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Schwere Körperverletzung

gefragt von serj6660 am 13.07.2008 um 14:52 Uhr

Ich habe eine Frau geschlagen, Sie hat eine Anzeige gegen mich gemacht, ich habe noch eine Bewährung. In einem Monat sind wir mit dieser Frau getroffen und uns verliebt, und in 3 wochen ich bin mit dieser Frau geheiratet, die Frage:

Jetzt kann sie doch nicht als Zeuge sein, und Sie will sagen, dass Sie selber umgefallen, wie geht das weiter, soll sie lügen, oder???? um mich nicht in Knast sitzen lassen????


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gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 13. Juli 2008 14:54
13x
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die frau hat wohl ihre gehirnzellen bei dem schlag verloren.... wie doof kann man nur sein. 1. ich bin dafür, dass du dafür deine strafe absitzt. 2. wenn sie lügt, dann droht ihr auch eine strafe. 3. SCHÄM DICH!!!!

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 13. Juli 2008 15:21

DH, genau so sehe ich das auch.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. Juli 2008 15:05
7x
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Als Ehefrau KANN sie die Aussage verweigern; aber sie MUSS es nicht.

Wenn sie aussagt, muß sie die Wahrheit sagen; wenn sie lügt, wird sie bestraft. - Und Du ebenfalls noch mal zusätzlich, wenn Du das veranlassen solltest; und der Gedanke liegt nahe.

Darüberhinaus reicht hoffentlich die Beweislage im übrigen, so daß es auf die Aussage der Frau nicht mehr ankommen mag.

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 13. Juli 2008 17:43

Für uns User hier reicht die Beweislage auf jeden Fall:

Zitat serj6660:" Ich habe eine Frau geschlagen "

Und ich persönlich hoffe, dass Der Mensch dafür auch ordentlich bestraft wird...


Romjia
beantwortet von Romjia am 13. Juli 2008 14:56
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Wenn du eine schwere Körperverletzung durch das einschlagen auf einen Menschen begangen hast wünsch ich dir das du einige Jahre hinter Gitter kommst. Schwere Körperverletzung bedeutet nämlich 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Ansonsten NEIN sie darf nicht Lügen. Wenn ihr verheiratet seid darf sie lediglich zur Sache schweigen.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. Juli 2008 15:02

Und ich ergänz mich mal selber. Wenn sie eine Aussage bei der Polizei getroffen hat und dort glaubhaft geschildert hat das du sie geschlagen hast, kann sie zwar vor Gericht schweigen aber die Richter sind nicht auf den Kopf gefallen. Solche Frauen gibt es zu genüge. Die können sich also denken wieso sie plötzlich was anderes sagt oder schweigt. Sollte sie vor Gericht Lügen und das kommt raus ( was ziemlich wahrscheinlich ist ) bekommt sie eine Strafe und du kommst trotzdem hinter Gitter. Viel Spass da, dort hast dann Zeit genug darüber nachzudenken was für ein Mensch du eigendlich bist.

(Auf Beleidgungen verzicht ich an der Stelle auch wenn mir tausend Begriffe für so einen Typen einfallen)


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 13. Juli 2008 14:56
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Männer die Frauen schlagen sind kleine Würstchen mit mangelndem Selbstbewußtsein.

Sei ein Mann und stell dich der Verantwortung.

Lass die Frau gehen, sie braucht keinen Mann der sie schlägt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Juli 2008 14:55
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mal ehrlich, wir sollen hier Rat geben für Rechtsbeugung..und wenn du eine Frau schon vor der Ehe schlägst..was soll das später werden, wenn du der Meinung bist, diese Frau ist dein Eigentum???

Leiste dir einen Anwalt und besprich mit ihm, was du gedenkst zu tun ..von mir bekommst keinen Rat, denn wer Frauen schlägt , der haz im Freien nichts verloren



pegolina
beantwortet von pegolina am 13. Juli 2008 14:57
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Ich verstehe dich und deine Frage nicht, aber die Frau erst recht nicht.


domchef
beantwortet von domchef am 13. Juli 2008 15:44
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deine frau kann die strafanzeige bei der polizei zurücknehmen. wird dir aber zum glück nicht viel bringen, denn körperverletzung ist ein offizialdelikt und wird kraft gesetzes weiter verfolgt. sie darf als deine ehefrau die aussage im prozess verweigern, aber es gibt dann immer noch die ursprungsanzeige, in der die beamten auch das verletzungschema vermerkt haben oder vielleicht sogar ein med. bericht vorlegt. die ärzte vom gerichtsmedizinischem institut können sehr wohl unterscheiden ob verletzungen von einem sturz oder eines schlages entstanden sind.
wenn deine frau die anzeige zurück nimmt, kann das gericht beschliessen ihr sämtliche verfahrenskosten aufzuerlegen wegen falschaussage und falsche verdächtigung.
du kannst nur hoffen einen recht "jungen" richter zu bekommen der in seiner berufslaufbahn noch nicht so viele typen wie dich angeklagt oder abgeurteilt hat.
aber vielleicht hast du ja glück und du bekommst einen guten altrichter - nach alter schule! dann wird deine bewährung widerrufen und du sitzt die altstrafe und die neue strafe ab.

schade nur, das wohl mal wieder die allgemeinhat dafür zahlen müssen, denn jeder tag knast kostet uns alle viel geld und die frau mit dem baby wird wohl der nächste hartz IV fall sein.

aber die frau scheint wirklich ein paar gehirnzellen beim schlag aus dem ohr verloren haben. wie kann frau solch einen typen wie dich heiraten. aber soll nicht mein problem sein


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 13. Juli 2008 14:54
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die frau muss gar nix sagen, wenn sie deine ehefrau ist, hat sie aussageverweigerungsrecht.

also, sie soll schweigen.

darauf wird sie auch so belehrt, achtet darauf.


Baiana
beantwortet von Baiana am 13. Juli 2008 14:54
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Als Ehefrau hat sie - soweit mir bekannt ist - ein Zeugnisverweigerungsrecht, sie braucht Dich nicht zu belasten. Ich hoffe, dass Du sie nicht nur aus diesem Grund geheiratet hast und dass Du sie nie nie nie wieder schlägst.

.

Bitte berate Dich (evtl. zusammen mit Deiner Frau) mit Deinem Bewährungshelfer, was nun zu tun ist.

Und Deine Frau sollte (wenn sie das will!) die Anzeige zurückziehen.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 13. Juli 2008 15:01

Ich versteh das nicht. Da steht schwere Körperverletzung. Ihm sollte man überhaupt keinen Tipp geben.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 13. Juli 2008 15:04

Meine Aufgabe ist es hier nicht zu verurteilen. Ich gebe Rat, wenn nach Rat gefragt wird. Egal, ob der Ratsuchende Ausländer ist (und nicht so gut Deutsch kann), verurteilter Mörder (der seine Haftstrafe abgesessen hat) oder einfach nur ganz normal oder eine Mischung aus verschiedenen Dingen.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 13. Juli 2008 15:08

Du gibst leider so gar vorausurteilente Meinungen ab. http://www.gutefrage.net/frage/welche-schpachtelmasse-passt-fuer-diese-renowierung

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 13. Juli 2008 15:15

Was möchtest Du mir damit jetzt sagen?


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 13. Juli 2008 15:00
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Deine Frau kann, die Aussage verweigern.

Aber ich an ihrer Stelle würde nicht lügen.

Zu mal die Verletzungen die durch eine schwere Körperverletzung entstehen anders aussehen als die wenn man einfach nur so von alleine umfällt.

Wenn deine Frau die Aussage verweigert, bedeutet das aber bestimmt nicht das Du Straffrei ausgehst.

Es gibt ja schließlich auch noch die Beweise für die schwere Körperverletzung ->Verletzungen deiner Frau.

Aber ich denke das es Straf mildernd gewertet wird wenn Du dich einer Therapie unterzierst und deine Aggressionen so kontrollieren zu lernst.

Ansonsten ist die nächste schwere Körperverletzung, die deine Frau erleben muss, nur eine Frage der Zeit.

LG Wolpertinger

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 13. Juli 2008 15:05

Sehr gut!

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. Juli 2008 15:18

Sag ihm doch noch das das Urteil milder ausfällt wenn er seine schwere Kindheit erwähnt und das er eindeutig zu wenig Muttermilch bekommen hat.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 13. Juli 2008 15:38

@Romija

deine Wut und deinen Hass kann ich gut verstehen.

Aber ich denke, das es wichtiger ist die Frau zu beschützen und über ihre Möglichkeiten auf zu klären als mit aller Gewalt zu argumentieren was dieser Mensch für ein schlechter Mensch ist.

Denn das denke ich ist er.

Aber der Frau wird auch nicht damit geholfen werden, das er ins Gefängnis geht und dort auf seines gleichen Trifft.

Nein, wenn er eine Therapie machen würde, das würde die Frau schützen.

Deswegen habe ich so geantwortet, wie ich es getan habe.

LG Wolpertinger

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. Juli 2008 16:25

Eine Therapie schützt die Frau? Verrat mir mal wie. Du kennst den Ablauf dieser Therapien anscheinend nicht. Der taucht da über einen bestimmten Zeitraum auf, beteuert wie Leid es ihm tut und schon gilt er als "geheilt". Und nein ich habe keinen Hass und auch keine Wut dazu hab ich viel zu oft mit solchen Typen zu tun. Der Typ gehört bei einer schweren KV weggesperrt. Mal ganz davon abgesehen sollte er wirklich wegen einer schweren KV drankommen gibt es die Möglichkeit Therapie statt Haft nicht mehr. Maximal Therapie wärend der Haft.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 13. Juli 2008 16:42

@Ronija, wenn das so ist dann bin ich für die Todesstrafe oder noch besser damit alle Menschen die so denken wie Du etwas davon haben wäre ich dafür das wir wieder lynchen.

Echt soviel unreflektiertes Gerede ist fast genauso brutal wie die Tat von serj6660.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. Juli 2008 18:01

Ich denke mal eher das du keine Ahnung hast wovon du eigendlich sprichst. Kennst du die Therapie? Weißt du was genau da gemacht wird, ab wann ein Gewalttäter als therapiert gilt? Anscheinend nicht. Also Informier dich bitte bevor du Sprüche klopfst. Und der letzte Teil ist schlicht ein FAKT. Bei schwerer KV gibt es keine Haftschonung oder Haftersatz durch Therapie. Gott sei Dank.

Aber red du mal weiter die Tat von dem Typen klein.


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 13. Juli 2008 15:27
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Du hast hier ja schon viele gute Antworten bekommen, aber an Deinen Kommentaren sehe ich keinerlei Erkennen Deiner Schuld.

Wenn Du es wirklich Ernst meinen würdest, mit der Frau und mit Eurem zukünftigen Kind, dann stehst Du zu Deiner Schuld und suchst Dir professionelle Hilfe für Deine Probleme und läßt solange die Frau und das Kind in Ruhe. Denn wenn Du einmal geschlagen hast, und dann noch ungestraft davonkommst, dann wirst Du beim nächsten Streit noch weniger Skrupel haben. Und am meisten Bauchschmerzen macht mir die Idee von dem ungeborenen Kind, was denn wenn es ein Schreikind wird, mit einer Dreimonatskolik, oder die Zähnchen kommen durch, oder die Trotzphase setzt ein. Das kostet sehr viel Nerven und Kraft, und ich bezweifle, das Du sie in Deiner jetzigen Situation hast. Tu was gegen Deine ungehemmten Aggressionen und mach eine Therapie, wenn Du die Frau wirklich liebst.

LG


Haaza
beantwortet von Haaza am 13. Juli 2008 17:48
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Ich hoffe Du bekommst eine harte Strafe...

Ach ja, zugegeben hast Du übrigens auch grade, dass Du Schuld bist:

Zitat:"Ich habe eine Frau geschlagen,..."

schade, dass ich nicht weiß, wo der Prozess ist...

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 13. Juli 2008 18:21

das hatte ich zwischen durch auch mal überlegt, ob man dieser Frage nicht an die zuständige Polizeistelle weiter geben könnte.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 13. Juli 2008 14:55
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Ja wenn das alles so super gelaufen ist.....Wie kann ich mich denn in einen Mann verlieben, der mich geschlagen hat??? Aber scheint ja zu gehen, dann tat es vielleicht doch nicht so weh.....


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Juli 2008 14:55
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Ich verstehe die Schilderung nicht. :-(

Du hast die Frau irgendwann so heftig geschlagen, dass sie Anzeige gegen diich erstattet hat und dann habt ihr geheiratet (oder wollt heiraten?)?

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 13. Juli 2008 14:57

Ja bei dem Schlag hat sich das Gehirn in seiner Tätigkeit bestechen lassen und ist von Anzeige auf Liebe umgestiegen kopfschüttel

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Juli 2008 15:00

Danke BELLA. Vermutlich begreif ichs nur nicht, weil ich nicht nachvollziehen kann, dass eine Frau den Mann dann auch noch heiratet, der sie so dermaßen geschlagen hat.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 13. Juli 2008 15:02

Tja wer kann das schon begreifen...nee da fehlt mir einiges um noch was zu sagen....


regideur
beantwortet von regideur am 13. Juli 2008 14:56
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Sie kann doch einfach ihre Anzeige zurückziehen. Aber mal unter uns: Du schlägst eine Frau und sie heiratet Dich dann???



Chwasc
beantwortet von Chwasc am 13. Juli 2008 14:58
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Der Meinung bin ich auch!!! Steh zu Deiner Tat. Warum heiratet jemand den Menschen, von dem er geschlagen wurde???Wer sowas einmal tut macht es immer wieder.


anonym
beantwortet von serj6660 am 13. Juli 2008 14:59
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Wir waren frühe befreundet, und Sie ist jetzt schwanger von mir, soll ich allein lügen und sie schweigen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Juli 2008 15:03

Welche Antwort erwartest du jetzt auf so eine dreiste Frage?

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 13. Juli 2008 15:05

Nein Du sollst ehrlich zu deiner Tat stehen.

Du hast eine schwere Körperverletzung begangen.

Die Beweise wirst Du nicht weg lügen können.

Bereust Du deine Tat???

Dann zeige deine Reue???

Hast Du ein gesehen, das Du für deine Aggressionskontrolle Hilfe benötigst???

Dann mache eine Therapie.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. Juli 2008 15:17

Du kannst Lügen wie du willst. Typen wie du kennen Anwälte und Richter ohne Ende. Beweise sind da, Aussage der Frau ist da ( auch wenn sie vor Gericht schweigt) Anzeige ist da und die Aussage der Polizisten dürfte auch da sein.

Viel Spass im Knast


SefrinsWP
beantwortet von SefrinsWP am 13. Juli 2008 15:01
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Ganz ehrlich,

wer andere Menschen, Tiere oder ähnliches schlägt (misshandelt ect.) sollte hart bestraft werden!!! Wenn ich der Bewährungshelfer sein würde, würde ich alles daran setzen das Du eine Antiagressionstherapie durchziehen müßtest.

Frauen schlagen ist armselig, es gibt aber auch Frauen die Ihre Männer schlagen.

M.f.G. SefrinsWP


anonym
beantwortet von timo011 am 13. Juli 2008 15:02
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wer einmal schlägt,schlägt immer wieder, wenn die frau klug ist -///// SCHEIDENUNG /////


anonym
beantwortet von serj6660 am 13. Juli 2008 15:04
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Es gibt keine weitere Zeuge nicht, wir waren allein,

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 13. Juli 2008 15:12

Es braucht keine weiteren Zeugen zu geben.

Sie hat Verletzungen gehabt, das reicht!!!

Man, ich denke Du bist ein Mann stehe zu deiner Tat, übernehme die Verantwortung.

Erst prügeln und dann Angst vor der Strafe haben!!!

Echt, armselig.

Kommentar von serj6660 am 13. Juli 2008 15:15

Sie ist doch selber gefallen, Treppe, Sie können nicht beweisen, das Sie selber gefallen oder ich geschlagen habe.

Wenn was passiert??? Dann gehen wir in Srassburg, wegen undemokratischen und polizistischen Rezim in Deutschland

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 13. Juli 2008 15:28

was willst du denn in rassburg??? haben wir deine menschenrechte verletzt?

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. Juli 2008 18:03

Sag mal für blöd hälst du uns eigendlich? Erst redest davon das du sie geschlagen hast und sie für dich lügen soll und nun ist sie selber gefallen? Wohl kaum. Und genau DAS wird dir kein Gericht glauben. Und Auswandern wird schwer für dich wenn du hinter Gittern sitzt.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. Juli 2008 15:15

Zeugen sind die Polizeibeamten die die Anzeige aufgenommen haben. Wenn die gewissenhaft gearbeitet haben und die Möglichkeit hatten, dann gibt es auch Bilder vond en Verletzungen.

Zeugen sind auch sämtliche Nachbarn die die Frau mit den Verletzungen gesehen haben. Und bei einer schweren Körperverletzung sind bleibende Schäden vorausgesetzt das heißt die sieht man IMMERNOCH.

Kommentar von serj6660 am 13. Juli 2008 15:22

Gesicht meine Frau war in ordnung nur die Kiefer kaputt, ehrlich zu sein, ich habe Sie geschubt, weil Sie mich selber angegriffen, und sche...iss Treppen dahinten, Sie hat wirklich gelogen, weil Sie gewursst hat, dass ich eine Bewährung habe, und jetzt versteht was sie gemacht hat.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 13. Juli 2008 15:32

@serj6660 Du bist meiner Meinung nach dein absolutest Weichei und ein Feigling.

Ein Mann steht zu seinen Taten.

Du erzählst hier Lügengeschichten ,statt für deine Tat die Verantwortung zu übernehmen.

Es gibt keine Rechtfertigung, dafür jemand schwächeres zu schlagen.

Auch nicht dafür dein zukünftiges Kind solch einer Gefahr aus zu setzen.

Das Baby hätte sterben können, das hast Du hin genommen.

Denke dadrüber mal nach.

Ansonsten habe ich den Eindruck, das Du einfach nur ein

Troll

bist der sich hier wichtig machen will.


anonym
beantwortet von MarianneW am 13. Juli 2008 15:05
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Sie hat natürlich ein Aussageverwiegerungsrecht in der Verhandlung, aber bei der Polizei hat sie bei der Anzeigenerstattung ja bereits eine Aussage gemacht, die natürlich mit berücksichtigt wird. Jetzt das genaue Gegenteil zu behaupten würde bedeuten, dass sie sich mit der Anzeige gegen dich (falsche Verdächtigung) strafbar gemacht hat. Und die Anzeige zurückziehen dürfte auch nichts mehr bringen, da in einem solchen Fall der Staatsanwalt sicherlich scharf drauf ist das alles weiter zu verfolgen.

Kommentar von serj6660 am 13. Juli 2008 15:12

Sie hat die Anzeige gemacht, wie ich es verstanden, um mir zukunftiges Kind nicht zu zeigen, Es besteht eine Motive zu lügen, ob wohl sie selber gefallen, glauben oder nicht glauben, es gab keine weitere Zeuge, also Beweisse auch, und Aussage um mich sitzen zu lassen, Sie bekommt eine Geldstraffe - wegen falsche aussage, ich zahle, und daswas!!!!

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 13. Juli 2008 15:16

pfui

Kommentar von MarianneW am 13. Juli 2008 15:18

Oder sie bekommt ne Geldstrafe und du gehst trotzdem in den Knast.

Kommt natürlich auch drauf an an welchen Richter du gerätst - hier in Bayern ist die Welt ja noch halbwegs in Ordnung diesbezüglich und da hättest du wenig Chancen mit einer solchen Geschichte.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Juli 2008 15:42

Du hast dir doch hier schon mehrmals widersprochen.

  • ''Ich habe eine Frau geschlagen''

  • ''ob wohl sie selber gefallen''

  • ''ich habe Sie geschubt, weil Sie mich selber angegriffen''

Was kommt als nächstes? Dass in Wirklichkeit nicht sie sondern du die Treppe runtergefallen bist?

Kommentar von serj6660 am 13. Juli 2008 15:56

ich will sie nicht beschädigen, ich habe Sie geschubt, Sie hat bei Polizei gelogen, dass ich sie geschlagen habe, obwohl sie ist ganz schlimm wegen Treppen umgefallen, was sollen wir jetzt machen nur lügen, sie hat schon einmal gelogen, dann soll sie jetzt lügen, oder????

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Juli 2008 16:27

Dir wurde hier schon mehrfach gesagt, das es nichts bringen würde, wenn sie lügt!!! Außerdem, wenn die Geschichte so stimmt, dann wärs besser, wenn sie die Wahrheit sagt.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. Juli 2008 18:06

jaja is klar sie is gefallen. Wenn du es überlesen haben solltest. Verletzungen die durch schläge entstehen sind für jemanden der sich damit auskennt durchaus von einem Sturz zu unterscheiden. Wenn die Beamten vor Gericht aussagen das die Verletzungen nicht aussahen wie von einem Sturz hast du Pech gehabt.


anonym
beantwortet von timo011 am 13. Juli 2008 15:26
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HALLO!!!!!! ich denke mann sollte euch beide bestraffen. aber leider ist es so ,das,wenn sie ihre anzeige zurückt zieht es nicht zur einer verhandlung kommt da kein kläger ,da kein richter. sie wierd und kann nicht bestraft werden. die sta.anwaltschaft wierd ewentuel das weiterverfolgen aber wierd nach einiger zeit das ver.fa. einstellen

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. Juli 2008 18:06

Falsch eine schwere KV wird weiterverfolgt auch wenn die Anzeige zurückgenommen wird.


anonym
beantwortet von serj6660 am 13. Juli 2008 15:37
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Danke für Ihre Verständisse, es ist doch nur einfach, ich verdiene sehr gut, und zahle fast alle Rechnungen für Sie, mein Anwalt sagt, keine Sorge wir machen diese Frau platt, aber ich will es nicht, ich will sie helfen und meines Kind,

Kommentar von MarianneW am 13. Juli 2008 16:06

Achso,

du willst ihr nur helfen, der blöde Tuss die dich völlig unberechtigter weise angezeigt hat, na dann. Da müssen wir uns ja alle bei dir entschuldigen... zyn off

Kommentar von support3 am 14. Juli 2008 10:45

Liebe/r serj6660,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support


anonym
beantwortet von serj6660 am 13. Juli 2008 16:17
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jetzt ich weis nicht was ich mit ihr zusammen im Gericht erzählen sollen, unsere Anwälte müssen einigen, um es leichter auszugehen, ich bin eigentlich schuld, dass ich sie geschubt, ohne berücksichtegen die Treppe hinten, natürlich Sie war auf mich böse, es ist so schnell passiert, sie wollte mich nicht gehen lassen (private Streit), könnte doch alles besser ausgehen, wenn ich sie nicht geschubt hätte :-((((((((


anonym
beantwortet von Hansandan am 13. Juli 2008 23:37
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  1. Für das was du getan hast sollst du auch büßen.
  2. Schwere Körperverletzung ist kein Strafantragsdelikt, d. h. selbst wenn deine Freundin lügt und keinen Strafantrag stellt und sagt sie hätte sich selbst verletzt dann liegt die Entscheidung (Verurteilung) immer noch beim Richter. Die Polizei muss die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Und der Staatsanwalt wird mit Sicherheit Anklage erheben und eine Hauptverhandlung einberufen.
  3. Falls die Wahrheit ans Licht kommt, dann ist deine Freundin wegen uneidlicher Falschaussage, Falscher Verdächtigung und bei Vereidigung mit Meineid dran. Beides zieht eine Strafe nach sich. Meineid wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
  4. Überlegt euch gut was ihr machen werdet.
  5. Du hast einen Fehler gemacht, also stehe auch dazu!!!
  6. Sag wie es war. Und wenn du sie nicht verletzen wolltest und es ein dummer Unfall war, dann wird das auch der Staatsanwalt würdigen.

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