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Schwiegermonster Part 2

gefragt von Doro1982 am 17.03.2009 um 23:35 Uhr

Darf man ein Taufgeschenk zurück verlangen??

Hierbei geht es um ....bitte jetzt nicht lachen.... ein komplettes Kinderzimmer und um einen dreistelligen Betrag, der aber fest angelegt ist und das noch für 16 Jahre.


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Brittchen
beantwortet von Brittchen am 17. März 2009 23:38
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Sowas finde ich unter aller Sau.....wenn Erwachsene nicht Erwachsen genug sind,um vernünftig (man muss sich nicht lieben,aber einen gewissen Respekt haben) mit einander umzugehen,dann ist das schon schlimm genug,aber da Kinder noch mit rein zu ziehen ist richtig mies.Ist für mich ein klares Zeichen,von Hilflosigkeit.Hauptsache jemanden einen beibiegen Kopfschüttel

Kommentar von Doro1982 am 17. März 2009 23:42

Das hat mein Mann seine Mutter auch an den Kopp geklascht! Das er es als einen bodenlose Frechheit empfindet jetzt das Enkelchen zu bestrafen.... unser Angebot... mit den Besuchstagen steht weiter hin.... aber wenn die so weiter macht.... hat sie bald kein Enkelkind mehr.

Kommentar von F310aba0d6d8ff60c2101491599919c4smallBrittchen am 17. März 2009 23:50

Ganz ehrlich?? Stellt Euch nicht auf eine Stufe mit ihr,zeigt ihr,das ihr Unterschiede zwischen Euch und ihr und dem kleinen und ihr machen könnt. Ich kann mir vorstellen,das es nicht einfach ist und man in solchen Fällen am liebsten garkeinen Kontakt mehr haben will. Wie steht denn der kleine zu seiner Oma?? Geht er gern hin?? Wenn ja,dann unterstützt ihn. Aber Vorsicht,solchen Schwiegermonstern traue ich auch zu,das sie das Kind auf "ihre Seite" ziehen will,sollte dies der Fall sein,auf jeden Fall Rat beim Jugendamt suchen. Denn auch Großeltern können ein Besuchsrecht beantragen :o) Viel Glück

Kommentar von Doro1982 am 17. März 2009 23:58

Das Besuchsangebot steht ja weiter hin, da auch meine mam gemeint hat... ich soll ich nicht auf ihr Niveau hinunter lassen...


KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 17. März 2009 23:37
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was kann das kind dafür?


Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 17. März 2009 23:50
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Das ist mehr als daneben. Geschenkt ist geschenkt und basta.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 17. März 2009 23:36
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Versuchen immer....aber - sie soll das Kind fragen - wenn es alt genug ist...


clearsky
beantwortet von clearsky am 17. März 2009 23:36
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Autsch. Ich glaube nicht.


anonym
beantwortet von britt1991 am 17. März 2009 23:37
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nein das sollte man nich zurück verlangen der jenige dem du das geschenckt hast were dann bestimmt traurig

Kommentar von Doro1982 am 17. März 2009 23:39

Es geht hierbei um unser Kind..... der gibt sein Zimmer bestimmt nicht freiwillig her. Das Geld ist fest angelegt worden, haben wir Eltern gemacht.


Marple
beantwortet von Marple am 17. März 2009 23:39
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ein alter Kinderspruch:

gefunden gefunden - wieder geben

geschenkt geschenkt - nicht mehr geben

und genauso ist es

ein Geschenk kann man nicht zurückfordern!


Saudade77
beantwortet von Saudade77 am 17. März 2009 23:39
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Hängt wohl maßgeblich von den Gründen für eine solche Rücknahme ab. In der Not dürfte es nach Rücksprache wohl machbar sein, oder?

Kommentar von Doro1982 am 17. März 2009 23:43

und mein Kind damit bestrafen.... hei de nei... im Leben nicht... sie ist erwachsen und soll das gefälligst nicht auf so eine Schiene klären...


anonym
beantwortet von pacole1 am 17. März 2009 23:46
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O.K. Sie will das Taufgeschenk zurück...will sie sich auch aus der "Omaschaft" entlassen??? Diese Kind ist und wird immer ihr Enkelkind sein, und darüber sollte sie stolz und glücklich sein.

Rechtlich hat sie keine Handhabe, moralisch hat sie sich schon alles "versaut"!

Wie kleinkariert ist das denn??

Kommentar von Doro1982 am 17. März 2009 23:49

Das wüsste ich auch gern! Nur weil ich vor 2 tagen ihr den Ersatzhaustürschlüssel von uns (war fürn Nofall gedacht) abgenommen habe!

nur finde ich es nicht schön das sie jetzt das Enkelchen damit bestrafen will.


anonym
beantwortet von waquo am 17. März 2009 23:47
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Sicherheit kann Dir nur eine Rechtsberatung durch einen Anwalt geben.

Eine Schenkung kann nach deutschem Recht durchaus rückgängig gemacht werden, aber nur unter bestimmten Umständen, nämlich Verarmung des Schenkers oder grober Undank.

Es würde mich überraschen, wenn letzterer hier erfüllt wäre. Das sie den Enkel nicht mehr sehen darf ist sie ja auch selber schuld.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung


anonym
beantwortet von Jasmin2405 am 18. März 2009 00:58
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Was hat das mit dem Kind zu tun,dass ist doch für ihr Enkel und nicht für euch entschuldige aber was ist das für eine Frau.... Naja Schwiegermütter sind oft nicht verständlich ich hab auch so ein Monster.Also ich würd garnicht mehr mit ihr reden und alles hingeben aber mein haus würd die nicht mehr betreten, ja wahnsinn............

Kommentar von 0c95629534e6d89e29f83038ea2a5d74smallLiloB am 23. März 2009 13:48

Hilfe, ich bin eine Schwiegermuttter! Und ich glaube (ganz ehrlich), dass meine Schwiegertochter mich sogar mag. Vielleicht, weil ich mich raushalte und gute (und/oder überflüssige) - Ratschläge nur auf ausdrückliche Frage erteile. Es gibt eben nicht nur bescheuerte und böse Schwiegermütter. Jedes Menschenkind hat eine Mutter. Aber eben auch ganz nette!!


LiloB
beantwortet von LiloB am 23. März 2009 13:52
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Kein Geschenk kann man zurückfordern. Aber das ist wohl sowieso klar. Die Frage ist, warum die Situation sich so zugespitzt hat, daß derart bescheuerte Forderungen gestellt wurden. Ich sehe aber keine Möglichkeit, das noch auf zivilisierte Weise zu klären. Die armen (Enkel) Kinder, - die sitzen ebenso wie die Tochter/bzw. hier wohl der Sohn zwischen den Stühlen. Abstand halten, das ist die einzig mögliche Reaktion. Auch wenn man versucht wäre, den Möbelwagen kommen zu lassen und alles vor die Tür zu kippen!!!


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