Putze am 15.07.2008 um 0:46 Uhr
Für welche Erkrankung o.ä. kann ein Berufstätiger und auf den ersten Blick normal beweglicher Mensch einen Behindertenausweis mit 50 % z.B. bekommen?
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Psyche
bei Frauen Total-OP mit Gleichstellung
diese fallen mir auf die Schnelle ein.
Bei Google findest Du sicherlich mehr.
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:04 So ein Quatsch, für eine Total-Op bekommt man keine Anerkennung. Nur bei Carzinom
schurke am 15. Juli 2008 01:08 Immer wieder Interessant wie einem hier eigene Erfahrungen oder Erfahrungen von Familienangehörigen/nahen Bekannten als Quatsch unterstellt werden.
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:11 Ich arbeite als Sachbearbeiterin im Schwerbindertenrecht.
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:13 Die Total-Op wurde bei Frauen in den 80gern anerkannt. Heute leider nicht, so war es nicht gemeint
schurke am 15. Juli 2008 01:20 Ach so, sorry. Bei meiner Mutter war das Anfang der achtziger.
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:26 Das hatte ich mir schon gedacht. Aber Du glaubst gar nicht, was ich schon zu diesem Thema für abendteuerliche Antworten gelesen habe. LG
schurke am 15. Juli 2008 01:33 Dann sei so lieb und schreibe das nächste mal nicht: "so ein Quatsch".
Sowas gibt hier manchmal Unfrieden.
Ich versteh dich ja, wenn ich falsche oder "nicht mehr" richtige Antworten lese, juckt es mich ja auch. Aber man sollte die Erlebisse Anderer nicht einfach wegwischen.
Lg und eine gute Nacht schurke

Z.B. wenn Du Rheuma oder MS, Krebs oder ähnliches hast also mit 50 % hat man keine Vorteile außer Dein Arbeitgeber kann Dir nicht so einfach kündigen.
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:09 Und man hat 5 Arbeitstage mehr Urlaub.
1hoss43 am 15. Juli 2008 01:23 >mit 50 % hat man keine Vorteile außer Dein Arbeitgeber kann Dir nicht so einfach kündigen.<
Faktisch falsch!
Bei einem GdB von 50% ergeben sich folgende Vorteile:
1.) Schwerbehinderteneigenschaft
2.) Steuerfreibetrag von 570,-€
3.) Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
4.) Kündigungsschutz
5.) Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
6.) Freistellung von Mehrarbeit
7.) Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
8.) Vorgezogene Altersrente/Pensionierung
9.) Freibetrag beim Wohngeld bei Plegebedürftigkeit: 1200,-€
10.) Schutz bei Wohnungskündigung
11.) Befreiung von der Wehrpflicht
12.) Sonderregelung für Lehrer nach §8 bayerische Lehrerdienstordnung
13.) Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
14.) Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
15.) Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924,-€
16.) Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2100,-€
17.) Ermäßigung der Kurtaxe (je nach Ortssatzung)
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Einfach mal den Mund halten, wenn man keine Ahnung hat! http://1hoss43ham.de.to
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:30 Bei 50 % bekommt man keine Pflegestufe. Du bist ein wenig arrogant. Meinst selber du hättest die Ahnung nur weil du ein bisschem im Netz unterwegs bist. Wie schon gesagt, ich arbeite beim Versorungsamt. Ich denke die Ahnung habe ich wohl.
1hoss43 am 15. Juli 2008 01:36 @skywalker66
Erstens warst Du nicht gemeint, siehe Zitat!
Zweitens, wenn Du Sachbearbeiterin im versorgungsamt bist, solltest Du wissen welche Vorteile ein GdB von 50% bringt.
Drittens bin ich Betroffener, daher behaupte ich , Ahnung zu haben!
Viertens habe ich die og. Vorteile vom "Merkblatt zum Schwerbehindertenausweis" (Stand: Oktober 2007) abgeschrieben!
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:41 Dann nehme ich das zurück, jedoch wenn du meine Antworten liest, hatte ich in allen Punkten recht.
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:37 Und noch eins du Besserwisser, das Versorungsamt ist lediglich für die Einstufung zuständig. Die Vergünstigungen, wie von Dir erwähnt, vergeben ander Behörden und sin von Bundeslan zu Bundesland unterschiedlich.
1hoss43 am 15. Juli 2008 01:44 @skywalker66
Bei der Gelegenheit könntest Du den Besserwisser ja auch zurücknehmen... ;-))
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:48 Na gut:-)), aber sagt mal, du hast in Deinem Bescheid doch Funktionseinschränkung der Atemorgane evtl mit Zustand nach Embolie stehen? Oder handhaben die Kollegen aus Deinem Bundesland es anderes. Rein aus Interesse.
1hoss43 am 15. Juli 2008 02:06 K.A. Wollte grad nachschauen, aber den hab ich wohl "entsorgt", da ich den Ausweis jetzt unbefristet habe.
skywalker66 am 15. Juli 2008 02:09 Den Bescheid entsorgt? Das ist ein Dokument, genauso wie Dein Ausweis. Sowas heftet man ab. Das hätte ich von Dir nicht gedacht. Nicht von Dir. Ich bin echt schockiert. LG Gute Nacht
1hoss43 am 15. Juli 2008 02:12 Damit hab ich kein Problem, da ich wohl in Kürze einen Verschlechterungsantrag stellen werde/muß.
skywalker66 am 15. Juli 2008 02:16 Ja dann. Denke aber das sich in den letzten 3 Jahren die Voraussetzungen ziemlich verschärft haben, sobald du ein Änderungsantrag stellst, werden vorherige anerkannte Leiden neu bewertet. Aber ich denke soviel Ahnung hast du selber, wirst das Kind schon schaukeln.
1hoss43 am 15. Juli 2008 02:20 Ich denke da können die neu bewerten soviel die wollen, da sich die Lungenfunktion um weitere 15% verschlechtert hat und zudem noch eine weitere Krankheit hinzu gekommen ist. :-(
1hoss43 am 15. Juli 2008 02:13 Gute N8 und träum süss von sauren Drops. lach
bitmap am 15. Juli 2008 01:37 ''4.) Kündigungsschutz''
Erst nach 6-monatigem ununterbrochenem Arbeitsverhältnis.
1hoss43 am 15. Juli 2008 01:38 @bitmap
Siehe "Merkblatt zum Schwerbehindertenausweis" (Stand: Oktober 2007)
bitmap am 15. Juli 2008 01:39 Siehe SGB IX § 90.
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:45 Wodrum geht es Euch eigentlich, eure Antworten sind doch soweit in Ordnung? Wobei in der Praxis vieles anders aussieht.
bitmap am 15. Juli 2008 01:57 Ich wollte nur die richtige Antwort von hoss noch ergänzen, um eine Grundbedingung. Nicht das jemand der das liest denkt, dass von Anfang an Kündigungsschutz bestünde. Reine Krümelk@ckerei. ;-)

Zum Beispiel für eine Lungenembolie!
Mir sieht man deswegen auch nichts an, habe aber einen GdB von 80% und das Merkzeichen "G"!
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:10 Nicht auf die Lungenembolie selber, sondern auf die Funktionseinschränkung der Atemorgane.

Herzkrankheit, Asthma, Dialysepflicht. Ist mein Fachgebiet. Stellst du die Frage mit einem besonderen Hintergrund?
Putze am 15. Juli 2008 02:24 Lerne nette Menschen kennen, die "völlig normal" ihrem Leben nachgehen und mir erzählen, daß sie diesen Ausweis haben.
skywalker66 am 16. Juli 2008 13:54 Wobei viele Menschen völlig normal ihrem Leben nachgehen. Und das ist ja auch gut so. Dafür wurde das Gesetz geschaffen. Zumal du keinem eine Herzkrankheit ansiehst. Meine Bekannte bekommt nachts Dialyse. Tagsüber arbeitet sie und man sieht ihr auch nichts an.

Da gibts ne Menge Möglichkeiten http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html
Putze am 15. Juli 2008 00:51 Gibt es u.a. für Brustkrebs den Ausweis???
gertrude2 am 15. Juli 2008 00:54
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:08 Ja die Einstufung erfolgt mit 50-80% für eine Zeit der Heilungbewährung von 5 Jahren, danach wird nur das Organ bewertet und es erfolgt eine Abstufung auf 30%

bisschen blind sein
schurke am 15. Juli 2008 00:51 was ist denn ein bisschen Blind?
Hirnlos am 15. Juli 2008 01:08 Wenn noch Licht durchkommt, du aber nichts erkennen kannst.
skywalker66 am 15. Juli 2008 01:13 Hochgradig Sehbehindert laut Fachschagon
meine Tante hatte,1995 eine total Op und hat weil sie damals erst 27war...dadurch 50% Invalidität bekommen,meine Mutter aber die schon über 40 war nicht....ich versteh das uach nicht ,stimmt aber so...
skywalker66 am 16. Juli 2008 13:51 Das liegt daran, dass deine Mutter noch im gebährfähigen alter war. Dabei wird die Schwere der psych. Belastung mit bewertet.
Morbus Bechterew (unheilbare Versteifung der Wirbelsäule) im fortgeschrittenem Stadium hat das Versorgungsamt zunächst mit 30 % eingestuft. Dank der Mithilfe des BDH bekam ich 50 % ohne zeitliche Begrenzung. Weder dem Arbeitgeber noch dem Finanzamt habe ich dies bislang mitgeteilt. Sollte ich aber mal vor der Kündigung stehen oder diese erfolgt sein, so habe ich Anspruch auf eine besondere Förderung durch das Arbeitsamt, auch Jobcenter genannt. Mit 52 ist das schon wichtig. Dennoch: Lieber wäre mir, mein Körper würde funktionieren...

Sagt mal, worum geht es hier eigentlich? Will der Frager sich was aussuchen??? ...oder, wie ist das zu verstehen? Für normal Interessierte --> Schaut mal hier: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/ (Seiten des Versorgungsamtes Berlin)! In der linken Spalte mal auf ServiceCenter gehen: A-Z zum Thema Schwerbehinderung!! Rechtliche Themen sind bundesweit gleich!!! Grüßchen aus Berlin...