Hatte bereits schon mal angefragt, möchte das ganze aber etwas definierter nachfragen.Habe Oktober 2005 geheiratet in Amerika und i.d. Heiratsurkunde steht auch das ich seinen Familienname annehme (Wir sind beide deutsche).Unsere Tochter trug bereits vor der Hochzeit seinen Namen. Im März 08 wurden wir geschieden.Bis dahin habe ich meinen Namen nicht umschreiben lassen,da ich es nicht für notwendig hielt. Nun gibt es seinerseits aber die Aufforderung das ich den Namen nicht mehr verwenden soll,da ich nicht im Einwohnermeldeamt oder auf dem Ausweis den Namen habe ändern lassen und er nicht mehr möchte das ich seinen Namen verwende.Hick hack !!! Nun ist es so das ich vermehrt Schwierigkeiten habe, weil meine Tochter, welche bei mir lebt, seinen Namen trägt und ich einen anderen. Darf ich nun meine Papiere trotz Scheidung noch umschreiben lassen? Auch im Scheidungsurteil stehe ich mit seinem Familienname drin. Ein erstes Schreiben von seinem Anwalt habe ich bereits erhalten,zwar bezieht man sich hier auf keinerlei Paragraph oder ähnliches, aber es wird gedroht weitere gerrichtliche Schritte zu unternehmen.Sollte dies der Fall sein und ich mir auch einen Anwalt nehmen müssen, weiß jemand ob ich meinen Anwalt dann auch bezahlen muss?

Was Dein Ex schreibt ist Blödsinn. Bei einer Scheidung kann man einen angenommenen Namen behalten oder wieder den Geburtsnamen (oder einen früheren Ehenamen) wählen. Geh nicht zum Anwalt, kostet nur Geld. Und wenn Dein Ex einen Prozess anstrengt, wird er auf die Nase fallen und die Kosten tragen müssen.
Es gibt immer noch Anwälte, die glauben, dass allein ihr Briefkopf Eindruck macht.
Der Rechtsanwalt Deines geschiedenen Ehemanns wird wissen, warum er sich nicht auf gesetzliche Vorschriften bezieht.
Es gibt keine Vorschriften, die Dir untersagen, den Namen fortzuführen und zwar unabhängig von der Frage wann, wo, wie Du eine entsprechende Umschreibung veranlasst hast. Entscheidend ist, dass ihr im Zusammenhang mit der Eheschließung einen Familiennamen gewählt habt. Deshalb - s. Heuratsurkunde.
Lass die Papiere umschreiben. Dabei musst Du nur die Heiratsurkunde vorlegen Gegebenenfalls kannst Du dabei auch das Scheidungsurteil vorlegen. Aber - halte diese Information zunächst zurück. Von der bestehenden Problematik, von der Scheidung muss der Beamte/die Beamtin zunächst nichts wissen. Wenn er Probleme hat - ich sage es Dir ganz deutlich - dann bitte ihn, seinen Dienstvorgesetzten hinzu zu ziehen.
So, Deinen Anwalt musst Du selbst bezahlen, unabhängig davon, wie rechtsirrig die Auffassung der Gegenseite ist.
Aber Du brauchst keinen Anwalt. Jedenfalls im Moment nicht.

Hallo Du da,
schau mal unten in den Link. Dort bekommt Du auch gesetzlich untermauert...eine Anwort. Spar Dir nur die Kosten für einen Anwalt. Du kannst auch beim Standesamt oder Bürgeramt anrufen oder auch hingehen.
LG und einen guten Start in die neue Woche mulle
Ehenamen: Fortführung nach Aufhebung der Ehe
BUNDESGERICHTSHOF
Az.: XII ZR 204/02
Urteil vom 25.05.2005
Vorinstanzen: AG Düsseldorf und LG Düsseldorf
Leitsätze:
Das neue Ehenamensrecht sieht die Möglichkeit, dem anderen Ehegatten die Fortführung des Ehenamens nach Aufhebung der Ehe zu untersagen, nicht mehr vor.
Ausnahmen sind nur in krassen Einzelfällen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs denkbar.
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 25. Mai 2005 für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 2002 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Hallöchen, ich bin mittlerweile zum 2 mal verheiratet und ich kann Dir mit Sicherheit sagen, dass Du den angenommenen Ehenamen weiter behalten darfst. Da kann Dein Ex oder seine Fam. Dir garnichts vorschreiben! Mfg

Ja, Du musst Deinen Anwalt bezahlen, davon Leben Anwälte. Es sei denn Du hast eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt die das. Oder Du bist Hartz4 Empfängerin o.ä. dann kannst Du Prozeßkostenbeihilfe beantragen, ob Dir diese gewährt wird, kann ich nicht beurteilen.
Kabark am 26. September 2008 18:15 Rechtsschutzversicherung?
siggischmidt am 26. September 2008 18:18 Rechtsschutzversicherung!

Völliger Nonsens, was für einen verkalkten Anwalt hat Dein Exmann nur...
Wenn Du bei der Hochzeit seinen Namen angenommen hast, dann darfst Du ihn auch behalten und verwenden.
Das ist m.E. nur eine billige Nachkarterei.
LG
Wieselchen

Ja es klingt wie Blödsinn.
Habe aber auch schon mal so eine "Promi" Story gelesen.
Da ist der Typ richtig ins Gericht losgegangen, weil er seinen Namen in Mißkredit geraten sah, weil sein Produkt mit seinem Namen seine EX führt.
Er brachte richtig viel Geld ins Spiel usw.
Aber laß Dich nicht abbringen, haltbar und logisch klingt Dein EX nicht. Eher verbittert.