brOOmStick am 18.08.2009 um 23:46 Uhr
Was muss beachtet werden, wenn von der Stadt Grundsicherungsleistung bezogen wird und man für bis zu 90 Tage ins Ausland (USA) ohne anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten reisen will?
Wird die Wohnung, die man hierzulande hat, in der Zeit weiterhin gezahlt und nur in der Zeit der Lebensunterhalt nicht gezahlt?
Dass man bescheid sagen muss, ist natürlich selbsterklärend, aber der Rest ist leider eine rechtliche Grauzone für mich...

Nein, wird es nicht. Wenn man länger als 6 Wochen weg ist gibt es vom erstan Tag an kein Geld mehr. 1 bis 3 Wochen bekommt man an jedem Tag eiter Geld bei 3 bis 6 Wochen nur die ersten 3 Wochen und ab 6 Wochen vom ersten Tag an nichts.
http://www.sozialticker.com/arbeitslose-duerfen-auch-urlaub-haben_20080401.html
Schließt das die Miete auch mit ein oder nur den Lebensunterhalt?