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Schweigepflicht bei Lehrern

gefragt von Fragestellen am 21.05.2009 um 16:41 Uhr

Haben Lehrer Schweigepflicht zum Beispiel anderen Eltern gegenüber?

Sprich, Lehrer erzählen anderen Eltern namentlich von bestimmten Kinden, die zum Beispiel verhaltensauffällig sind. Konkretes Beispiel: andere Eltern haben Informationen zu einem Schüler mit ADS, der in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt wird. Nur die Lehrerin hat dazu die Infos, aber alle Eltern haben zimlich detailierte Infos dazu. Ist es nicht ein Verstoß der Schweigepflicht, wenn die Lehrer unbeteiligten Eltern erzählen, was mit dem Kind XYZ so unternommen wird, damit man evtl. die Probleme in den Griff bekommt.


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anonym
beantwortet von 2ello am 21. Mai 2009 16:43
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lehrer zur rede stellen. dienstaufsichtsbeschwerde


Player1990
beantwortet von Player1990 am 21. Mai 2009 16:43
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An sich dürfen Lehrer nichts gegenüber Dritten sagen, solange sie die betroffene Person namentlich nennen. Solange keine Namen fallen oder ein Hinweis auf die bestimmte Person is da eigentlich in Ordnung.


anonym
beantwortet von Paula1234 am 21. Mai 2009 16:44
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Das dürfen Lehrer nicht!!!! Beschwer dich beim Rektor...


Oliigel
beantwortet von Oliigel am 21. Mai 2009 16:42
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Ähhh...!ß Hallo !"? Was ist denn das dann für ein Scheiß-Lehrer !ß Und Lehrer haben glaube ich nur bedingt Schweigepflicht...Aber Hallo...Geht`s dem noch ganz gut...sowas anderen Eltern zu erzählen...!?


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 21. Mai 2009 16:46
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Lehrer haben Schweigepflicht anderen Eltern gegenüber. Sie dürfen nur mit den eigenen Eltern über das Problem reden.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 21. Mai 2009 16:48
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Wenn ein Kind verhaltensauffällig ist, ist das garantiert nichts, was einer Schweigepflicht unterliegen würde, die es für Lehrer eh nicht gibt! Sie müssen vielleicht den Datenschutz wahren, das hat damit aber nichts zu tun! Außerdem werden das die anderen Kinder schon auch erzählt haben. Also hätte ein Lehrer ja kein Geheimnis verraten! Es gibt keine Schweigepflicht über etwas, was jeder sehen oder merken kann!


anonym
beantwortet von artemis47u am 21. Mai 2009 16:50
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nunja es ist nicht belegt, sondern wird vermutet, dass die lehrerin die situation weitererzählte...

theoretisch besteht die möglichkeit, dass ein familinmitglied sich mit jemanden austauscht und somit auf irgendeinem weg zu den eltern gelangt...

ich würde vorsichtig mit aussagen sein, die nicht 100%ig belegt sind..


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