Erkan1 am 19.04.2008 um 22:59 Uhr
Wieviel % vom Lohn bekommt man nach 6 Wochen Ausfall von der Krankenkasse?
1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 vom Hundert des bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Für die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts nach Satz 2 ist der sich aus dem kalendertäglichen Hinzurechnungsbetrag nach Absatz 2 Satz 6 ergebende Anteil am Nettoarbeitsentgelt mit dem Vomhundertsatz anzusetzen, der sich aus dem Verhältnis des kalendertäglichen Regelentgeltbetrages nach Absatz 2 Satz 1 bis 5 zu dem sich aus diesem Regelentgeltbetrag ergebenden Nettoarbeitsentgelt ergibt. Das nach Satz 1 bis 3 berechnete kalendertägliche Krankengeld darf das sich aus dem Arbeitsentgelt nach Absatz 2 Satz 1 bis 5 ergebende kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Das Regelentgelt wird nach den Absätzen 2, 4 und 6 berechnet. Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit dreißig Tagen anzusetzen. Bei der Berechnung des Regelentgelts nach Satz 1 und des Nettoarbeitsentgelts nach den Sätzen 2 und Satz 4 sind die für die jeweilige Beitragsbemessung und Beitragstragung geltenden Besonderheiten der Gleitzone nach § 20 Abs. 2 des Vierten Buches nicht zu berücksichtigen.

70 % des letzten Bruttoeinkommens
fabienne1997 am 19. April 2008 23:03 ...maximal jedoch von der Beitragsbemessungsgrenze und maximal 90 % des letzten Nettoeinkommens. Vom Krankengeld hat der Versicherte 50 % der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung zu bezahlen. Das Krankentagegeld ist im Gegensatz zum Krankentagegeld der PKV auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit begrenzt.

Ich glaube, es sind 78%. Ist das ein Wissenstest, oder bist Du seit 6 Wochen arbeitsunfähig?
Erkan1 am 19. April 2008 23:11 Nein nicht ich persönlich, aber meine Schwester jetzt über 6 Wochen. Sie ist im siebten Monat.
Gehts auch kürzer?? Ist aber wirklich zu Ausführlich. Danke
Das ist der Gesetzestext, da kannst du noch hunderte von Seiten als Auslegung zu bekommen ;-)
Vielleicht ist die Erklärung http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld leichter zu verstehen(?)