stiffy am 03.04.2009 um 11:40 Uhr
Mein Freund der bei mir wohnt hat heute post vom jugendamt bekommen da drin steht er soll 121,00euro monatlich an unterhalt zahlen für sein sohn(6J.) verdienen tut er so um die 1050 euro deshalb auch der selbstbehalt für erwerbstätige (900) so nun zu meiner frage wie soll das denn gehen sind wir (ich und meine tochter (nicht von ihm)) nicht mit berücksichtigt von den 1050 können wir grade so leben
wer kann mir da weiter helfen
Dein Freund hat ers teinmal bis zu seinem Selbstbehalt (890€) den Unterhalt zu bezahlen, da kommt er nicht drumherum. Dir gegenüber und Deiner Tochter ist er nicht unterhaltspflichtig. Wenn Du kein Eigenes Einkommen hast, mußt Du ALG I oder ALG II beantragen. Da Ihr obwohl nicht verheiratet eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird sein Einkommen bei der Berechnung des ALB II und des Wohngeldes mit herangezogen.

Deine Tochter wird nicht berücksichtigt, er hat keine verpflichtung gegenüber nur seinen Kind gegenüber oder soll er es verhungern lassen? Sonst würde das ja jeder machen...
stiffy am 3. April 2009 11:50 nein hungern soll es ja nicht aber kann man das nicht i-wie kürzen
FordfahrerinDD am 3. April 2009 11:52 nein da kann man nix kürzen, sein kind will auch leben.
FordfahrerinDD am 3. April 2009 11:54 Würdest du dir gefallen lassen, wenn der VATER deiner Tochter für ein anderes Kind aufkommt und deiner tochter den Unterhalt kürzt?!
stiffy am 3. April 2009 12:00 hmm er hat noch zwei eigene kinder also weiss ich nicht wie das da abläuft ich weiss nur das ich 117 euro vom jugendamt bekomme was er zahlt oder nicht zahlt dass weiss ich nicht
FordfahrerinDD am 3. April 2009 12:05 Wird von deinen Freund die Unterhaltszahlung mit angrechnet weil du ja sagtest du bekommst alg2 noch? Oder habt ihr es angegeben?
stiffy am 3. April 2009 12:21 in wie fern angeben? muss ich das angeben das mein freund unterhalt zahlt für sein kind??
FordfahrerinDD am 3. April 2009 12:22 Ja weil das ausgaben sind von seiner seite und da wird wieder anders berechnet. Also könntet ihr mehr bekommen an alg2...
stiffy am 3. April 2009 12:23 da müsste ich mal nachfaragen danke für die info
FordfahrerinDD am 3. April 2009 12:25 kein problem!!!

Ihr seit nicht verheiratet, deshalb wirst Du nicht berücksichtigt. Auch mit Deiner Tochter hat er nichts zu tun. Du bekommst doch dafür Unterhalt von dem Vater.
stiffy am 3. April 2009 11:49 klar bekomm ich unterhalt aber des brauch ich ja um mein kind zu unterstützen
FordfahrerinDD am 3. April 2009 11:50 ja und so ist es bei seinen kind, dies brauch es auch.
stiffy am 3. April 2009 11:55 ist ja auch verständlich ich sage ja nicht das ir nicht zahlen wollen es geht sich einfach nur darum ob wir des nicht auch etwas kürzen können
maiki01 am 3. April 2009 11:52 und genau so braucht es die Mutter von seinem Kind. Also müßt ihr sparsamer sein.
stiffy am 3. April 2009 11:58 Noch sparsamer?? wie leisten uns ja jetzt schon nix ^^
FordfahrerinDD am 3. April 2009 12:01 121€ sind nicht viel andere müssen 185€ zahlen, wir müssen auch runterschrauben und es geht, ich brauch dem Kind gegenüber kein schlechtes gewissen haben für das er zahlt. Es ist ein Kind und kein Tier!!!!
stiffy am 3. April 2009 12:06 sry aber du tust grad so als ob ich ein schlechter mensch wäre und nicht will das mein freund für sein kind zahlt dem ist aber nicht so
FordfahrerinDD am 3. April 2009 12:07 Ich bring blos die tatsachen auf dem Boden! Sorry wenn ich so mies rüberkomm...
stiffy am 3. April 2009 12:21 ok^^

Du kannst dich ja mal beim Jugendamt befragen, aber so weit ich weiß ist er seinem 1. Kind als erstes Verpflichtet das Heißt Ihr beide werdet nicht berücksichtigt, weil du nicht mit ihm verheiratet bist und wohl deine Tochter nicht zu ihm gehört (zwischenfrage: zahlt der Vater deiner Tochter keinen Unterhalt?) Wenn du nichts verdienst solltest Du ALG2 beantragen - aber auch angeben, dass dein Freund mitbewohner ist!
stiffy am 3. April 2009 11:54 bekomm ich ja alles aber alg2 sind nur 136 euro mein problem was ich habe wir haben monatlich 990euro abgaben und der rest bleibt fürs leben und lebensmittel wenn du weisst was ich meine .
FordfahrerinDD am 3. April 2009 11:56 Dann musst du dir arbeit suchen oder einen Minijob, dann geht es euch besser! Sorry aber das Kind will auch leben.
stiffy am 3. April 2009 12:04 kalr will das auch leben wie schon gesagt wollen wir ja zahlen und arbeiten will ich ja auch bekomme aber keinen job zu zeit. bin ja dabei ^^
FordfahrerinDD am 3. April 2009 12:07 Na gut der Arbeitsmarkt lässt auch zu wünschen übrig.
stiffy am 3. April 2009 12:27 genau ich wäre ja schon froh wenn ich ne putzstelle bekommen würde

nein ihr werdet nicht berücksichtigt. du müßtet dann an anderer stelle selber noch geld beantragen. wohngeld oder ALG II
Nein,da zählst du und dein Kind nicht.Zumindest ist es bei meiner Tochter genau so

euer kind wird schon berücksichtigt,du nicht,weil ihr nicht verheiratet seit.
Nö, ihr zählt da nicht. Kann ich ein Lied von singen. Durch meinen Verdienst muß mein Mann sogar noch mehr zahlen, weil ich ja für die Hälfte der Ausgaben aufkommen muß.
Deine Tochter wird nicht berücksichtigt, da sie nicht von ihm ist.

ok aber wie soll man denn da leben können von dem geld was er verdient müssen wir ja miete strom etc bezahlen wie stellen die sich das denn vor
FordfahrerinDD am 3. April 2009 11:58 Lebensstandart runtersetzen! Ist hart nur andere müssen dies auch.