Meine Nichte möchte sich Selbständig machen und setzt sich zur Zeit mit den Formalitäten auseinander, unter anderem mit der Rentenversicherung. Besteht für sie automatisch eine Rentenversicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder kann sie sich auch anders versichern?

Als Selbständige unterliegt sie nicht mehr der Rentenversicherungspflicht. Sie könnte in die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig einzahlen, wobei eine private Absicherung im Endeffekt mehr bringen würde. Sie kann sich selber versichern.
Genau so ist es mit der Krankenversicherung. Sie kann freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleiben, sie kann aber auch in eine private Krankenversicherung wechseln, die in der Regel günstiger ist und bessere Leistungen bietet. Allerdings ist zu beachten, dass sie nach ihrem 55 Lebensjahr nicht mehr zurück in die GKV wechseln kann und in der PKV bleiben muss. Daher ist es sinnvoll, sich genau zu informieren

das kommt darauf an mit was sie sich selbständig machen möchte! prinzipell kann mann sich aber die ersten 3 jahre befreien lassen. lg malli
In manchen Berufen ist man auch als Selbständiger versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Am besten macht sie einen Termin in einer Beratungsstelle aus und lässt sich beraten.

am 23. Juli 2009 14:17 In der Regel ist ein selbstständiger oder Existenzgründer nicht verpflichtet eine gesetzliche Rentenversicherung zu haben. Nur einiger Berufsgruppen und Branche ihr sind dazu verpflichtet. Ihrer gehören Handwerker oder auch Künstler dazu. Einen ausführlichen Artikel zur Rentenversicherungspflicht bei Unternehmern findet man unter
http://www.gruenderlexikon.de/blog/2008/11/05/gibt-es-eine-pflicht-zur-rentenver...
Hallo, es kommt datrauf an, ob sie als Selbständige zum RV-pflichtigen Personenkreis gehört. Hierzu gehören selbständige Handwerksmeister (max 18 Jahre), Künstler, Lehrer, in der Gesundheitspflege Tätige. RV-Pflichtig sind auch Selbständige, die keine Arbeitnehmer haben und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten. Auch Empfänger eines Existenzgründerzuschusses nach dem SGB III gehören dazu. Ansonsten kann man sich frei entscheiden.
Als selbständige ist sie nicht in der Rentenversicherungspflicht.
Daß sie trotzdem was für die Altersvorsorge tun sollte - und zwar vor allem, so lange sie noch jung ist, sollte keine Frage sein.
Sie sollte sich in jedem Fall beraten lassen. Bei der IHK (und auch an anderen Stellen) gibt es garantiert Seminare für Existenzgründer. Da werden auch solche Fragen erläutert.
Ich weiß, dass man mindestens für zwei Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein muss, bevor man diese ruhen läßt und sich anderweitig versichert.
Aber um wirklich Sicherheit zu haben, sollte sie ein Gespräch bei/mit der Rentenversicherung führen.
hilfreiche infos dazu auch unter www.sich-selbststaendig-machen.de