Schwester vermisst gemeldet, kann sie das Land verlassen?

14 Antworten

Naja, da sie 18 ist, kann sie im Grunde machen, was sie will. Ich denke nicht, daß da mehr als üblich kontrolliert wird. Kannst Du sie über Handy oder Internet erreichen?

sie ist volljährig und kan selber entscheiden,was sie macht und auch die verantwortung selber übernehmen. wohnt sie noch bei den eltern???? am besten kann nur die polizei euch helfen und beraten.

In dem Alter deiner Schwester besteht kein "Aufenthaltsbestimmungsrecht" der Eltern oder gar Geschwister mehr.Daher kann man sie nicht als vermisst melden, wenn sie ihrer eigenen Wege geht; auch wenn das schmerzlich ist. Ihr Rüstzeug, um ihr Leben richtig zu gestalten und auch ihr Geld nach Belieben auszugeben erlangt sie nicht von 18 bis 80, sondern von 1 - 18. Als vermisst - im polizeilichen Sinne - gelten Personen, die ihren gewohnten Lebensraum aus unerklärlichen Gründen überraschend verlassen haben und deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein könnte. Beispiel1: Die Mutter möchte ihre Tochter vermisst melden, weil sie nicht wie zugesichert, die Party pünktlich verlassen hat. Es ist nicht Aufgabe der Polizei,die Tochter auf der Party aufzusuchen und nach Hause zu führen (der Aufenthaltsort ist bekannt). Beispiel 2: Der Ehemann verlässt die Familie und sagt, dass es ihm reiche. Auch er ist nicht im polizeilichen Sinne vermisst, denn man kennt den Grund und er bestimmt seinen Aufenthaltsort selbst. Dagegen werden Vermisstmeldungen von Kindern grundsätzlich entgegen genommen. Nochmal ganz klar: Würde die Polizei die Schwester suchen und finden, dann müsste sie nicht mitkommen. Tut mir leid, ich weiß man möchte seine Schwester beschützen, doch dazu müsstest Du sie argumentativ von einem besseren Weg überzeugen.Wenn das nicht gelingt, dann sei ein fach bereit, wenn sie einmal vom Leben enttäuscht wird.

Weißt du das hier ist ein freies Land und wenn jemand, der Volljährig und voll Geschäftsfähig ist, beschließt irgendwo hinzufahren um irgendwas zu tun interessiert das die Behörden hier eher nicht, solange er dabei keine Gefahr für sich oder andere ist. Nur wei sie ihre Kohle auf den Kopf hauen will und die Ausbildung schmeißt werden hierzulande noch keine Bahnhöfe gesperrt und Flughäfen abgeriegelt.

Sie steht aber davor durch Mietschulden (Geld hat sie gespart) aus der Wohnung zu fliegen, Räumungsklage liegt wohl schon gegen sie vor. Sie hat wohl nur 2 Monate bezahlt und dann nie wieder.

Wenn ihre "Flucht" gelingt, gibt es halt keinen Ort mehr, an den sie zurück kann, da es Riesen Schulden für sie wären mit Gerichtskosten etc.. Sie hat dann keinen Wohnsitz, Ausbildung - Nichts!

lG

@sheyrak

.... freies Land ....

Mit 18 ist sie ihr eigener Herr. Falls sie innerhalb der EU aufgegriffen wird, wird man sie höchstens bitten, doch mal bei ihrer Familie anzurufen, damit diese weiß, dass es ihr gut geht. Mehr wird die Polizei aber nicht machen, insofern keinerlei Verdacht besteht, dass sie von ihrem Freund entführt oder anderweitig ihrer Freiheit beraubt wird.

Außerhalb der EU wird man die deutschen Behörden verständigen. Festhalten wird man sie aber auch dort kaum, insofern sie einen gesunden Eindruck macht und ebenfalls kein Verdacht auf Entführung/Freiheitsberaubung vorliegt.