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Selber reparieren oder zum Anwalt gehen?

gefragt von Casper2005Casper2005 am 16.07.2008 um 19:05 Uhr

In meiner Wohnung wurde kurz vor meinem Einzug Laminat verlegt, dieser wellt sich extrem, das habe ich meiner Vermieterin am Anfang bereits mündlich mitgeteilt und vor zwei Tagen schriftlich. Sie hat mir darauf hin alle Sachen (Fahrräder, usw.) die auf der abschließbaren Terrasse standen vor die Tür gestellt und der Freund von ihr klingelte Abends und hat mir den Schlüssel abgenommen. Gestern waren dann beide hier und haben gesagt, ich sollte mir mal jemanden suchen der das reparieren kann oder eine Firma beauftragen, aber von Kostenübernahme haben Sie nichts gesagt. Was würdet ihr machen, euch selbst jemanden suchen oder zum Anwalt gehen?

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Recht x 35.247 wohnen x 7.315 Wohnung x 4.642 Miete x 3.309 Reparatur x 1.033 Laminat x 416

gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 16. Juli 2008 19:07
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http://www.gutefrage.net/frage/was-wuerdet-ihr-machen-in-dieser-situation wir haben gestern mehrmals geschrieben, dass so eine situation nicht akzeptabel ist und du dich an mieterbund, anwalt, etc wenden sollst

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 16. Juli 2008 19:23

Gestern wusste ich auch noch nicht, das sie sagt ich sollte das selber beheben oder jemanden beauftragen.


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 16. Juli 2008 19:07
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Zum Anwalt.


pegolina
beantwortet von pegolina am 16. Juli 2008 19:06
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Mach gar nichts mehr und gehe sofort zum Mieterbund, oder Anwalt. Die spinnen wohl.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 16. Juli 2008 21:14
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irgendwie ist das mietverhältnis wohl "versaut". aber mal sachlich: habt ihr schriftlich im mietvertrag die genehmigung zur benutzung der terrasse? allein oder mitbenutzung? wenn ja, ist der entzug nicht nur eine frechheit sondern ein mangel an der mietsache. der berechtigt zur mietminderung. die müßt ihr schriftlich ankündigen. zum laminat: ich bin sicher daß ein lax gesprochener satz sich darauf bezog daß ihr nicht nur jemanden bestellen sondern auch zahlen sollt. ich würde die "Anweisung zum Beauftragen eines Handwerkers" schriftlich bestätigen und anfragen ob der vermieter dir freie wahl lässt, ob du mehere angebote einholen sollst, er einen ortsansässigen handwerker bevorzugt und ggf. weitere kleinere nebenfragen. schlißlich kann wer bezahlt ja auch bestimmen. Für die Antwort auf diese detailfragen würde ich eine kurze frist setzen um alsdann zu lasten des Eigentümers zu handeln. dies bitte so mitteilen. Jemand selber suchen (Privat, schwarz) muß ich abraten. da werden euch nur weitere schäden in die schuhe geschoben.


Berserker
beantwortet von Berserker am 16. Juli 2008 19:16
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Anwalt oder neue Wohnung


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 16. Juli 2008 19:12
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Bestell bloß nicht selbst einen Handwerker! Den zahlt nämlich der Auftraggeber (DU). Dein Vermieter ist verpflichtet, das reparieren zu lassen. Wende Dich an den Mieterbund.


pascal7
beantwortet von pascal7 am 16. Juli 2008 19:10
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ich glaube ich würde mir eine neue wohnung suchen - mit solchen vermietern kann man wohl nicht glücklich werden...


anonym
beantwortet von Saarland60 am 16. Juli 2008 19:10
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Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen, ist der Bodenbelag Teil der Mietsache. Deine Vermieterin ist in diesem Fall in der Verantwortung. Falls Du dich dem weiteren Verhandeln mit Deiner Vermieterin selbst nicht gewachsen fühlst, ist der Ratschlag mit dem Mieterbund zunächst einmal der beste.

Kommentar von Obelhicks am 16. Juli 2008 21:18

stimmt


Jubuttaba
beantwortet von Jubuttaba am 16. Juli 2008 19:08
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Geh zum Miterverein. Den gibt es in jeder grösseren Stadt. Reagiere am besten gar nicht mehr darau. Lg Jutta


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