Frage von Gvujevic 25.04.2012

Schweiz: Roller (50ccm) MFK

  • Antwort von guru61 25.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Prüfungsintervall

    Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Nachprüfung. Es gelten folgende Prüfungsintervalle:

    a) erstmals ein Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich:

    Fahrzeuge zum berufsmässigen Personentransport, ausgenommen Fahrzeuge, die nach Art. 4 Abs. 1 Bst. d ARV 2 verwendet werden, ** Gesellschaftswagen,** Anhänger zum Personentransport, Lastwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht über 3,50 t und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Sachentransportanhänger mit einem Gesamtgewicht über 3,50 t und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter, für die gemäss SDR eine jährliche Nachprüfung erforderlich ist;


    b) erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre:

    Motorräder,

    Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge,

    Also musst du es vorführen, da es ein Leichtmotorrad ist:

    Quelle: http://www.mfk-so.ch/fahrzeuge/fahrzeugpruefungen/fahrzeugpruefungen-periodisch....

  • Antwort von rango9 25.04.2012

    Soweit ich weiß, muss der Roller, ebenso wie in Deutschland, nicht zur Prüfung vorgeführt werden

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