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Selbständigkeit als Nebenverdienst zu Hartz IV

gefragt von maruschmarusch am 27.04.2008 um 12:28 Uhr

Hallo, ich hab' mich schon durch das Netz gesucht, bin aber noch nicht richtig fündig geworden. Hier meine Situation: ich könnte einen Nebenjob antreten, so um die 15 Stunden die Woche. Allerdings möchte der Chef, daß ich mich dafür selbständig mache. Wie sieht es mit dem Papierkram für das Jobcenter aus; ich müßte ja noch zusätzlich Hartz IV weiterbekommen? Müßte ich mich dann anteilig selbst sozial- und krankenversichern? Könnte es Ärger geben wegen Scheinselbständigkeit? Ich möchte dem Chef eigentlich lieber vorschlagen, mich auf Minijob-Basis anzustellen. Was würdet ihr mir raten? Vielen Dank! marusch


Reply


angelela
beantwortet von angelela am 27. April 2008 12:50
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also du bekommst hartz weiter, aber eben mit abzügen. bei mir war es so, das ich dann jeden monat meine kontoauszüge abgeben musste. alle sozialabgaben, werden von denen so lange weiter gezahlt, solange du von denen noch geld bekommst, aber ich würde mich freiberuflich tätig machen, so hast du weniger stress mit dem finanzamt.. einfach vom finanzamt ne steuernummer holen..

Kommentar von Simple_avatar4smalldwarf am 27. April 2008 13:10

Hartz 4 gibt es nicht in jedem Fall weiter. Als Einzelunternehmer ändert sich an der Steuernr. nichts, wenn du zuvor schon eine hattest, welche für die Einkommensteuer benutzt wurde. Normaler Weise erst Gewerbeschein beantragen und die melden das ans FA weiter. Freiberuflich und selbständig kann auch was unterschiedliches sein.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 27. April 2008 13:12

doch hartz gibt es in jedemfall weiter.. solange du deinen lebensunterhalt nicht selber bestreiten kannst, bekommst du von denen auch geld. deswegen musste ich ja meine kontoauszüge monatlich vorlegen, denn daran wurde es berechnet.. es gab zwar wen8ger, aber es gab geld..


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. April 2008 12:39
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dwarf
beantwortet von dwarf am 27. April 2008 13:06
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Bevor du was unterschreibst, geh erst zur Arge. Du darfst nur einen bestimmten Satz zuverdienen und auch nur eine gewisse Anzahl von Stunden arbeiten. Bei Nebenjobs sofort selbständig zu machen? Prüfe lieber, ob das seriös ist. Beim Gewerbeamt gibt es die Möglichkeit das Gewerbe in "Nebenerwerb" anzumelden. Kläre das eventuell auch vorher ab. Es gibt auch Beratungsstellen,welche dich im Vorfeld aufklären.


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