du eine Sperre. Wenn Du selbst kündigst bekommst Du eine Sperre, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du "versklavst" wurdest oder "psychisch" geschädigt wurdest z. Bsp.. Das ist aber schwer nachzuweisen. Ich würde an Deiner Stelle einfach nach einem anderen Job suchen und mich gediegen krankschreiben lassen. Das McD noch keine richtigen Probleme bekommen hat, liegt wirklich nur daran, dass sie Personal einstellen, welches kaum gebildet ist und sich zwangsweise ausbeuten lassen muss. Sehr sehr schlimm. Halt die Ohren steif, pass auf Dich auf und lass das nicht mit Dir machen. Glaub mir, es dankt Dir niemand dafür, wenn Du nachher kaputt bist. Alles liebe und viel Erfolg bei der Job-Suche :0)


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 2. Mai 2009 00:36
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Ganz klar: KÜNDIGUNG VOM AG ABWARTEN!!! Keine Sperre!!!


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