FeminNails am 07.11.2009 um 8:35 Uhr
Folgendes Problem, ich habe mich im August 2009 mit meinem kleinen Nagelstudio selbständig gemacht. Bekomme von der Arb.agentur auch Gründungszuschuss und darf auch eine Nebentätigkeit ausüben, die allerdings von der Stundenzahl nicht höher ausfallen darf, als die Tätigkeit der Selbständigkeit, also nicht mehr als 20 Std wtl., das Einkommen ist hier nicht maßgeblich. So weit so gut ist auch alles geklärt, da ich mich auch bei der Arb.agentur erkundigt habe vorab. Nun allerdings habe ich im Okt. innerhalb meines Nebenjobs recht viel verdient, nämlich ca 1200 eur Brutto. Der Arb.geber muss somit also auch Sozial-Beiträge abführen, sprich Krankenkasse, Rentenbeiträge und Arb.losenversicherung. Nun bin ich doch aber privat versichert und zahle hier mtl. schon 304 eur, ebenso Arb.losenversicherung, auch hier zahle ich freiwllig ca 17 Eur an die Arb.agentur. Somit zahle ich doch alles doppelt? Ist das richtig so, vor allem mit der Krankenkasse? Niemand konnte mir Auskunft geben, wie in diesem Falle richtig verfahren wird, weder Arb.geber, noch meine ehemalige gestzliche Krankenkasse, an die nun auch schon ca 100 eur abgeführt wurde, vom genannten Einkommen. Vielleicht kann mir jemand fundierte Auskünfte geben, bitte keine Mutmaßungen, davon hab ich schon nen ganzen Haufen ;-)
Danke und LG FeminNails
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Der Arbeitgeber muß keine Krankenkassenbeiträge bezahlen,wenn du privat versichert bist....Somit wäre auch dein Netto-Einkommen größer....Warum stellen die sich so dumm an?

Im Prinzip zahlst Du schon doppelt, kannst aber nichts machen. (Hättest Du nur die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, würde sich der Krankenkassenbeitrag ja auch nach der Höhe der Einkünfte richten - mehr Verdienst = mehr Krankankasse.)

Hm....eben zuerst wurde mir auch die Auskunft gegeben dass keine Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen. Jetzt plötzlich begründet man das so, da ich ja weniger Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit habe, als das Einkommen durch den Nebenjob ist.
Und zur 2. Antwort? nee das ist so nicht ganz richtig, da der Beitragssatz bei den Privaten sich auch nach meinem Alter richtet und ich den Mindestsatz zahle, da noch ein recht niedriges Einkommen durch die Selbständigkeit und das wird sich erst einmal nicht ändern.
Einstweilen aber schonmal danke
Sobald Du auf Lohnsteuerkarte arbeitest, bist Du sozialversicherungspflichtig. Dazu gehört die KK ebenso wie die ALV - und an beide musst Du zahlen. Dass Du nebenher noch eine Privatversicherung hast, ist dann Dein Privatvergnügen. Was ich nicht weiß, ist, wie sich der Verdienst aus abhängiger Beschäftigung auf Deinen Gründungszuschuss auswirkt.
FeminNails am 7. November 2009 09:03 Ich habe viel über das Thema im I-Net recherchiert und eigentlich ist das Einkommen wohl unerheblich, aber wahrschjeinlich nur bis zu nem bestimmten Rahmen, denke ich. Auch nach Auskunft der Arb.agentur ist nur wichtig, dass ich eben mit dem Nebenjob unter der 20 Std Grenze bleibe.
Ich würde Dir empfehlen, mal bei diesem Lohnsteuerhilfeverein nachzufragen. Ich weiss, dass es in Deutschland einen gibt, bin aber leider überfragt, wie er wirklich heisst. Aber vielleicht hilft Dir das schon einmal etwas weiter. Ansonsten hättest Du noch die Möglichkeit, bei einem Steuerberater nachzufragen, der sollte es auf jedenfall wissen.
FeminNails am 7. November 2009 09:04 In Germany heisst das auch LohnsteuerHilfeverein, wenn ich richtig informiert bin ;-)
Hatte ich doch geschrieben :-) Dann versuche es mal dort, vielleicht können ja die Dir helfen.
Wenn sie dort auf Lohnsteuerkarte arbeitet muss der AG natürlich Nebenkosten abführen.