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Schwerbehindertenausweis mit 50 % Behinderung, wofür?

gefragt von PutzePutze am 15.07.2008 um 0:46 Uhr

Für welche Erkrankung o.ä. kann ein Berufstätiger und auf den ersten Blick normal beweglicher Mensch einen Behindertenausweis mit 50 % z.B. bekommen?


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gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 15. Juli 2008 00:48
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z.b. epilepsie


schurke
beantwortet von schurke am 15. Juli 2008 00:50
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Psyche

bei Frauen Total-OP mit Gleichstellung

diese fallen mir auf die Schnelle ein.

Bei Google findest Du sicherlich mehr.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:04

So ein Quatsch, für eine Total-Op bekommt man keine Anerkennung. Nur bei Carzinom

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 15. Juli 2008 01:08

Immer wieder Interessant wie einem hier eigene Erfahrungen oder Erfahrungen von Familienangehörigen/nahen Bekannten als Quatsch unterstellt werden.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:11

Ich arbeite als Sachbearbeiterin im Schwerbindertenrecht.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:13

Die Total-Op wurde bei Frauen in den 80gern anerkannt. Heute leider nicht, so war es nicht gemeint

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 15. Juli 2008 01:20

Ach so, sorry. Bei meiner Mutter war das Anfang der achtziger.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:26

Das hatte ich mir schon gedacht. Aber Du glaubst gar nicht, was ich schon zu diesem Thema für abendteuerliche Antworten gelesen habe. LG

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 15. Juli 2008 01:33

Dann sei so lieb und schreibe das nächste mal nicht: "so ein Quatsch".

Sowas gibt hier manchmal Unfrieden.

Ich versteh dich ja, wenn ich falsche oder "nicht mehr" richtige Antworten lese, juckt es mich ja auch. Aber man sollte die Erlebisse Anderer nicht einfach wegwischen.

Lg und eine gute Nacht schurke


Armindo
beantwortet von Armindo am 15. Juli 2008 00:51
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Z.B. wenn Du Rheuma oder MS, Krebs oder ähnliches hast also mit 50 % hat man keine Vorteile außer Dein Arbeitgeber kann Dir nicht so einfach kündigen.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:09

Und man hat 5 Arbeitstage mehr Urlaub.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 15. Juli 2008 01:23

>mit 50 % hat man keine Vorteile außer Dein Arbeitgeber kann Dir nicht so einfach kündigen.<

Faktisch falsch!

Bei einem GdB von 50% ergeben sich folgende Vorteile:

1.) Schwerbehinderteneigenschaft

2.) Steuerfreibetrag von 570,-€

3.) Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung

4.) Kündigungsschutz

5.) Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

6.) Freistellung von Mehrarbeit

7.) Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche

8.) Vorgezogene Altersrente/Pensionierung

9.) Freibetrag beim Wohngeld bei Plegebedürftigkeit: 1200,-€

10.) Schutz bei Wohnungskündigung

11.) Befreiung von der Wehrpflicht

12.) Sonderregelung für Lehrer nach §8 bayerische Lehrerdienstordnung

13.) Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten

14.) Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst

15.) Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924,-€

16.) Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2100,-€

17.) Ermäßigung der Kurtaxe (je nach Ortssatzung)

-

Einfach mal den Mund halten, wenn man keine Ahnung hat! http://1hoss43ham.de.to

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:30

Bei 50 % bekommt man keine Pflegestufe. Du bist ein wenig arrogant. Meinst selber du hättest die Ahnung nur weil du ein bisschem im Netz unterwegs bist. Wie schon gesagt, ich arbeite beim Versorungsamt. Ich denke die Ahnung habe ich wohl.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 15. Juli 2008 01:36

@skywalker66

Erstens warst Du nicht gemeint, siehe Zitat!

Zweitens, wenn Du Sachbearbeiterin im versorgungsamt bist, solltest Du wissen welche Vorteile ein GdB von 50% bringt.

Drittens bin ich Betroffener, daher behaupte ich , Ahnung zu haben!

Viertens habe ich die og. Vorteile vom "Merkblatt zum Schwerbehindertenausweis" (Stand: Oktober 2007) abgeschrieben!

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:41

Dann nehme ich das zurück, jedoch wenn du meine Antworten liest, hatte ich in allen Punkten recht.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:37

Und noch eins du Besserwisser, das Versorungsamt ist lediglich für die Einstufung zuständig. Die Vergünstigungen, wie von Dir erwähnt, vergeben ander Behörden und sin von Bundeslan zu Bundesland unterschiedlich.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 15. Juli 2008 01:44

@skywalker66

Bei der Gelegenheit könntest Du den Besserwisser ja auch zurücknehmen... ;-))

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:48

Na gut:-)), aber sagt mal, du hast in Deinem Bescheid doch Funktionseinschränkung der Atemorgane evtl mit Zustand nach Embolie stehen? Oder handhaben die Kollegen aus Deinem Bundesland es anderes. Rein aus Interesse.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 15. Juli 2008 02:06

K.A. Wollte grad nachschauen, aber den hab ich wohl "entsorgt", da ich den Ausweis jetzt unbefristet habe.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 02:09

Den Bescheid entsorgt? Das ist ein Dokument, genauso wie Dein Ausweis. Sowas heftet man ab. Das hätte ich von Dir nicht gedacht. Nicht von Dir. Ich bin echt schockiert. LG Gute Nacht

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 15. Juli 2008 02:12

Damit hab ich kein Problem, da ich wohl in Kürze einen Verschlechterungsantrag stellen werde/muß.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 02:16

Ja dann. Denke aber das sich in den letzten 3 Jahren die Voraussetzungen ziemlich verschärft haben, sobald du ein Änderungsantrag stellst, werden vorherige anerkannte Leiden neu bewertet. Aber ich denke soviel Ahnung hast du selber, wirst das Kind schon schaukeln.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 15. Juli 2008 02:20

Ich denke da können die neu bewerten soviel die wollen, da sich die Lungenfunktion um weitere 15% verschlechtert hat und zudem noch eine weitere Krankheit hinzu gekommen ist. :-(

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 15. Juli 2008 02:13

Gute N8 und träum süss von sauren Drops. lach

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Juli 2008 01:37

''4.) Kündigungsschutz''

Erst nach 6-monatigem ununterbrochenem Arbeitsverhältnis.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 15. Juli 2008 01:38

@bitmap

Siehe "Merkblatt zum Schwerbehindertenausweis" (Stand: Oktober 2007)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Juli 2008 01:39

Siehe SGB IX § 90.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:45

Wodrum geht es Euch eigentlich, eure Antworten sind doch soweit in Ordnung? Wobei in der Praxis vieles anders aussieht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Juli 2008 01:57

Ich wollte nur die richtige Antwort von hoss noch ergänzen, um eine Grundbedingung. Nicht das jemand der das liest denkt, dass von Anfang an Kündigungsschutz bestünde. Reine Krümelk@ckerei. ;-)


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 15. Juli 2008 00:53
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Zum Beispiel für eine Lungenembolie!

Mir sieht man deswegen auch nichts an, habe aber einen GdB von 80% und das Merkzeichen "G"!

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:10

Nicht auf die Lungenembolie selber, sondern auf die Funktionseinschränkung der Atemorgane.


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 15. Juli 2008 01:06
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Herzkrankheit, Asthma, Dialysepflicht. Ist mein Fachgebiet. Stellst du die Frage mit einem besonderen Hintergrund?

Kommentar von D6579a8c0b1b31f18943d6b0dbb4e693smallPutze am 15. Juli 2008 02:24

Lerne nette Menschen kennen, die "völlig normal" ihrem Leben nachgehen und mir erzählen, daß sie diesen Ausweis haben.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 16. Juli 2008 13:54

Wobei viele Menschen völlig normal ihrem Leben nachgehen. Und das ist ja auch gut so. Dafür wurde das Gesetz geschaffen. Zumal du keinem eine Herzkrankheit ansiehst. Meine Bekannte bekommt nachts Dialyse. Tagsüber arbeitet sie und man sieht ihr auch nichts an.


bitmap
beantwortet von bitmap am 15. Juli 2008 00:48
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Da gibts ne Menge Möglichkeiten http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html

Kommentar von D6579a8c0b1b31f18943d6b0dbb4e693smallPutze am 15. Juli 2008 00:51

Gibt es u.a. für Brustkrebs den Ausweis???

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:08

Ja die Einstufung erfolgt mit 50-80% für eine Zeit der Heilungbewährung von 5 Jahren, danach wird nur das Organ bewertet und es erfolgt eine Abstufung auf 30%


Hirnlos
beantwortet von Hirnlos am 15. Juli 2008 00:50
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bisschen blind sein

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 15. Juli 2008 00:51

was ist denn ein bisschen Blind?

Kommentar von 2c5c74973b44a21c7211ffebd4093ddesmallHirnlos am 15. Juli 2008 01:08

Wenn noch Licht durchkommt, du aber nichts erkennen kannst.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 15. Juli 2008 01:13

Hochgradig Sehbehindert laut Fachschagon


anonym
beantwortet von etmundi am 15. Juli 2008 01:03
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Sucht


anonym
beantwortet von doris11 am 15. Juli 2008 07:52
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meine Tante hatte,1995 eine total Op und hat weil sie damals erst 27war...dadurch 50% Invalidität bekommen,meine Mutter aber die schon über 40 war nicht....ich versteh das uach nicht ,stimmt aber so...

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 16. Juli 2008 13:51

Das liegt daran, dass deine Mutter noch im gebährfähigen alter war. Dabei wird die Schwere der psych. Belastung mit bewertet.


anonym
beantwortet von Vinzi am 9. Januar 2009 20:47
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Morbus Bechterew (unheilbare Versteifung der Wirbelsäule) im fortgeschrittenem Stadium hat das Versorgungsamt zunächst mit 30 % eingestuft. Dank der Mithilfe des BDH bekam ich 50 % ohne zeitliche Begrenzung. Weder dem Arbeitgeber noch dem Finanzamt habe ich dies bislang mitgeteilt. Sollte ich aber mal vor der Kündigung stehen oder diese erfolgt sein, so habe ich Anspruch auf eine besondere Förderung durch das Arbeitsamt, auch Jobcenter genannt. Mit 52 ist das schon wichtig. Dennoch: Lieber wäre mir, mein Körper würde funktionieren...


manumarika
beantwortet von manumarika am 11. Juni 2009 21:48
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Sagt mal, worum geht es hier eigentlich? Will der Frager sich was aussuchen??? ...oder, wie ist das zu verstehen? Für normal Interessierte --> Schaut mal hier: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/ (Seiten des Versorgungsamtes Berlin)! In der linken Spalte mal auf ServiceCenter gehen: A-Z zum Thema Schwerbehinderung!! Rechtliche Themen sind bundesweit gleich!!! Grüßchen aus Berlin...


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