gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Schweizerisches Arbeitsrecht

gefragt von TimRobot am 29.01.2009 um 9:17 Uhr

Habe gegoogelt wie blööd, finde aber nirgends einen brauchbaren Hinweis! Vielleicht weiss ja einer bescheid!

Wie ist das mit der verfügbarkeit des Personals bei mehreren Filialen! Ist man wirklich gezwungen auf immer Hin und Her zu wechseln wenn es gewünscht wird??? Oder gibt es da Regelungen bezüglich der frühzeitigen Information des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer???

Fühle mich zurzeit etwas Schikaniert! Habe gekündigt und in einem Monat bin ich hier weg! Jetzt soll ich die letzten 2 Wochen noch in Frutigen arbeiten obwohl ich ein Monatsabonnement gekauft hab!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Arbeitsrecht (2110)
Schweiz (1031)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


FranzKofler
beantwortet von FranzKofler am 29. Januar 2009 09:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du schon gekündigt hast kannst du dir eine Klage sparen. Wechselseitiger Einsatz ist normalerweise im Arbeitsvertrag festgeschrieben, lies dort mal nach.


schildi
beantwortet von schildi am 29. Januar 2009 09:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

anonym
beantwortet von Sheena10 am 29. Januar 2009 09:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo TimRobot

Ich müsste hierzu Deinen persönlichen Vertrag sehen. Wurde irgendwo eine solche Klausel erwähnt und vor allem den Gesamtarbeitsvertrag Deiner Branche.

Danach könnte ich Dir mehr sagen. Ansonsten nimm diese Unterlagen und melde Dich bei Deiner Wohngemeinde - die meisten Gemeinden oder Regionen bieten einmal in der Woche Rechtsberatungen an, welche Kostenfrei oder mit einem Minimalhonorar (Pauschale) offen sind.

Ansonsten melde Dich bei www.afbt.ch - Dieses Büro leistet auch solche Dienste und passt das Honorar dem Einkommen an.

Gruss Sheena


Play4Fun
beantwortet von Play4Fun am 29. Januar 2009 09:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schau doch mal auf der privaten internet seite...


anonym
beantwortet von tanja1959 am 30. Januar 2009 09:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normal müsste es in Deinem Arbeitsvertrag stehen, ob Du in versch. Filialen arbeiten musst.

Ruf eine schweizerische Gewerkschaft an, die gibt dir genau Auskunft, auch wenn Du noch kein Mitglied bist.

Dann kannst Du die kostenlosen Rechtsberatungen Deiner Gemeinde in Anspruch nehmen.

Dein Monatsabo kannst Du jederzeit bei der SBB auf eine andere Strecke umschreiben lassen !!!


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 2. März 2009 19:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.