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Schwerbehindertenrente ohne gearbeitet zu haben?

gefragt von Kegelchen am 05.11.2009 um 15:43 Uhr

Meine Schwester ist wegen ihre Herzkrankheit jetzt 100 € behindert , ist aber erst 23, sie hat also ein Lehre gemacht, aber gearbeitet noch nicht, Hat auch sie anspruch auf eine Rente oder eine andere Unterstützung. Sie kann ja nicht nur wegen ihrer Behinderung ein Leben lang am Betteltuch nagen.

Danke für die Hilfe


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anonym
beantwortet von anjanni am 5. November 2009 15:44
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100% behindert - meintest Du sicherlich.

Nein, eine Rente steht einem nur nach einer Mindestbeitragszeit zu. Und die hat sie nur mit der Lehre sicherlich nicht erreicht.

Das ist bitter - aber sie wird ihr Leben lang auf Sozialhilfe (HartzIV) angewiesen sein.

Kommentar von Kegelchen am 5. November 2009 15:45

danke, ich hatte gehofft, dass irgendwas im System, gerade das abfångt :(

Kommentar von anjanni am 5. November 2009 15:48

Die Sozialhilfe ist gerade das im System, was das abfängt.

Ihren schlechten Ruf verdankt sie nur Leuten, die sich vor Arbeit drücken wollen. Eigentlich ist sie gerade für solche Leute gedacht gewesen, die nicht mehr von was anderem leben können. (Und natürlich ist es auch schlecht für das Image, daß die Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe zusammengelegt wurde. Aber gut - das wäre ein anderes Thema.)

Kommentar von Kegelchen am 5. November 2009 15:50

die sozialhilfe die sie jedoch bekommt ist ein witz und wenn sie nicht einen Freund hätte, dann würde sie komplett untergehen.

Kommentar von Nenek am 5. November 2009 16:12
  1. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehindertezum Inhaltsverzeichnis

Hat ein Patient mit KHK eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:

* Kündigungsschutz für schwer behinderte Arbeitnehmer
* Zusatzurlaub für schwer behinderte Arbeitnehmer
* Arbeitstherapie und Belastungserprobung
* Berufsfindung und Arbeitserprobung
* Ausbildungsgeld für Schwerbehinderte
* Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
* Ergänzende Leistungen zur Reha
* Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
* Fahrdienste für Schwerbehinderte
* Kraftfahrzeughilfe
* Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung für Schwerbehinderte
* Parkerleichterungen für Behinderte
* Steuervorteile für Schwerbehinderte
* Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
* Wohnraumförderung: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/KHK---Schwerbehinderung-514.html

Kommentar von anjanni am 5. November 2009 16:20

Nenek - was nützt der Kündigungsschutz - wenn man nicht arbeiten kann?

Kommentar von anjanni am 5. November 2009 16:21

Kegelchen, sie soll auf jeden Fall noch mal nachfragen, ob es bei schwerer Behinderung zusätzliche Hilfen neben der Sozialhilfe gibt. Der Bedarf ist ja sicherlich auch höher.

Außerdem gibt es Organisationen wie den Sozialverband, der bei Anträgen hilft.

Und vielleicht kann sie ja doch noch mal zumindest eine leichte Tätigkeit aufnehmen?

Kommentar von Kegelchen am 6. November 2009 12:02

vielen dank für den Link und die Tipps, ich werde das mal mit ihr durchgehen :-)


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Kegelchen am 5. November 2009 15:44
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sorry ich meine 100 % behindert...


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 5. November 2009 15:45
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Rente sicherlich nicht, aber Sozialhilfe.

Sicher bin ich nicht. Einfach mal auf die Seite der deustchen Rentenversicherung gehen. Die haben dort ein Expertenforum.

Fragen.


anonym
beantwortet von guterwolf am 5. November 2009 15:57
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Da sie im Grunde genommen ganz wenig Rentensanspruch, um nicht zu sagen, gar keinen erworben hat, steht ihr auch keine Rente zu.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 7. November 2009 13:50
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Kann deine Schwester wegen der Herzkrankheit überhaupt nicht Arbeiten? Auch keine Bürotätigkeiten? Was die den GdB angeht das ist einfach eine Zahl zwischen 0 und 100 es heißt also genaugenommen sie hat eine GdB von 100. Ich habe einen GdB von 80 und gehe einer vollschichtigen Arbeit nach, also alleine der GdB sagt nichts darüber aus ob man arbeiten kann oder nicht.


Kommentar von Kegelchen am 10. November 2009 08:19

nein das der gdb nichts über die arbeitsfåhigkeit auszusagen hat weiss ich, aber sie darf 20-30 % arbeiten gehen was sie auch macht, aber du kannst dir sicher vorstellen das dabei nicht so sehr viel rauskommt.voraussichtlich wird sie jedoch in ein paar jahren nicht mehr arbeiten dürfen. und deshalb frag ich mich , was dann???


manumarika
beantwortet von manumarika am 18. November 2009 15:40
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Deine Schwester würde bei einer Erwerbsunfähigkeit Grundsicherung erhalten, keine Sozialhilfe und kein Hartz IV (..nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht)! Die Berechnung ist allerdings ähnlich! Hier gibt es kostenlose Broschüren zum Thema: http://www.bmas.de/portal/10576/sozialhilfeundgrundsicherung.html

Gruß aus Berlin...


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