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selber gekündigt trotzdem arbeitslosengeld?

gefragt von omniadream am 07.08.2009 um 23:30 Uhr

ich habe fristgerecht gekündigt, mir ist vom arzt bescheinigt worden das ich den beruf gesundheitlich nicht weiter ausübern sollte. ich habe dort 1 jahr lang gearbeitet....habe ich denn anspruch auf arbeitslosengeld????

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arbeitslosengeld x 723

space66
beantwortet von space66 am 7. August 2009 23:36
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wenn du nachweisen kannst,dass du während der gesammten kündigunsfrist einen anderen arbeitsplatz gesucht hast,aber ohne erfolg und du dich auch für eine allfällige umschulung umgeschaut hast,dann hast auch anrecht auf ALG.schicke die zeugnisse vom arzt ein und kopien von deinen unzähligen bewerbungen die ja sicher vorliegen.wenn du dich in der zeit aber um nichts gekümmert hast,dann können die das ALG kürzen um bis zu 40% !!!

Also mach was,such Dir einen neuen Job

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. August 2009 23:40

''dann können die das ALG kürzen um bis zu 40%''

Wo steht das?

Ich kenne weder aus dem SGB II noch aus dem SGB III solch eine Angabe.

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 7. August 2009 23:44

Wenn sie selbst gekündigt hat, wird die trotzdem erst einmal für 3 Monate gesperrt!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. August 2009 23:50

Dagegen kann man ja Widerspruch einlegen.

Wir wissen ja nicht wie gravierend die gesundheitlichen Auswirkungen sind.

Kommentar von beast60 am 9. August 2009 01:00

auch mit rückenschmerzen hätte sie sich zumindest um einen leichteren job bemühen müssen.und die kürzungen macht das amt von sich aus und beruft sich auf untätigkeit ihrerseits betreffend arbeitssuche und kommt auch durch


LunaS57
beantwortet von LunaS57 am 7. August 2009 23:33
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Eigentlich schon, kann aber passieren das du trotzdem eine Sperre bekommst. Klär das voher mit einem Ansprechpartner vom AA.

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:34

was ist denn so eine sperre??ßbekomm ich da kein geld vom amt?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. August 2009 23:36

''bekomm ich da kein geld vom amt?''

So ist es.

Deshalb sollst du ja schon im Vorfeld die Sache mit der Arbeitsagentur abklären.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 7. August 2009 23:36

nein, da bekommst Du nichts

Kommentar von 85206c4760d93bf8625a8bd06240c077smallLunaS57 am 7. August 2009 23:37

bis zu 3 Monaten können sie die Zahlung verweigern.

Kommentar von Simple_avatar6smallspace66 am 7. August 2009 23:39

hast ja während der kündigungsfrist genug zeit gehabt einen neuen job zu suchen oder eine umschulung zu machen.nur zuhause hocken und dann geld vom amt wollen geht nicht und das finde ich auch richtig so !!!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. August 2009 23:43

Hää? Wie soll man es bitte hinkriegen, während der Kündigungsfrist ne Umschulung zu machen?

Entweder ist der Fragesteller wegen der Schmerzen krankgeschrieben oder er muss noch bis zum Ende der Kü.frist arbeiten. In beiden Fällen geht keine Umschulung.


Nellina
beantwortet von Nellina am 7. August 2009 23:31
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Da musst Du zum Amtsarzt, der Dir das selbe bescheinigt, wie Dein Hausarzt.


feli26983
beantwortet von feli26983 am 7. August 2009 23:34
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einfach mal auf dem arbeitsamt probieren, vielleicht erkennen sie das an mit der krankheit. ich weiß ja nicht was du hast.

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:36

rückenschmerzen bei denen nix mehr hift außer vllt reha und du lachst dich tot , ich bin so jung wie ...naja egal

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 7. August 2009 23:43

Mit Rückenschmerzen arbeiten Millionen Menschen!

Damit kommst Du nicht weit, Geld schenkt Dir niemand! Geh zur ARGE und erkundige Dich!


BlueIris
beantwortet von BlueIris am 7. August 2009 23:32
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Ja, nach der Wartezeit von 12 Wochen

  • ich hoffe Du hast Dich bereits arbeitssuchend gemeldet!
Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:37

dann kommt das erste geld vom amt ja?

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 7. August 2009 23:41

ja, wenn Du das alles brav gemacht hast

aber Du bekommst sicher auch neue Stellen vermittelt, oder eine Eingliederungsmaßnahme oder Umschulung usw.

Das wird Dir aber sicher alles Dein Berater bei der ARGE erklären!


Arschkrampe2009
beantwortet von Arschkrampe2009 am 7. August 2009 23:31
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nööööö, leider verloren :-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. August 2009 23:33

Falsch.

Kommentar von 0013176128e1241708956f4016cd9494smallArschkrampe2009 am 7. August 2009 23:35

Ich kündige meinen Arbeitsvertrag BEVOR ich einen neuen Arbeitgeber habe und will dann Geld von dir ... ja klingt logisch

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. August 2009 23:37

Bitte mal die ganze Frage lesen. Hier gehts um Kündigung aus gesundheitlichen Gründen.

Kommentar von 0013176128e1241708956f4016cd9494smallArschkrampe2009 am 7. August 2009 23:51

Wenn man selber kündigt hat man erstmal keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt. Wegen der Gesungheit kann man sich Krankschreiben -> Berufsunfähig bescheinigen lassen. Aber selber kündigen ist immer dein Privatvergnügen.

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:33

warum???ich kenn mich danicht aus...soll ich vorher zum arbeitsamt gehen und bescheid sagen das ich kündige weil ich vor schmerzen nix mehr kann?

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 7. August 2009 23:35

Dich arbeitssuchend melden so bald Du gekündigt hast!


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