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Seit wann gibt es ein Tempolimit innerorts in Deutschland

gefragt von raimund4711 am 01.12.2007 um 23:34 Uhr

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Reply


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 1. Dezember 2007 23:44
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1957 50 km/h innerhalb, ab 1.10.1972 100km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (zweiteres aus: http://www.lerntippsammlung.de/Die-Geschichte-der-Automobile.html)


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 1. Dezember 2007 23:41
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In Deutschland existierten bis 1934 unterschiedliche, im Verhältnis zu heute äußerst geringe, Tempolimits, welche sodann mit Einführung der Straßenverkehrsordnung für Außerortsstraßen (einschließlich der neuen Reichsautobahnen) generell aufgehoben und für Innerortsstraßen auf 60 km/h angehoben wurden.

1939 wurden generelle Höchstgeschwindigkeiten für Außerortsstraßen und Autobahnen eingeführt (100 km/h für PKW, 70 km/h für LKW; offizielle Begründung: "um der Raserei Einhalt zu gebieten"), welche kurz vor Kriegsausbruch – und damit ganz offensichtlich zwecks Treibstoffeinsparung und effektiverer Kriegsvorbereitung – auf 80 bzw. 60 km/h sowie 40 km/h innerorts gesenkt wurden. 1953 wurden sämtliche Höchstgeschwindigkeiten wieder aufgehoben, auch innerhalb geschlossener Ortschaften, 1957 jedoch wieder eingeführt (50 km/h für alle Kraftfahrzeuge). Es ist hierbei anzumerken, dass die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erst in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre erstmals zuverlässig durchgeführt werden konnte.

Bis Anfang der 70er Jahre existierten außerhalb geschlossener Ortschaften für sämtliche Verkehrsteilnehmer zugängliche Straßen, auf denen mit beliebiger Geschwindigkeit gefahren werden durfte. Aufgrund der jedoch bis 1970 stetig steigenden Zahl an Verkehrstoten wurde 1972 die Einführung einer generellen zulässigen Höchstgeschwindigkeit für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts ohne in beide Fahrtrichtungen durchgehende Überholfahrstreifen beschlossen. Während der Ölkrise galt zwischen November 1973 und März 1974 zum Zweck der Treibstoffeinsparung in der Bunderepublik ein generelles Tempolimit von 100 km/h auch auf Autobahnen. Während die damalige Bundesregierung das Tempolimit verlängern wollte, widersetzte sich der Bundesrat diesem Vorhaben, als Kompromiss wurde es aufgehoben und stattdessen für Autobahnen und richtungsgetrennten Straßen außerorts sowie nicht richtungsgetrennten Straßen außerorts mit durchgehenden Überholfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen 1974 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 1. Dezember 2007 23:44

Also gab es schon Tempolimits vor 1934. Allerdings wird nicht gesagt ab wann genau.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 1. Dezember 2007 23:59

Von 1953 bis 1957 wurden die Geschwindigkeitsbegrenzungen komplett aufgehoben. Steht aber auch im Text drin.


anonym
beantwortet von Rogald am 1. Dezember 2007 23:58
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Die ersten Geschwindigkeitsbeschränkungen sind so alt wie der erste Kraftwagen. Kaum hatte Benz seine Benzinkutsche angemeldet (1899 ?), da gabs auch sofort eine Polizeiverordnung, die besagte, dass ein Mann vor dem Wagen hergehen musste, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Das waren 5km/h. Kurz danach erwies sich dieses Verfahren als unpraktikabel. Es wurde gefahren, was die Straßen und die Autos hergaben.(20 km/h) Erst mit der Erfindung des Tachos kam etwas mehr Disziplin in den Verkehr.


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