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Schwimmbad im Garten. Muss ich Bau anmelden?

gefragt von ateam am 05.07.2009 um 23:52 Uhr

ich plane ein schwimmbad zu bauen. Muss ich mir da eine Genehmigung holen?


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Smash
beantwortet von Smash am 5. Juli 2009 23:57
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Die Verordnungen hierzu sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Hier kannst Du die für Deinen Wohnsitz gültigen Vorschriften finden:

http://www.pool-selber-bauen.de/schwimmbad-baurecht-versicherung.htm#Deutschland


anonym
beantwortet von Vinicius am 5. Juli 2009 23:52
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auf jeden fall. Du brauchst eine Baugenehmigung vom amt.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 5. Juli 2009 23:53
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ja sicher, ohne läuft gar nix, Bauamt


roterhahn
beantwortet von roterhahn am 5. Juli 2009 23:53
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kommt drauf an ob da ein dach drüber soll oder nicht


anonym
beantwortet von Memmenie am 5. Juli 2009 23:53
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keine ahnung, aber ich denke der rote punkt muss ins fenster. Frag mal beim katasteramt oder auf der gemeindeverwaltung.


anonym
beantwortet von kruemel70 am 5. Juli 2009 23:54
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Das ist je nach Bundesland verschieden. Aber in diesem Fall denke ich, dass das in jedem Fall genehmigt werden muss.


roterhahn
beantwortet von roterhahn am 5. Juli 2009 23:54
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für ein kleines becken sicher nicht


moewie
beantwortet von moewie am 5. Juli 2009 23:55
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ja, unbedingt


mopskind
beantwortet von mopskind am 5. Juli 2009 23:55
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bei nem swimmingppol brauchstes nicht..ich weiss nicht was die bedingunge sind..vielleicht ab einer bestimmten größe...


anonym
beantwortet von butty09 am 5. Juli 2009 23:57
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wenn es nicht zu gross ist nicht..frag lieber nach


anonym
beantwortet von verman27 am 6. Juli 2009 00:02
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einen kleinen pool musst du nicht anmelden (denke mal das du das auch meinst. ein schwimmbad ist ja um einiges größer und das wirst du dir auch nicht leisten können :-) das schwimmbad hat einfluss auf die bodenbeschaffenheit der umliegenden gebäude und es muss eine statik erstellt werden und danach kann erst der bauantrag gestellt werden.


anonym
beantwortet von Machtjaanix am 7. Juli 2009 16:15
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die Vorredner haben Recht, die sagen : die Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!
in Niedersachsen-Seevetal gilt : Abstand des fertigen Beckens zur Grundstücksgrenze mindestens 3oocm, Beckengröße maximal 1oom³, Beckentiefe max 150cm, für Bauwerke im Natur- oder Wasserschutzgebiet gelten Extras.
Details erfährst du im pers. Gespräch auf dem Bauamt, mfg
Rüdiger Drechsler
Schwimmbad- und Sauna - Bau
21218 Seevetal - Hittfeld


anonym
beantwortet von brandstaetter am 4. September 2009 08:41
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Grundsätzlich ist für jede Bautätigkeit eine Genehmigung erforderlich. Es gibt jedoch wie immer Ausnahmen. Bitte auf jeden Fall bei der zuständigen Baubehörde (Bürgermeister, Bauamt, Gemeinde,..) erkundigen!!! Hier gibt es dann die richtige Rechtsauskunft für deinen Bereich (ist ja in vielen Ländern verschieden) um spätere Probleme von vorn herein zu verhindern!!!


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