Meine Frage ich etwas fachspezifisch: Welche rechtlichen, insbesondere standesrechtlichen Grundlagen hat die Schweigepflicht des Arztes und wie hat sich dies historisch entwickelt. Soviel ich weiß, und dass ist das eigentliche Problem, gab es da vor einiger Zeit eine Veränderung, die ich nicht ganz nachvollziehen kann. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Juristen sind gefragt ;-) Vielen Dank!
Standesrechtlich hat das gar keine Grundlage das liegt an dem Vertrauensverhältnis von Anwalt und Mandant. Und es ist keine Schweigepflicht sondern Schweigerecht.
ich denke, es ist eine Schweigepflicht. Das ergibt sich meiner Meinung nach schon aus der strafrechtlichen Norm § 203 StGB, wonach bestimmte Berufsgruppen zur Verschwiegenheit unter Strafandrohung verpflichtet sind.
Arzt = Anwalt. Ich schreibe meine Diss zum Thema ärztliche Schweigepflicht, daher wohl dieser Wortverdreher ;-) Bezüglich des Fachgebietes: Ich überlege, ob etwas in der BRAO steht oder in den Richtlinien zur BRAO...