nightblue am 20.02.2009 um 14:26 Uhr
Ich hatte im vergangenen Sommer eine blöde Situation und wollte mal wissen, was man in so einem Fall richtigerweise tun sollte oder was ihr empfehlen würdet. Und zwar:
Ich bin von der Arbeit nach Hause gefahren. Die Strecke führt auch über eine Kurvige Landstraße, deren Bankette nur mit Kieselsteinen aufgefüllt ist (naja.. eigentlich sind die Steine recht groß...). An einer Hügelkuppe ist mir ein anderes Fahrzeug entgegen gekommen. Dieses ist leicht in die Bankette gefahren und hat damit Steine hochgeschleudert, die mir voll auf die Motorhaube geflogen sind. Dort haben sie natürlich ordentlich Spuren hinterlassen. Der Lack ist abgeplatz.
Was wäre also in so einem Fall zu tun? Umdrehen, den Fahrer anhalten und den Schaden seiner Versicherung melden? Wie will ich beweisen, dass ER es war und WIE das passiert ist? In dem Moment hatte ich die Möglichkeit garnicht, da die Landstraße sehr eng ist und von vorne und hinten weitere Autos kamen (leider gibt's da auch keine Wendemöglichkeit). Aber trotzdem mal allgemein: Was würdet ihr machen? Kennt sich jemand aus?
Danke schonmal für hilfreiche Antworten! ;-)
Achtung bei einem KFZ Schaden besteht ein Sonderkündigungsrecht für die KFZ Versicherung. So kann man bis zu 500 € und mehr sparen!
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich immer bei
* Beitragserhoehungen
* einem Fahrzeugwechsel
* einem Schadensfall.
Beitragserhöhungen erfolgen meist zum Jahresende. Da meist das Schreiben der Versicherung erst im November, Dezember oder gar erst im Januar dem Versicherungsnehmer zugestellt wird, ergibt sich daraus ein Sonderkündigungrecht. Daher kann man auch meißt nach dem Stichtag noch wechseln! Ab erhalt der Prämienerhöhung bleibt wiederum ein Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen. Wenn man das Fahrzeug wechselt kann man ohne Einschränkung zu einem anderen Versicherer wechseln. Eine Anmeldung bei einer neuen Versicherung gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police. Im Schadensfall haben beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht. Kündigt der Versicherungsnehmer wird die Jahresprämie nicht zurück erstattet. Im umgekehrten Fall bekommt der Versicherungsnehmer die anteilige Jahresprämie zurück.
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Tipp: Stichtag für KFZ Wechsel ist der 30. Nov. Bis dahin sollte der alte Vertrag gekündigt sein. Ausserdem kannst Du Dir gleich das Kündigungsschreiben auf der Site downloaden. So gehts doppelt schnell. Also schnell vergleichen, wechseln und sparen! Wer den Stichtag verpasst hat, sollte prüfen ob ein Sonderkündigungsrecht besteht und dann wechseln.

einen andere Möglichkeit, als über das Kennzeichen einen Schaden geltend zu machen hast du nicht.. und nach einem halben Jahr sowieso nicht mehr..
nightblue am 20. Februar 2009 14:30 Nein, das ist jetzt auch schon egal. Das Auto musste auch vorher schon unbedingt lackiert werden. Mir geht es nur um die Situation im allgemeinen. Bei der Straße kann ich ja nicht ausschließen, dass das noch öfter passiert. Also du meinst ich sollte versuchen das Kennzeichen zu erkennen und dann den Schaden zu melden?
andreas48 am 20. Februar 2009 16:13 so isses und vor allem den Fahrer versuchen zu stellen
du hast keine Change, nutze sie. Nee Spass beiseite, Höhere Gewalt, keine Versicherung ausser eigene Vollkasko wird den Schaden übernehmen
beim anderen Fahrer war keine Absicht dahinter, darum wird seine HP auch nicht einspringen

Na, jetzt ist eh alles schon zu spät. Nächstes Mal würde ich anhalten, auch wenn Stau entsteht und mir wenigstens das Kennzeichen vom anderen aufschreiben. Und dann natürlich sofort, spätestens zu Hause der Polizei melden.
nightblue am 20. Februar 2009 14:39 wie gesagt, spielt jetzt keine Rolle mehr. Aber diese Landstraße ist ne Katastrophe. Keine Mittellinie und die geht quer durch den Wald. Noch dazu rasen sie manchmal wie die verrückten. Da werd ich den Teufel tun und einfach auf die Bremse hauen...
nightblue am 20. Februar 2009 14:44 Danke für die Antwort. Ich hoffe es gibt kein nächstes Mal... ;-)

so etwas Ähnliches hatte ich auch. Ein LKW mit Bauschutt beladen fuhr vor mir und kleine Steinchen haben meine Windschutzscheibe beschädigt. In einer solchen Situation ist es schier unmöglich den Fahrer zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn du eine Kaskoversicherung hast wird der Schaden von dieser in der Regel ohne Hochstufung beglichen.
Diese Antwort ist leider vollkommen falsch.

Schwierige Frage. Am Besten den Fahrer noch vor Ort und Stelle drauf ansprechen. Sonst das Kennzeichen melden und den Schaden angeben - genau mit Ort und Stelle und Zeit. Wie soll man sich denn sowas (bei genauen Angaben) "aus den Fingern saugen"; ich schätze, damit hättest du gute Chancen. Besser wäre es natürlich, wenn man ganz genau beweisen kann dass er es war (mit Lackspuren oder so, aber da das in deinem Fall nicht vorliegt,...). Aber vielleicht hast du Zeugen?
nightblue am 20. Februar 2009 14:43 Naja... vielleicht hab ich ja das nächste mal Glück und es passiert nicht ausgerechnet an der Stelle wo man keine Wendemöglichkeit hat. Oder ich merk mir einfach gleich die Nummernschilder aller entgegenkommender Autos... ;-)
Danke für die Antwort! :)
DaSu81 am 20. Februar 2009 16:36 ;-)
...gern geschehen!
Durch Steinschlag eines vorausfahrenden Fahrzeugs wurden mir mal beide Scheinwerfer zertrümmert. Da hatte ich eben Pech, allerdings hat meine Teilkasko diesen Schaden bezahlt.

Eine Schadensregulierung seitens seiner oder deiner Versicherung (es sei denn du hast eine Vollkasko) wird es nicht geben. Genauso wenn du auf der Autobahn einem LKW hinterher fährst der Kies geladen hat und alles an Transportsicherungen ausgenutzt hat. Ihm fällt ein bischen durch den Fahrtwind runter und dir aufs Auto. Da hast du keine Chance irgenein Schaden geltend zu machen. Höhere Gewalt
Leider ist diese Antwort vollkommen falsch!
Strabahner am 2. Juni 2009 00:44 Und was ist dann richtig??? Quäl uns mit deiner Weisheit, die du für dich behältst!!!