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Selbstbeteiligung beim Probewagen, was passiert bei Nichtverschulden?

gefragt von Sarompas am 10.09.2009 um 23:49 Uhr

Wenn ich an einem Unfall nicht Schuld bin sondern jemand anders, muss ich dann die Selbstbeteiligung trotzdem zahlen?


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krabbe22
beantwortet von krabbe22 am 10. September 2009 23:50
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Hilfreichste Antwort

Nein, dann zahlt ja vollständig die Haftpflichtversicherung des anderen.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 11. September 2009 12:19

naja wenn der schuldige zu finden ist! wenn nicht, dann ist es vollkasko und er muss löhnen.


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gottlob
beantwortet von gottlob am 10. September 2009 23:50
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nein, natürlich nicht.


corvettedrv
beantwortet von corvettedrv am 10. September 2009 23:51
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das wäre ja noch schöner, natürlich nicht.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 10. September 2009 23:53
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Sicher nicht! Wenn aber beide Unfallgegner bei der selben Versicherung sind, gehen die schon mal gerne von einer 50%/50% Schuld aus!

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 11. September 2009 08:28

so ein quatsch...dass hat was mit der gefährdungshaftung was zu tun!!!! lies dir mal lieber das gesetz durch bevor du dich ins AUTO sitzt damit du weißt welche rechten und pflichten du hast...wir hatten schon X-schäden wo beide bei uns versichert waren...du kannst doch nicht einem die schuld geben wenn der schuldlos am unfall war! SORRY ABER SOLCHE ANTWORTEN GEHÖREN GELÖSCHT....solltest dir lieber das nächste mal erklären lassen warum dein schaden so reguliert worden ist um am besten zum nachlesen, damit du es auch einsiehst und vor allem verstehst!!!!


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 11. September 2009 08:26
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nein, dann wird der schaden nicht über die versicherung des mietwagens reguliert, da dich kein verschulden trifft, du musst eine eventuelle SB auch nicht zahlen die vor dem leihgeschäft des wagens vereinbart wurde...nur die haftpflicht der anderen versicherung übernimmt sämtliche kosten, alles personen und sachschäden bis zur höhe der deckungssummen


malli
beantwortet von malli am 11. September 2009 12:21
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wenn der unfallverursacher nennbar ist ist alles kein problem da geht es über die haftpflicht des anderen. bei unfallflucht sieht das anders aus, dann wird die firma die kasko in anspruch nehmen und damit wird auch die SB fällig


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