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Selbst gekündigt - Sperre beim Arbeitsamt?

gefragt von wgabauerwgabauer am 26.02.2009 um 12:01 Uhr

Ich hab da mal ne Frage: Unser Sohn (21) gedenkt bei seinem jetzigen Arbeitgeber zu kündigen weil: Er arbeitet 240 Stunden im Monat bei einem Nettolohn von 900,-- Euro. Den Lohn bekommt er nur unregelmäßig, er wartet momentan noch auf seinen Lohn von Januar. Nun hat er eine Arbeit gefunden, bei der er 40 Stunden die Woche arbeiten kann und dabei zwar weniger verdient (Zeitarbeit) 750,-- Euro netto, aber er sagt, wenn er weniger Arbeitszeit hat, dann macht im das nichts aus. Er wohnt noch im Hotel Mama, hat kein Auto (wovon auch?) und kommt mit dem Geld aus. Nun stellt sich eben die Frage: Wenn er die Probezeit nic ht besteht und wird entlassen, bekommt er da eine Sperre vom Arbeitsamt weil er beim jetzigen Arbeitgeeber gekündigt hat?


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belmondo
beantwortet von belmondo am 26. Februar 2009 12:02
7x
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Es wird immer vom letzten Arbeitgeber ausgegangen.

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 26. Februar 2009 12:03

bis jetzt die einzig richtige antwort. dafuer DH

Kommentar von ottoott6 am 8. September 2009 08:24

nein es wird ja vom aktuellen Arbeitgeber ausgegangen!

Hier kannst du noch ein paar Tipps nachlesen: http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 26. Februar 2009 12:03
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nein bekommt er nicht, wenn ihm gekündigt wird !!


akademikus
beantwortet von akademikus am 26. Februar 2009 12:03
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nein, und damit dein sohn seinen lohn schneller bekommt soll er mal bei seiner krankenkasse anrufen, und ganz naiv fragen wo man sich hinwenden muss wenn der arbeitgeber kein geld mehr hat.... glaub mir. der bekommt ganz schnell sein geld...

Kommentar von Easyliving am 26. Februar 2009 12:16

krankenkasse?

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 26. Februar 2009 12:27

ja, die erhalten die sozialversicherungsbeiträge. und das nichtzahlen von arbeitsentgelt ist eine straftat. die werden sich mit dem arbeitgeber in verbindung setzen


Marah
beantwortet von Marah am 26. Februar 2009 12:07
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Wenn er gekündigt wird vom neuen Arbeitsgeber, bekommt er Geld. Aber er soll wegen dem jetzigen Arbeitgeber unbedingt mal zum Arbeitsgericht gehen. Der Lohn muss gezahlt werden und das pünktlich- alles andere ist kriminell.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 26. Februar 2009 12:11
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Wenn ein Arzt ihm bescheinigt,

dass der Job körperliche oder seelische Schäden verursacht, und dass ein Jobwechsel dringend anzuraten ist,

gibt es keine Sperre.



Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 26. Februar 2009 12:02
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JA, 3 Monate

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 26. Februar 2009 12:07

hä, wer lesen kann ist eindeutig im vorteil

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 26. Februar 2009 12:11

aufgrund welcher rechtsgrundlage sollte er denn eine sperre erhalten???


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 26. Februar 2009 12:02
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da gibts sperre. keine frage. zu geringer lohn ist kein kündigungsgrund. nur wenn arbeit nicht zuzumuten ist oder man gemobbt wird.


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 26. Februar 2009 12:04
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Klar wird er gesperrt, aber wer hält das auch schon bei solch einem Arbeitgeber aus, wäre was für die Bildzeitung und die Gewerkschaften!


Berserker
beantwortet von Berserker am 26. Februar 2009 12:04
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Sebstkündigung 3 Monate Sperre


anonym
beantwortet von macgyver am 26. Februar 2009 12:20
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Wenn er zum Amt geht und die Sache vernünftig erklärt, das er in der Firma keinen Lohn bekommt und eine andere Arbeit gefunden hat, dann bekommt er auch keine Sperre. Dann gleich zum Arbeitsgericht direkt wegen dem restlichen Geld, geht schneller als über einen Anwalt.

Kommentar von Ellwood am 26. Februar 2009 23:58

Erst lesen, dann antworten. Oder in Deinen Worten: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :P Es ging um eine mögliche Kündigung bei der neuen Stelle, nicht um ALG zwischen den Stellen. Dann ist es sch... egal, ob er die vorherige gekündigt hat.


Parvaneh
beantwortet von Parvaneh am 27. Februar 2009 09:25
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Ja er kann kündigen und bekommt vom Arbeitsamt keine Sperre. Ausschlaggebend ist immer der letzte Arbeitgeber. Sollte er die Probezeit nicht überstehen und er wird vom Arbeitgeber gekündigt, dann steht im ALG zu. Zur Berechnung des ALG wird dann der vorherige Arbeitgeber mit herangezogen. Nach der Kündigung würde ich aber das Geld unbedingt einklagen.


anonym
beantwortet von RAKuhlmann am 28. Februar 2009 01:02
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Er kann die übliche Vergütung verlangen und zwar rückwirkend. Bis alles bezahlt ist, kann er möglicherweise seine Arbeitskraft zurückhalten. Sperrzeit bekommt, wer schuldhaft seinen Job aufgibt. Dies muss hier nicht unbedingt der Fall sein. Es kommt Schadenersatz in Betracht, wenn Ihr Sohn wegen des Verhaltens seines Chefs quasi kündigen muss. Es ist also eine dicke Abfindung drin. Er sollte nicht selbst kündigen, sondern Nachzahlung verlagen. Die Antwort ist grundsätzlich, also ohne genaue rechtliche Prüfung. Um sichere Auskunft geben zu können, müsste ich mir den Vertrag genau ansehen.

Eine genaue Auskunft ist also nicht möglich, die Antwort ist nur eine Orientierung.

Ich würde den Anwalt des Vertrauens kontaktieren. Bei dem Verdienst wird er wohl auch Prozesskostenhilfe bekommen.

Viel Glück Gruß Daniel Kuhlmann Rechtsanwalt


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