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Schwimmbad trotz AU?

gefragt von hasi9000 am 29.06.2009 um 12:09 Uhr

Hallo, ich bin wegen einem Bandscheibenvorfall krankgeschrieben. Jetzt meine Frage, kann ich trotzdem ins Schwimmbad gehen? Jetzt soll es warm werden und meine Kinder möchten auch gern Schwimmen gehen. Allerdings kann ich sie noch nicht alleine gehen lassen, obwohl beide schon schwimmen. Außerdem ist schwimmen doch gut für den Rücken, oder?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. Juni 2009 12:10
1x
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Frag den Arzt. Wenn der das befürwortet bist du auf der sicheren Seite!

Selbst wenn hier alle deiner Meinung sind, hilft dir das nicht, wenn dein Arbeitgeber Stress macht.


anonym
beantwortet von weisnicht am 29. Juni 2009 12:12
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Hallo. Also eine genaue Antwort kann ich dir nicht geben. Ich hatte vor einem Jahr Skoliose operativ "entfernen" lassen.. also schiefe wirbelsäule mit Schrauben und Platten richten lassen und ich durfte ein Jahr nichts machen. d.h. weder ins Freibad noch Eislaufen noch Schlittenfahren

Ich würde aber doch lieber deinen Hausarzt oder einen anderen und Rat beten


denjo2
beantwortet von denjo2 am 29. Juni 2009 12:13
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ich denke schon schwimmen ist eigentlich immer gut und dein arbeitgeber kann da auch nichts machen wenn du deine arbeit deswegen nicht ausführen kannst aber schwimmen schon wieso nicht

Kommentar von hasi9000 am 29. Juni 2009 12:19

Ich muss auf der Arbeit viel heben, deshalb bin ich Krankgeschrieben. Ins Bad gehe ich nur um meine Kids zu beaufsichtigen...

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 29. Juni 2009 12:27

ja eben dann kannst du es auch ruhig machen


nschw79
beantwortet von nschw79 am 30. Juni 2009 09:46
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Wenn Dein Arzt es Dir per Attest "verordnet", dann kann niemand etwas dagegen sagen. Allerdings würde ich nicht ohne diese Bescheinigung ins Schwimmbad gehen. Zumal bei einem Bandscheibenvorfall und dann noch mit Kinder im Schwimmbad planschen - das könnte zu Irritationen führen wenn die z.B. ein Kollege sieht.

Daher würde ich nur ins Schwimmbad gehen, wenn Dein Arzt es Dir verordnet. Und im Zweifel kannst Du dies dann auch beim AG vorlegen, sofern es Ärger geben sollte. Somit bist Du auf der sicheren Seite...


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