Frage von Olgaoeki 15.04.2009

Selbständig mit Büroservice

  • Antwort von Gullup 15.04.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Schlechte Karten für Dich.

    1. Deine Frage macht schon deutlich, dass die rechtlichen Vorraussetzungen ziemlich sicher nicht erfüllt sind. Gefahr - Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz und dazu gehört auch Buchhaltung und Lohnabrechnung kann locker im fünfstelligen aber auch im sechsstelligen Bereich liegen. Wenn Du meinst, dass das doch keiner rausbekommt: Kontrolle 1 - Gewerbeanmeldung. Häufig wird die Meldung an die OFD vergessen. Kontrolle 2 - Dein Kunde wird vom Finanzamt geprüft. Der Prüfer kontrolliert ob er überhaupt arbeiten muss oder ob er gleich die gesamte Buchhaltung verwirft und schätzt. Kontrolle 3 - Wenn Du öffentlich wirbst, dann gibt es immer die lesenden Steuerberater die keine Konkurrenz wollen, die schalten die Steuerberaterkammer ein und die melden sich bei Dir auf alle Fälle.

    2. Wenn Du hier einen über ganz wichtig Nebengewerbe erzählst, dann macht mir das deutlich, dass Du keine Ahnung von den Besonderheiten Nebengewerbe hast. Auf deutsch - Es gibt keine. Und wenn Du Kleingewerbe im umsatzsteuerlichen Sinne meinst, dann sollte Dir auch auffallen, dass das so unsinnig ist.

    3. Wer soll überhaupt Deine Frage beantworten können? Du schreibst nicht genau wie Du das vor hast. Hilti z.B. hat beschrieben, dass die Tochter bei den Kunden gearbeitet hat. Wurde häufig so gemacht - Sinn und Schwierigkeiten lass ich mal weg. Wenn Du Telefondienst anbieten willst - Wird das gehen, wenn Du bei einem anderen Kunden im Büro bist? Was ist überhaupt mit Urlaubs- und Krankheitszeiten, kannst Du Dich vertreten lassen? Übrigens normaler Weise kann sich Dein Kunde dagegen kaum offiziell wehren - Bist ja keine Angestellte...

    4. Ich kann Dir aufgrund der Gefahren nur raten: Nimm Dir einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt und einen Unternehmensberater.

    Wenn Dich die ersten beiden nicht auf die Scheinselbständigkeit und auf die Rechtsdienstleistung hinweisen, dann such weiter. Dann kläre die Haftung besonders mit dem Rechtsanwalt ab. Wie sicherst Du Dich ab, dass Du nur die laufenden Geschäftsvorfälle auf Anweisung gebucht hast? Wenn Du dazu überhaupt gem. Gesetz die Befugnis hast... Und bei dem Unternehmensberater stellt sich die Frage: Wie berät er bei folgendem Problem - Ein Kunde möchte, dass Du bei ihm im Büro arbeitest. Der andere Kunde möchte auch auch einen Telefondienst haben. Da sollte eine vernünftige Produktbeschreibung her. Sicher einen Kunden kannst Du aufgrund dessen vergessen, nur ein Profi sollte darauf hinweisen.

    Mein Tipp: Arbeite als Angestellte, dann hast Du eine billige Krankenversicherung und Urlaubsanspruch und das beste: Alle rechtlichen Probleme sehen anders aus...

    Bist Du sicher, dass Du eine Unternehmerpersönlichkeit bist?

  • Antwort von vlavielle 27.04.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hast Du einen Beruf erlernt, der Dich dazu befugt, hier Deine Dienstlesitungen an den Mann oder die Frau zu bringen? Wenn ja, dann setz dich mit einem Steuerberater zusammen, was Du darfst und was nicht. Viel Glück

  • Antwort von Wolfi0410 16.04.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Mit Nebengewerbe meinst Du sicherlich dass Du auch noch angestellt tätig bist.
    Lass Dich hier nicht kirre machen. Beachte § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG und vor allem schliess eine Betrtiebshaftpflchtversicherung ab. Wenn Du schon einen kleinen Kundenstamm hast und kräftig die Werbetrommel rührst, fachlich qualifiziert bist hast Du gute Chancen.
    Als Tipp kann ich Dir noch empfehlen die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zu suchen mit dem Du die Jahresabschlüsse für Deine Kunden machen kannst.

  • Antwort von Patty 15.04.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    was willst Du da hören? Durch Dein Nebengewerbe hast Du ja selbst schon reichlich Erfahrung, es kommt ja jetzt eigentlich nur darauf an, ob der Umsatz ausreicht, um Dich komplett zu "ernähren". Diverse Werbemöglichkeiten gibt es ja auch, aber in dem Metier geht es ja doch meist nur um "Mund-Propaganda". Good Luck!

  • Antwort von hilti 15.04.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Meine Tochter war selbstständig mit Büroservice, u.a. Exportsachbearbeitung, Übersetzungen, allg. Verwaltungstätigkeiten. Sie hat sich auch angeboten, in Firmen auf Rechnungsbasis zu arbeiten. Das lief so gut, dass sie zeitweise in zwei Firmen gleichzeitig beschäftigt war (vormittags A, nachmittags B), dann kam noch eine dritte Fa. hinzu. Dort wurde sie dann in Vollzeit angestellt und musste die anderen Jobs aufgeben. Den Gewerbeschein hat sie immer noch, könnte also jederzeit wieder freiberuflich tätig sein. Mein Tip: biete Deine Dienste vielseitig an, irgendwas ergibt sich immer. VIEL GLÜCK !!!

  • Antwort von misy03 11.06.2012

    Gute Tipps zur Selbstständigkeit mit Buchhaltung habe ich hier gefunden: http://www.gruenderplan24.de/2012/06/01/ausbildung-buchhalter-gehalt/

  • Antwort von Timberman 26.10.2009

    Man sollte neben den rechtlichen Fragen auch immer überlegen, wer die Zielgruppe sein soll, letztendlich also "Wer soll mich wofür bezahlen" und gibt es schon Mitbewerber. Büroservices gibt es wie Sand am Meer und dann auch noch große Player wie www.tel-inform.com. da wird es schwer.

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