Darf man ein Taufgeschenk zurück verlangen??
Hierbei geht es um ....bitte jetzt nicht lachen.... ein komplettes Kinderzimmer und um einen dreistelligen Betrag, der aber fest angelegt ist und das noch für 16 Jahre.

Sowas finde ich unter aller Sau.....wenn Erwachsene nicht Erwachsen genug sind,um vernünftig (man muss sich nicht lieben,aber einen gewissen Respekt haben) mit einander umzugehen,dann ist das schon schlimm genug,aber da Kinder noch mit rein zu ziehen ist richtig mies.Ist für mich ein klares Zeichen,von Hilflosigkeit.Hauptsache jemanden einen beibiegen Kopfschüttel

Das ist mehr als daneben. Geschenkt ist geschenkt und basta.
Versuchen immer....aber - sie soll das Kind fragen - wenn es alt genug ist...
nein das sollte man nich zurück verlangen der jenige dem du das geschenckt hast were dann bestimmt traurig
Es geht hierbei um unser Kind..... der gibt sein Zimmer bestimmt nicht freiwillig her. Das Geld ist fest angelegt worden, haben wir Eltern gemacht.

ein alter Kinderspruch:
gefunden gefunden - wieder geben
geschenkt geschenkt - nicht mehr geben
und genauso ist es
ein Geschenk kann man nicht zurückfordern!

Hängt wohl maßgeblich von den Gründen für eine solche Rücknahme ab. In der Not dürfte es nach Rücksprache wohl machbar sein, oder?
und mein Kind damit bestrafen.... hei de nei... im Leben nicht... sie ist erwachsen und soll das gefälligst nicht auf so eine Schiene klären...
O.K. Sie will das Taufgeschenk zurück...will sie sich auch aus der "Omaschaft" entlassen??? Diese Kind ist und wird immer ihr Enkelkind sein, und darüber sollte sie stolz und glücklich sein.
Rechtlich hat sie keine Handhabe, moralisch hat sie sich schon alles "versaut"!
Wie kleinkariert ist das denn??
Das wüsste ich auch gern! Nur weil ich vor 2 tagen ihr den Ersatzhaustürschlüssel von uns (war fürn Nofall gedacht) abgenommen habe!
nur finde ich es nicht schön das sie jetzt das Enkelchen damit bestrafen will.
Sicherheit kann Dir nur eine Rechtsberatung durch einen Anwalt geben.
Eine Schenkung kann nach deutschem Recht durchaus rückgängig gemacht werden, aber nur unter bestimmten Umständen, nämlich Verarmung des Schenkers oder grober Undank.
Es würde mich überraschen, wenn letzterer hier erfüllt wäre. Das sie den Enkel nicht mehr sehen darf ist sie ja auch selber schuld.
Was hat das mit dem Kind zu tun,dass ist doch für ihr Enkel und nicht für euch entschuldige aber was ist das für eine Frau.... Naja Schwiegermütter sind oft nicht verständlich ich hab auch so ein Monster.Also ich würd garnicht mehr mit ihr reden und alles hingeben aber mein haus würd die nicht mehr betreten, ja wahnsinn............
LiloB am 23. März 2009 13:48 Hilfe, ich bin eine Schwiegermuttter! Und ich glaube (ganz ehrlich), dass meine Schwiegertochter mich sogar mag. Vielleicht, weil ich mich raushalte und gute (und/oder überflüssige) - Ratschläge nur auf ausdrückliche Frage erteile. Es gibt eben nicht nur bescheuerte und böse Schwiegermütter. Jedes Menschenkind hat eine Mutter. Aber eben auch ganz nette!!

Kein Geschenk kann man zurückfordern. Aber das ist wohl sowieso klar. Die Frage ist, warum die Situation sich so zugespitzt hat, daß derart bescheuerte Forderungen gestellt wurden. Ich sehe aber keine Möglichkeit, das noch auf zivilisierte Weise zu klären. Die armen (Enkel) Kinder, - die sitzen ebenso wie die Tochter/bzw. hier wohl der Sohn zwischen den Stühlen. Abstand halten, das ist die einzig mögliche Reaktion. Auch wenn man versucht wäre, den Möbelwagen kommen zu lassen und alles vor die Tür zu kippen!!!
Das hat mein Mann seine Mutter auch an den Kopp geklascht! Das er es als einen bodenlose Frechheit empfindet jetzt das Enkelchen zu bestrafen.... unser Angebot... mit den Besuchstagen steht weiter hin.... aber wenn die so weiter macht.... hat sie bald kein Enkelkind mehr.
Ganz ehrlich?? Stellt Euch nicht auf eine Stufe mit ihr,zeigt ihr,das ihr Unterschiede zwischen Euch und ihr und dem kleinen und ihr machen könnt. Ich kann mir vorstellen,das es nicht einfach ist und man in solchen Fällen am liebsten garkeinen Kontakt mehr haben will. Wie steht denn der kleine zu seiner Oma?? Geht er gern hin?? Wenn ja,dann unterstützt ihn. Aber Vorsicht,solchen Schwiegermonstern traue ich auch zu,das sie das Kind auf "ihre Seite" ziehen will,sollte dies der Fall sein,auf jeden Fall Rat beim Jugendamt suchen. Denn auch Großeltern können ein Besuchsrecht beantragen :o) Viel Glück
Das Besuchsangebot steht ja weiter hin, da auch meine mam gemeint hat... ich soll ich nicht auf ihr Niveau hinunter lassen...