Hallo miteinander.
Ich wohne seit Dezember 2008 in meiner neuen Wohnung und soll für diesen Zeitraum unsägliche 132 Euro Heizkosten nachzahlen, obwohl gar nicht so viel verbraucht haben kann, da ich weniger als zwanzig Tage in dieser Wohnung. Was auch noch dreist ist, dass die ohnehin höheren Heizkosten im Dezember zur alleinigen Grundlage genommen werden, den Heizkostenvorschuss zu berechnen. Das heißt, ich zahle nun ordentlich voraus und bekomme in einem Jahr ordentlich was zurück. Aber ohne Zinsen, ohne dass ich das Geld anlegen kann, z. B. in Aktien.
Bei den anderen Nebenkosten fällt mir auf, dass manche Kosten weit über der Bemessung liegen: Bei Hausreiningung das zwölffache, bei den Hausmeisterkosten sogar das 13-fache. Ist das nicht eine betrügerische Masche, wenn schon nach wenigen Monaten die tatsächlichen Nebenkosten soweit von den ursprünglich veranschlagten Nebenkosten abweichen? Unter diesen Umständen hätte ich diese Wohnung wahrscheinlich nie genommen.
Morgen jedenfalls, gehe ich zum Mieterbund. Muss man das Mitglied sein, oder kann man gegen ein geringes Entgeld die Nebenkostenabrechnung analysieren lassen?
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Schon wieder so viele falsche Informationen. Ich beginne mit dem Mieterverein: Grundsätzlich werden nur Mitglieder beraten, d.h., es muss der erste Jahresbeitrag gezahlt sein. Eher passiert nichts und darf auch nach Gesetzeslage nicht beraten werden. Der Beitrag, ca. 60 bis 80 EURO, ist immer gut angelegtes Geld. Nun zu den Heizkosten: Viel oder wenig ist relativ, es kommt auf diverse Umstände an. Wenn ein andrerer mehr oder weiniger zahlt, ist das kein Maßstab. Die baulichen Voraussetzungen spielen eine Rolle wie auch das persönliche Heizverhalten. Da du im Dezember einzogst, wird nicht nur der anteilige Verbrauch diese Monats berechnet sondern es fällt in diesem Wintermonat, welcher anteilig bei den Grundkosten (nach Wohnfläche veranschlagt) berechnet wird, nach der sog. „Gradtagstabelle“, ein pro mille Anteil von 160 an. Dadurch kommst du für den Dezember in den Kosten so hoch. Diese Heizkostenabrechnung kann dann natürlich nicht als durchschnittliche Monatsrate veranschlagt werden. Was du mit den „Bemessungskosten“ bei Hausmeister und Reinigung meinst verstehe ich nicht. Woran orientieren sich diese?

dann schätz dich glücklich ... ich soll 400 € nachzahlen
Wann bist du denn eingezogen? Bei mir hat als Berechnungsgrundlage einzig den Dezember. Ich habe die Befürchtung, dass die sich an manchen Stellen verechnet haben, was die Aufteilung der Heizkosten zwischen Vormieterin und mir angeht.
Eines sag ich euch: In diesem Jahr heize ich nicht mehr.
ne - udn was war im Januar bis April??? du bist mir ja ein Scherzkeks

Du solltest mal Deinen Vermieter fragen, das hat was damit zu tun das Du im Dezember eingezogen bist( Hochrechnung usw.)
Laut Heizkostenabrechnung zahle ich auch noch "Nutzerwechsel anteilig" € 15,11, aber zusätzlich. Es ist nicht erkennbar, wie die Kosten zwischen Vormieter und mir aufgeteilt werden.
Floh2 am 27. Juli 2009 23:08 das ist auch ganz schön schwer zu erklären, auf jeden Fall macht man miese wenn man in der zweiten Kalenderhälfte des Jahres in eine Wohnung einzieht, spreche unbedingt mit dem Vermieter oder dem Verwalter der kann das genau erklären
der Vormieter hat die gleiche Höhe belastet bekommen.
Das mit dem Mieterbund ist eine gute Idee. Dafür musst du auch nicht Mitglied sein, denn sie sind ja ein Verein, der sich für die Rechte der Mieter einsetzt und nicht nur für die, die Mitglied sind. Mit der Bescheinigung von denen kannst du dann auch mit mehr Argumentationskraft beim Vermieter auftreten. Viel Erfolg!
Der letzte Winter war eine lange Heizperiode und auch wenn Du selbst nicht in Deiner Wohnung warst, stehen die Heizkörper auf Frostschutz, d.h. sie sind an, wenn draussen um die 0 Grad sind, damit die Leitungen nicht zufrieren. Was hilft sind geeichte Wärmemengenzähler, für jeden Mieter. Die sind hieb und stichfest und geeicht, d.h. sie zeigen das an, was Du wirklich verbraucht hast. Sie müssen allerdings von einer Fachfirma installiert werden und die Kosten werden wiederum auf die Mieter umgelegt. Aber es warm zu haben, ist in den letzten Jahren erheblich teurer geworden, jetzt erst fallen die Ölpreise.
Das ist mir schon klar, dass die Heizung immer in Betrieb ist. Aber es kann einfach nicht sein, dass ich das Fünffache der vereinbarten Vorauszahlung leisten muss, wenn ich relativ wenig verbraucht habe. Ich habe ja noch nicht einmal alle Räume genutzt, mangels Mobiliar.
Ich hatte es so verstanden, dass Du es nachzahlen musst. Spreche mit Deinem Vermieter noch mal. Habt Ihr diese blöden Verdunsterröhrchen an den Heizkörpern? Die sind sowas von ungenau! Bei meiner Mutter war der Badezimmerheizkörper für ein halbes Jahr abgebaut und stand auf der Terasse, und das Röhrchen zeigte dreifachen Verbrauch an, echt ne Schweinerei.
die Errechnung der hausmeisterkosten kann ich mir nur so erklären, das im MV die Höhe der Einzelpositionen an VZ angegegeben sind, was unüblich ist.
Es wäre noch interessant zu wissen, wie hoch die VZ sind und wie groß die Wohnung.
Eins ist uns allen klar - wir müssen in Punkto heizen den Gürtel enger schnallen.
wieder einmal gibt nur albatros hier eine gute antwort
schließe mich an.
Ja, die Grundkosten sind ja noch korrekt abgerechnet, aber die Verbrauchskosten sind doch recht hoch.
Zu den Bemessungskosten: Es wird davon ausgegangen, dass jährlich soundsoviele Kosten Anfallen für Hausmeister, Reinigung, Müllgebühr, Grundsteuer usw. Diese Kosten werden dann nach einem Schlüssel auf die Mietparteien umgelegt. Die Umlegung scheint korrekt zu sein, wie man bei der Grundsteuer ablesen kann.
Das Problem ist: Wie kann man sich bei bestimmten Kosten so "verschätzen"? Dass die Kosten für Schneebeseitung variieren, geschenkt. Dass bestimmte Gebühren leicht steigen, ist auch normale. (Inflation). Aber das dreizehnfache bei den Hausmeisterkosten? Bei Kabelgebühren fast das achtfache.
Oder lese ich die Betriebskostenabrechnung einfach nur falsch, weil da ziemlich häufig 100 bei Bemessung geschrieben steht, dass keine hundert Euro sind, sondern was anders (z. B. 100 % vom Vorjahreswert). Während bei der Grundsteuer die 509,59 als Grundsteuer in Euro zu interpretieren sind.
Es ist äußerst schwierig, hier ohne Vorliegen der Abrechnung richtig zu antworten. Wenn ich dich nunmehr richtig verstehe, verstehst du unter „Bemessungskosten“ die bei Abschluss des Mietvertrages für die einzelnen Betriebskosten veranschlagten Kosten je Monat bzw. Jahr und dass diese nun um ein vielfaches höher sind. Es wäre also erforderlich, die Einsichtnahme in die entsprechenden Rechnungen vorzunehmen. Damit kannst du prüfen, ob die Angaben der Gesamtkosten und die Ableitung auf deinen Nutzungszeitraum (Dezember) stimmen. Lass dir bei dieser Gelegenheit gleich mal erklären, wie die Angaben zu deuten sind. Eventuell liest du die Abrechnung auch nur falsch. Allerdings sollte sie auch für Laien nachvollziehbar sein und ist ansonsten u. U. Unwirksam. Am Besten, du ließest dir vom örtlichen Mieterverein helfen, Mitgliedschaft vorausgesetzt.