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Seit wann gibt es das Widerruf bei eBay-Auktion?

gefragt von BlueDashBlueDash am 12.10.2009 um 10:26 Uhr

Der BGH hat entschieden, dass bei eBay-Auktionen Verbrauchern ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach den Fernabsatzregeln des BGB gegenüber professionellen Verkäufern zusteht. Professionelle Verkäufer sind von nun an verpflichtet, Verbraucher vor Vertragsschluss auf ihr Widerrufsrecht hinzuweisen. Seit wann gibt es dieses Gesetz und was ist die Grundlage?


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anonym
beantwortet von Mannie1 am 12. Oktober 2009 10:29
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Schau mal hier: http://www.finanztip.de/recht/online/ebay-widerruf.htm Übrigens es ist noch ein Monat und nicht 2 Wochen (es wird sich aber auch demnächst ändern).

Kommentar von Mannie1 am 12. Oktober 2009 10:31

Derzeit ist Widerrufsrecht 1 Monat bei Ebay.

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 12. Oktober 2009 10:32

Danke. Das hat der BGH am 3.11.2004 beschlossen und seit dem muss ein gewerblicher Verkäufer ein Widerrufsrecht einräumen?

Kommentar von Mannie1 am 12. Oktober 2009 10:33

So würde ich es auch verstehen (ich verkaufe auch gewerblich bei Ebay).

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 12. Oktober 2009 10:36

Folglich musste man vor dem 3.11.2004 kein widerrufsrecht bei ebay einräumen?! daher gab es früher auch keine unterschiede zwischen privaten und gewerblichen verkäufern auf ebay?

Kommentar von Mannie1 am 12. Oktober 2009 10:46

Doch ich denke schon. Vorhin war aber die Rechtslage nicht ganz klar.

Kommentar von justiziasgolem am 12. Oktober 2009 11:01

Vor diesem Urteil war die rechtliche Einordnung von Internetauktionen umstritten. Einige Gerichte bewerteten Internetauktionen als Versteigerungen, andere als verbindliche Angebote, wieder andere als Glücksspiel.

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 12. Oktober 2009 11:04

Danke für diesen Kommentar.

Kommentar von TillWollheim am 13. Oktober 2009 10:52

NEIN! Der BGH hat sowas nicht zu beschließen - das kann nur der Gesetzgeber - also das Parlament - mensch Leute - lebt ihr auf dem Mond??

Till


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Siam1
beantwortet von Siam1 am 3. November 2009 18:29
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Unterschiedliche Rechte bei Verbraucher/ Unternehmer

Die Rechte der einzelnen Vertragsparteien, dass heißt des Verkäufers und des Käufers, unterscheiden sich erheblich, je nach dem ob eine Partei Verbraucher oder Unternehmer ist. Die Frage des Verbrauchers ist im § 13 BGB geregelt.

Bei eBay sind Unternehmer insbesondere dadurch zu erkennen, in dem sie einen eigenen Shop haben oder als Powerseller auftreten.

Zum einen darf der Verkäufer die Garantie bei Neuware nicht unterhalb von 2 Jahren verkürzen. Auch bei dem Verkauf von Gebrauchtware darf die Garantie nicht auf unter 1 Jahr verkürzt werden. Ein Gewährleistungsausschluss ist daher nicht möglich

Auch die Verantwortung für eine Beschädigung der Sache bei Versandt oder einem Verlust während des Versandes, trägt beim Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer. Kommt die Ware somit nicht an, hat der Verkäufer für Ersatz zu sorgen.

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 3. November 2009 18:32

Vielleicht findest Du hier fündig. Auf Deine Frage habe ich auch nicht so recht Antwort gefunden.

(BGH-Urteil vom 07.11.2001, Az. VII ZR 13/01 – „Ricardo-Fall“).

siehe Leitsatz > Kammergericht Berlin (KG), Beschluss vom 17.07.2006, Geschäftsnummer: 5 W 156/06 (103 O 91/06 Landgericht Berlin)

1.Die Widerrufsfrist für Verbraucher bei ebay beträgt einen Monat.

2.Eine Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist dahingehend, dass die Frist mit Erhalt der Ware beginnt ist falsch und wettbewerbswidrig.

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-und-internetauktionen.htm

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 3. November 2009 20:43

Vielen Dank =D


Redgirlfan
beantwortet von Redgirlfan am 12. Oktober 2009 10:29
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Bei Professionellen verkäufern ist sowas selbst verständlich, du bist aber ein Privatverkäufer

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 12. Oktober 2009 10:30

woher weißt du das?

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 12. Oktober 2009 10:30

Meine Frage ist wann der BGH diesen Beschluss gefasst hat.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 12. Oktober 2009 10:29
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es ist inzwischen 1 monat!

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 12. Oktober 2009 10:31

Und wann wurde das beschlossen?

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 12. Oktober 2009 11:08

google doch mal widerrufsrecht. da findest sicher den gesetzestext und das datum der verabschiedung. es ist ja keine ebay-erfindung

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 12. Oktober 2009 11:13

Danke


cheezy
beantwortet von cheezy am 12. Oktober 2009 10:30
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das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wurde am 01.01.2002 in das BGB aufgenommen.

Basis ist das alte Fernabsatzgesetz, Widerrufsrecht und Rückgaberecht

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 12. Oktober 2009 10:39

anfangs zählte ebay aber zu den auktionen und daher musste kein wiederrufsrecht auf ebay eingeräumt werden. das änderte sich scheinbar erst 2004 (s.o.).

Kommentar von TillWollheim am 13. Oktober 2009 10:54

Das muß aber so um Christi Geburt herum gewesen sein :-))

eBay ist von Anfang an als Verkäufer von den Gerichten eingestuft worden! Ev. waren das gerüchte in den ersten Tagen??

Till


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