BlueDash am 12.10.2009 um 10:26 Uhr
Der BGH hat entschieden, dass bei eBay-Auktionen Verbrauchern ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach den Fernabsatzregeln des BGB gegenüber professionellen Verkäufern zusteht. Professionelle Verkäufer sind von nun an verpflichtet, Verbraucher vor Vertragsschluss auf ihr Widerrufsrecht hinzuweisen. Seit wann gibt es dieses Gesetz und was ist die Grundlage?
Schau mal hier: http://www.finanztip.de/recht/online/ebay-widerruf.htm Übrigens es ist noch ein Monat und nicht 2 Wochen (es wird sich aber auch demnächst ändern).

Unterschiedliche Rechte bei Verbraucher/ Unternehmer
Die Rechte der einzelnen Vertragsparteien, dass heißt des Verkäufers und des Käufers, unterscheiden sich erheblich, je nach dem ob eine Partei Verbraucher oder Unternehmer ist. Die Frage des Verbrauchers ist im § 13 BGB geregelt.
Bei eBay sind Unternehmer insbesondere dadurch zu erkennen, in dem sie einen eigenen Shop haben oder als Powerseller auftreten.
Zum einen darf der Verkäufer die Garantie bei Neuware nicht unterhalb von 2 Jahren verkürzen. Auch bei dem Verkauf von Gebrauchtware darf die Garantie nicht auf unter 1 Jahr verkürzt werden. Ein Gewährleistungsausschluss ist daher nicht möglich
Auch die Verantwortung für eine Beschädigung der Sache bei Versandt oder einem Verlust während des Versandes, trägt beim Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer. Kommt die Ware somit nicht an, hat der Verkäufer für Ersatz zu sorgen.
Siam1 am 3. November 2009 18:32 Vielleicht findest Du hier fündig. Auf Deine Frage habe ich auch nicht so recht Antwort gefunden.
(BGH-Urteil vom 07.11.2001, Az. VII ZR 13/01 – „Ricardo-Fall“).
siehe Leitsatz > Kammergericht Berlin (KG), Beschluss vom 17.07.2006, Geschäftsnummer: 5 W 156/06 (103 O 91/06 Landgericht Berlin)
1.Die Widerrufsfrist für Verbraucher bei ebay beträgt einen Monat.
2.Eine Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist dahingehend, dass die Frist mit Erhalt der Ware beginnt ist falsch und wettbewerbswidrig.
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-und-internetauktionen.htm
BlueDash am 3. November 2009 20:43 Vielen Dank =D

Bei Professionellen verkäufern ist sowas selbst verständlich, du bist aber ein Privatverkäufer
flirtheaven am 12. Oktober 2009 10:30 woher weißt du das?
BlueDash am 12. Oktober 2009 10:30 Meine Frage ist wann der BGH diesen Beschluss gefasst hat.

es ist inzwischen 1 monat!
BlueDash am 12. Oktober 2009 10:31 Und wann wurde das beschlossen?
flirtheaven am 12. Oktober 2009 11:08 google doch mal widerrufsrecht. da findest sicher den gesetzestext und das datum der verabschiedung. es ist ja keine ebay-erfindung
BlueDash am 12. Oktober 2009 11:13 Danke

das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wurde am 01.01.2002 in das BGB aufgenommen.
Basis ist das alte Fernabsatzgesetz, Widerrufsrecht und Rückgaberecht
BlueDash am 12. Oktober 2009 10:39 anfangs zählte ebay aber zu den auktionen und daher musste kein wiederrufsrecht auf ebay eingeräumt werden. das änderte sich scheinbar erst 2004 (s.o.).
Das muß aber so um Christi Geburt herum gewesen sein :-))
eBay ist von Anfang an als Verkäufer von den Gerichten eingestuft worden! Ev. waren das gerüchte in den ersten Tagen??
Till
Derzeit ist Widerrufsrecht 1 Monat bei Ebay.
Danke. Das hat der BGH am 3.11.2004 beschlossen und seit dem muss ein gewerblicher Verkäufer ein Widerrufsrecht einräumen?
So würde ich es auch verstehen (ich verkaufe auch gewerblich bei Ebay).
Folglich musste man vor dem 3.11.2004 kein widerrufsrecht bei ebay einräumen?! daher gab es früher auch keine unterschiede zwischen privaten und gewerblichen verkäufern auf ebay?
Doch ich denke schon. Vorhin war aber die Rechtslage nicht ganz klar.
Vor diesem Urteil war die rechtliche Einordnung von Internetauktionen umstritten. Einige Gerichte bewerteten Internetauktionen als Versteigerungen, andere als verbindliche Angebote, wieder andere als Glücksspiel.
Danke für diesen Kommentar.
NEIN! Der BGH hat sowas nicht zu beschließen - das kann nur der Gesetzgeber - also das Parlament - mensch Leute - lebt ihr auf dem Mond??
Till