Selbständig mit Büroservice

7 Antworten

Mit Nebengewerbe meinst Du sicherlich dass Du auch noch angestellt tätig bist.
Lass Dich hier nicht kirre machen. Beachte § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG und vor allem schliess eine Betrtiebshaftpflchtversicherung ab. Wenn Du schon einen kleinen Kundenstamm hast und kräftig die Werbetrommel rührst, fachlich qualifiziert bist hast Du gute Chancen.
Als Tipp kann ich Dir noch empfehlen die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zu suchen mit dem Du die Jahresabschlüsse für Deine Kunden machen kannst.

Ja, ganz unvorbereitet bin ich ja nun nicht. Ich arbeite schon mit einem Steuerberater zusammen, der mich in meinen Aufgaben schon ein wenig berät. Eine Betriebshaftpflicht besteht auch. Meine Frage war nicht genau genug. Wollte wissen, ob es sich finanziell lohnt, oder ob man eher die Finger davon lassen soll. Schließlich kommen ja schon einigen Kosten auf mich zu und hatte hier lediglich einen Erfahrungsbericht erhofft. Mir ist schon klar, dass ich mich rechtlich absichern muss und keine steuerberaterische Tätigkeiten ausführen darf. Werde als nächsten Schritt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Danke für die Antwort

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@Olgaoeki

Wir betreiben einen Büroservice mit Existenzgründungsberatung und Arbeitsvermittlung mit einer Mitarbeiterin und 36 Mandanten für die Buchhaltung und können davon leben (Miete bezahlen, Gehalt bezahlen und Gewinn bleibt auch noch genug).
Man muss sich halt kümmern und sehen das Arbeit reinkommt.

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Ja, dann habe ich ja einen Experten erwischt. Habe heute schon einen Termin mit einer Rechtsanwältin gemacht und am Wochenende werde ich mich um einen weiteren Kunden kümmern. Kümmern muss man sich immer, klar. Danke, dass ist auf jeden Fall eine Aussage. Grüße und weiterhin viel Erfolg. Oeki

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@Olgaoeki

Was der Termin bei einer Rechtsanwältin bezwecken soll ist mir noch nicht so ganz klar. Mach uns mal schlau, wir haben so etwas bisher immer erst gebraucht wenn etwas beurkundet werden musste, also RA und Notar.
Ich meine es ist besser wenn Du Dich mal mit dem Steuerberater unterhälst. Aber darüber gern mehr aber nicht im Forum. Mach mir ein Freundschaftsangebot dann können wir über PN mailen.

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Schlechte Karten für Dich.

  1. Deine Frage macht schon deutlich, dass die rechtlichen Vorraussetzungen ziemlich sicher nicht erfüllt sind. Gefahr - Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz und dazu gehört auch Buchhaltung und Lohnabrechnung kann locker im fünfstelligen aber auch im sechsstelligen Bereich liegen. Wenn Du meinst, dass das doch keiner rausbekommt: Kontrolle 1 - Gewerbeanmeldung. Häufig wird die Meldung an die OFD vergessen. Kontrolle 2 - Dein Kunde wird vom Finanzamt geprüft. Der Prüfer kontrolliert ob er überhaupt arbeiten muss oder ob er gleich die gesamte Buchhaltung verwirft und schätzt. Kontrolle 3 - Wenn Du öffentlich wirbst, dann gibt es immer die lesenden Steuerberater die keine Konkurrenz wollen, die schalten die Steuerberaterkammer ein und die melden sich bei Dir auf alle Fälle.

  2. Wenn Du hier einen über ganz wichtig Nebengewerbe erzählst, dann macht mir das deutlich, dass Du keine Ahnung von den Besonderheiten Nebengewerbe hast. Auf deutsch - Es gibt keine. Und wenn Du Kleingewerbe im umsatzsteuerlichen Sinne meinst, dann sollte Dir auch auffallen, dass das so unsinnig ist.

  3. Wer soll überhaupt Deine Frage beantworten können? Du schreibst nicht genau wie Du das vor hast. Hilti z.B. hat beschrieben, dass die Tochter bei den Kunden gearbeitet hat. Wurde häufig so gemacht - Sinn und Schwierigkeiten lass ich mal weg. Wenn Du Telefondienst anbieten willst - Wird das gehen, wenn Du bei einem anderen Kunden im Büro bist? Was ist überhaupt mit Urlaubs- und Krankheitszeiten, kannst Du Dich vertreten lassen? Übrigens normaler Weise kann sich Dein Kunde dagegen kaum offiziell wehren - Bist ja keine Angestellte...

  4. Ich kann Dir aufgrund der Gefahren nur raten: Nimm Dir einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt und einen Unternehmensberater.

Wenn Dich die ersten beiden nicht auf die Scheinselbständigkeit und auf die Rechtsdienstleistung hinweisen, dann such weiter. Dann kläre die Haftung besonders mit dem Rechtsanwalt ab. Wie sicherst Du Dich ab, dass Du nur die laufenden Geschäftsvorfälle auf Anweisung gebucht hast? Wenn Du dazu überhaupt gem. Gesetz die Befugnis hast... Und bei dem Unternehmensberater stellt sich die Frage: Wie berät er bei folgendem Problem - Ein Kunde möchte, dass Du bei ihm im Büro arbeitest. Der andere Kunde möchte auch auch einen Telefondienst haben. Da sollte eine vernünftige Produktbeschreibung her. Sicher einen Kunden kannst Du aufgrund dessen vergessen, nur ein Profi sollte darauf hinweisen.

Mein Tipp: Arbeite als Angestellte, dann hast Du eine billige Krankenversicherung und Urlaubsanspruch und das beste: Alle rechtlichen Probleme sehen anders aus...

Bist Du sicher, dass Du eine Unternehmerpersönlichkeit bist?

Da schreibt Einer aus genau der Fraktion die die selbstständigen Buchhalter abwürgen wollen weil sie Futterneid haben.

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@Wolfi0410

Soviel Irrtümer in so wenig Worten, 1x dh. Ich gehöre zu denen, die auch politische Kontakte dazu nutzen bei jeder Gelegenheit die "Rechtsbesorgungsgesetze" zu verschlanken. Übrigens das neue Recht hat ein paar bessere Ansätze - Wenns auch immernoch daneben ist.

Aber was hilft es? Lohn ist ohnehin - selbst bei Steuerberatern der absolute Graubereich. Wenn man die Gesetze wirklich anwenden würde, dann dürften die gar keine Lohnabrechnungen machen. Warum? Wegen der Sozialversicherung - Allgemeine Rechtsberatung. Platsch. Aber keine Angst, dann dürften es nur die Unternehmen selber oder Anwälte. Das wäre lustig.

Buchhaltung darf nur machen, wer eine entsprechende Ausbildung hat und genug Erfahrung nachweisen kann. Und wenn ich hier solche Anfragen sehe, wo ganz stolz ein Unfug erzählt wird - dann sage ich Finger weg. Die Haftungsrisiken sind riesig. Und das liegt nicht an mir. Übrigens - nicht nur typisch deutsch - nicht der Überbringer ist für die Nachricht verantwortlich.

Zum Thema Vorbehaltsaufgaben - Steuerberatung: Wegen mir kann man das vollkommen frei geben. Weg mit Bebührenverordnung oder nur für die, die sie anwenden wollen. Prüfung nur wer sie machen möchte. Den Rest regelt der Markt. Für mich wäre es übrigens auch von Vorteil.

Achja - Steuerberaterkammer klagt gegen mich - Bin mir sicher wer da verliert. Was ich hier gelesen habe, da bin ich mir auch ziemlich sicher, wer da untergeht...

Willste Deine Vorwürfe aufrecht erhalten?

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Auf jeden Fall werde ich drüber nachdenken.

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Hast Du einen Beruf erlernt, der Dich dazu befugt, hier Deine Dienstlesitungen an den Mann oder die Frau zu bringen? Wenn ja, dann setz dich mit einem Steuerberater zusammen, was Du darfst und was nicht. Viel Glück

Ich wollte mich schon mal als Finanzbuchhalter selbstständig machen. Hab dann auch mal etwas bei Google geschaut und dann auch diese Frage gefunden. Dir wird es ja vielleicht nicht mehr helfen, aber dafür anderen die danach suchen.

Hier mal eine Kleine Info zur Selbstständigkeit: http://www.weiterbildungfinanzbuchhalter.de/finanzbuchhalter-berufsbild/finanzbuchhalter-selbststaendigkeit/

Dort bin ich zumindest grob fündig geworden. Man findet erste Infos und auch darüber hinaus ein paar Statistiken die hilfreich sein.

Wünsche allen viel Erfolg!

Meine Tochter war selbstständig mit Büroservice, u.a. Exportsachbearbeitung, Übersetzungen, allg. Verwaltungstätigkeiten. Sie hat sich auch angeboten, in Firmen auf Rechnungsbasis zu arbeiten. Das lief so gut, dass sie zeitweise in zwei Firmen gleichzeitig beschäftigt war (vormittags A, nachmittags B), dann kam noch eine dritte Fa. hinzu. Dort wurde sie dann in Vollzeit angestellt und musste die anderen Jobs aufgeben. Den Gewerbeschein hat sie immer noch, könnte also jederzeit wieder freiberuflich tätig sein. Mein Tip: biete Deine Dienste vielseitig an, irgendwas ergibt sich immer. VIEL GLÜCK !!!