ich habe fristgerecht gekündigt, mir ist vom arzt bescheinigt worden das ich den beruf gesundheitlich nicht weiter ausübern sollte. ich habe dort 1 jahr lang gearbeitet....habe ich denn anspruch auf arbeitslosengeld????
wenn du nachweisen kannst,dass du während der gesammten kündigunsfrist einen anderen arbeitsplatz gesucht hast,aber ohne erfolg und du dich auch für eine allfällige umschulung umgeschaut hast,dann hast auch anrecht auf ALG.schicke die zeugnisse vom arzt ein und kopien von deinen unzähligen bewerbungen die ja sicher vorliegen.wenn du dich in der zeit aber um nichts gekümmert hast,dann können die das ALG kürzen um bis zu 40% !!!
Also mach was,such Dir einen neuen Job

Eigentlich schon, kann aber passieren das du trotzdem eine Sperre bekommst. Klär das voher mit einem Ansprechpartner vom AA.
was ist denn so eine sperre??ßbekomm ich da kein geld vom amt?
bitmap am 7. August 2009 23:36 ''bekomm ich da kein geld vom amt?''
So ist es.
Deshalb sollst du ja schon im Vorfeld die Sache mit der Arbeitsagentur abklären.
nein, da bekommst Du nichts
LunaS57 am 7. August 2009 23:37 bis zu 3 Monaten können sie die Zahlung verweigern.
hast ja während der kündigungsfrist genug zeit gehabt einen neuen job zu suchen oder eine umschulung zu machen.nur zuhause hocken und dann geld vom amt wollen geht nicht und das finde ich auch richtig so !!!
bitmap am 7. August 2009 23:43 Hää? Wie soll man es bitte hinkriegen, während der Kündigungsfrist ne Umschulung zu machen?
Entweder ist der Fragesteller wegen der Schmerzen krankgeschrieben oder er muss noch bis zum Ende der Kü.frist arbeiten. In beiden Fällen geht keine Umschulung.

Da musst Du zum Amtsarzt, der Dir das selbe bescheinigt, wie Dein Hausarzt.
einfach mal auf dem arbeitsamt probieren, vielleicht erkennen sie das an mit der krankheit. ich weiß ja nicht was du hast.
rückenschmerzen bei denen nix mehr hift außer vllt reha und du lachst dich tot , ich bin so jung wie ...naja egal
BlueIris am 7. August 2009 23:43 Mit Rückenschmerzen arbeiten Millionen Menschen!
Damit kommst Du nicht weit, Geld schenkt Dir niemand! Geh zur ARGE und erkundige Dich!

Ja, nach der Wartezeit von 12 Wochen
dann kommt das erste geld vom amt ja?
BlueIris am 7. August 2009 23:41 ja, wenn Du das alles brav gemacht hast
aber Du bekommst sicher auch neue Stellen vermittelt, oder eine Eingliederungsmaßnahme oder Umschulung usw.
Das wird Dir aber sicher alles Dein Berater bei der ARGE erklären!

nööööö, leider verloren :-)
bitmap am 7. August 2009 23:33 Falsch.
Arschkrampe2009 am 7. August 2009 23:35 Ich kündige meinen Arbeitsvertrag BEVOR ich einen neuen Arbeitgeber habe und will dann Geld von dir ... ja klingt logisch
bitmap am 7. August 2009 23:37 Bitte mal die ganze Frage lesen. Hier gehts um Kündigung aus gesundheitlichen Gründen.
Arschkrampe2009 am 7. August 2009 23:51 Wenn man selber kündigt hat man erstmal keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt. Wegen der Gesungheit kann man sich Krankschreiben -> Berufsunfähig bescheinigen lassen. Aber selber kündigen ist immer dein Privatvergnügen.
warum???ich kenn mich danicht aus...soll ich vorher zum arbeitsamt gehen und bescheid sagen das ich kündige weil ich vor schmerzen nix mehr kann?
BlueIris am 7. August 2009 23:35 Dich arbeitssuchend melden so bald Du gekündigt hast!
''dann können die das ALG kürzen um bis zu 40%''
Wo steht das?
Ich kenne weder aus dem SGB II noch aus dem SGB III solch eine Angabe.
Wenn sie selbst gekündigt hat, wird die trotzdem erst einmal für 3 Monate gesperrt!
Dagegen kann man ja Widerspruch einlegen.
Wir wissen ja nicht wie gravierend die gesundheitlichen Auswirkungen sind.
auch mit rückenschmerzen hätte sie sich zumindest um einen leichteren job bemühen müssen.und die kürzungen macht das amt von sich aus und beruft sich auf untätigkeit ihrerseits betreffend arbeitssuche und kommt auch durch