Selbstbehalt bei Arbeitslosigkeit

3 Antworten

Sorry aber so kannst Du deine Rechnung vergessen 900.- Selbstbehalt, da hast noch 500.- und zahlst den gleichen Kindesunterhalt von 230.- Euro! Schau doch einfach in DT Du hast ein Kindesunterhaltsurteil? 230.- ist mir nicht bekannt aber wenn Du nach der Dt ein Urteil hast, dann bist Du bei 2200.- noch gut weg gekommen mit 230.-! Aber wie gesagt: es gilt 900.- Euro Selbstbehalt der Rest kann an Kindesunterhalt gezahlt werden!

Du darfst Deinen Unterhalt nicht selbst reduzieren. Was ursprünglich vom Scheidungsgericht festgelegt wurde ist erst mal Fakt. Eine Reduzierung musst Du beantragen. Geh zum Jugendamt und lass Dich beraten. Sobald Du die Kündigung in der Tasche hast, kannst Du diesen Antrag stellen.

das musst du von deiner stadt ausrechnen lassen, da sich der unterhalt auch auf die altersstufe des kindes bezieht..