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Selbständig mit Rente? Welche Kosten?

gefragt von ChaoshhChaoshh am 29.10.2009 um 12:45 Uhr

Hallo, ich stelle diese Frage im Auftrag so zu sagen. Ein Rentner (normaler, kein Frührentner) will mit über 66 als Kleinunternehmer noch was zu seiner Rente dazu verdienen. Wie sieht das aus mit den Steuern und der Krankenversicherung etc. ? Muss er dann die private KV abschließen oder erst ab einer bestimmten Summe? Wird das Einkommen ( Schätzungsweise bis 400€ / Monat ) zzgl. der Rente versteuert oder nicht?

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Rente x 1.551 Krankenversicherung x 1.061 Gewerbe x 745

anonym
beantwortet von peterkklein am 30. Oktober 2009 10:08
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hallo caossh,

beiliegend ein HInweis von der Rentenversicherung:

Die Beiträge zur KVdR müssen von der Rente gezahlt werden. Das gilt auch, wenn Krankenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften (z. B. aufgrund einer Beschäftigung) besteht. Hat der Rentner weitere Einnahmen, die mit der Rente vergleichbar sind (Versorgungsbezüge) oder Arbeitseinkommen als Selbständiger, so sind auch diese Einnahmen beitragspflichtig. Bezieht ein Berechtigter mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Versicherten- und Witwen(r)rente), sind alle Renten beitragspflichtig.“

Für die Einnahmen aus der Selbständigkeit gilt nicht der Vorzug, den Sie bei der Rente genießen, nämlich dass die KVdR die Hälfte der Beiträge trägt. Dieses Einkommen wird voll mit dem Beitragssatz der Krankenkasse angerechnet. Wie hoch dieser ist, hängt von der Krankenkasse ab. Einkommen ist wie in allen Formen der Selbständigkeit die Summe der Einnahmen minus Betriebskosten (Schreibwaren, Fahrtkosten, Telefon, Büromiete, Materialien usw.)

Ein Beispiel:

Sie haben eine Rente von 800 Euro pro Monat

und Einkommen aus Selbständigkeit von 400 Euro pro Monat.

Der Beitragssatz Ihrer Krankenkasse beträgt 14 %

Dann wird wie folgt gerechnet:

Sie zahlen die Hälfte der Beiträge aus der Altersrente (14% von 800 Euro monatlich =112 Euro Beitrag davon 50 % sind 56 Euro)

Plus Beiträge aus der Tätigkeit als Selbständiger nebenbei in voller Höhe (14 % von 400 Euro = 56 Euro)

Übersteigt Ihr Einkommen aus Rente plus Einnahmen aus Vermietung dun Verpachtung plus andere Versorgungsbezüge die Schwelle von 3784,50 Euro (in 2004) brauchen Sie Beiträge zur Krankenversicherung nur bis zu diesem Wert zahlen. Für die Einnahmen darüber hinaus wird keine weitere Versicherung fällig.

Mehr Informationen zur Krankenversicherung und Rente in der entsprechenden Broschüre der BfA

Deine Frage dürfte damit beantwortet sein. Wende dich auf jeden Fall an deine Krankenkasse

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 8. November 2009 13:26

DH; BESTE UND AUSFÜHRLICHSTE ANTWORT HIER.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 29. Oktober 2009 12:47
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Ein Rentner ist normalerweise in der Krankenversicherung für Rentner.

Wenn er was dazu verdient, muß er auch davon Beiträge zahlen udn zwar bis zur Kappungsgrenze.

Verdient er mehr, kann er bestimmt in eine PKV wechseln. Allerdings kommt er wahrscheinlich nie wieder zurück, wenn er aufhört.


Thorzton
beantwortet von Thorzton am 29. Oktober 2009 12:47
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Wenn du ordnungsgemäßer Rentner bist hast du keine Zuverdienstgrenze, wird also nicht versteuert...Quelle(BildZeitung)

Kommentar von opiguru am 29. Oktober 2009 12:52

Zuverdienstgrenze stimmt, doch auch Rentner müssen Steuer zahlen. Bezogen auf das Gesamteinkommen das heißt "Rente plus sonstige Einkünfte" (z.B. aus Vermietung oder anderweitige Beschäftigung)

Kommentar von Annaberg am 29. Oktober 2009 13:00

Genau so ist es.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 8. November 2009 13:24

Naja Bild-Zeitung! Wäre ja noch schöner, wenn ich als Rentner alles was ich dazu verdiene nicht mehr versteuern muss, dafür hat er ja einen Altersfreibetrag.


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