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Selbstbehalt bei Insolvenz

gefragt von 06708621029 am 04.11.2007 um 11:55 Uhr

Wieviel Geld steht mir in der Insolvenz zu, Giebt es eine Tabelle?


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Reply


anonym
beantwortet von MarcusTheile am 4. November 2007 12:14
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Also es kommt darauf an ob Du in die Privat - Insolvenz gehen möchtest oder ob ein Betrieb in Insolvenz gehen muss. Wenn Du in die Insolvenz gehst, musst Du harte auflagen erfüllen. Und wenn Du in Insolvenz gehst, werden deine Konten praktisch eingefrohren, also es kann nichts mehr abgebucht werden. Da musst Du dich aber an einen Experten wenden weil Du musst ja auch noch einen Antrag stellen und vieles mehr. Also geh ambesten zu einen Schuldner-Berater oder zu einen Rechtsanwalt der kann Dir besser weiterhelfen als ich. Der kann Dir auch sagen ob und wieviel Geld Du erhälst.

Noch einen guten Rat von mir. Versuch die Insolvenz egal welcher art zu vermeiden.


anonym
beantwortet von Rolfe am 4. November 2007 22:00
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Bei der Privatinsolvenz werden keine Konten eingefroren. Die pfändbaren Einkünfte werden an den Insolvenzverwalter abgetreten - der Rest wird ganz normal auf das Schuldner-Konto überwiesen. Die Höhe richtet sich nach der Tabelle gem. § 850 c ZPO. Der Mindestbetrag liegt etwa bei 990 EUR. Vom darüberliegenden Betrag sind weitere Beträge unpfändbar. Für jeden Unterhaltsberechtigten, dem der Schuldner etwas zahlen muss, kommen weitere unpfändbare Beträge hinzu (für den ersten Unterhaltsberechtigten ca. 350 EUR, für jeden weiteren ca. 200 EUR des über 990 EUR liegenden Nettoeinkommens). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterhaltsberechtigten in der Familie leben (also keine wirklichen Geldzahlungen erhalten, wie z.B. Ehefrau und im Haushalt lebende Kinder) oder ob sie vom Schuldner getrennt leben und deshalb jeden Monat einen bestimmten Unterhaltsbetrag überwiesen bekommen.

Beispiel:

Jemand verdient netto 2.000 EUR, weswegen 990 EUR pfändungsfrei verbleiben. Von den restlichen 1010 EUR bleiben nach der Tabelle nach § 850 c ZPO gerade mal knapp 70 EUR pfändbar (habe ich gerade nachgelesen).

Diese Berechnungen gelten aber nur, wenn nicht w e g e n Unterhaltspflichten gepfändet wird - da gelten strengere Pfändungsbeträge.


anonym
beantwortet von MaxPostulka am 13. April 2008 15:27
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Den allgemeinen Ablauf eines Insolvenzverfahrens habe ich auf meiner Website www.rechtsanwalt-postulka.de dargestellt.




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