Schwarzfahrt mit 13

11 Antworten

Eine Strafanzeige ist nichts anderes außer Meldung bei der Polizei einer Straftat. Auch noch nicht Strafmündige können angezeigt werden, allerdings nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Bei dir wäre das so:§ 265aErschleichen von Leistungen(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.(2) Der Versuch ist strafbar.Die Strafen gelten aber nicht für dich, da du noch 13 warst. Bei dir kommt garnichts hinzu.

Klar. Die Bahn stellt dir einen Bußgeldbescheid aus und schickt ihn an deine Adresse oder an deine Eltern.

Ein Bußgeldbescheid bei der Bahn hat nichts mit dem Strafgesetz zu tun. Schwarzfahren ist auch keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Kauf dir ein Ticket und gut is'

Nach deutschem Recht ist es eine Straftat (Paragraf 265a StGB - Erschleichen von Leistungen).

Die Bahn verlangt einen erhöhten Preis für die Beförderung als der normale Fahrpreis, das sog. erhöhte Beförderungsentgelt. Das hat mit Bussgeld nicht das geringste zu tun.

@Franticek

Das hat auch mit dem Alter nicht das geringste zu tun,

Schwarzfahren ist eine Straftat und nennt sich Erschleichen von Beförderungsleistungen. Da du aber mit 13 noch nicht strafmündig bist, passiert dir von der strafrechtlichen Seite gar nichts.

Zivilrechtlich ist es etwas komplizierter. Mit dem Besteigen der Bahn oder des Busses gehst du einen Beförderungsvertrag ein, womit auch verbunden ist, dass du bei Nichtbezahlen des Fahrpereises ein erhöhtes Beförderungsentgelt (nicht Bußgeld oder Strafzahlung u. ä.) zu entrichten hast.

Damit dieser Passus auch greift, muss aber ein entsprechender Vertrag zustande gekommen sein. Da du mit 13 aber noch nicht voll geschäftsfähig bist, ist es durchaus zweifelhaft, dass du mit dem Besteigen der Bahn oder des Busses einen gültigen Beförderungsvertrag mit einer solchen Klausel eingegangen bist.

Es könnte sich für dich und deine Eltern durchaus lohnen, einen Gang vor Gericht zu riskieren. Vorher aber bitte einen Anwalt fragen.

DH! Das ist eine sehr gute Antwort.

Es ist nämlich wichtig, den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht deutlich zu machen.

Beste Antwort bisher.

Strafrechtlich kannst Du mit 13 noch nicht belangt werden, weil nicht strafmündig. Das sogenannte "erhöhte Beförderungsentgelt" wird aber trotzdem fällig. Entweder Deine Eltern begleichen das. Oder, wenn sie das nicht tun, gibt's ggf. einen Titel gegen Dich, der dann irgendwann nach Deiner Volljährigkeit vollstreckt werden kann.

Kann es schon geben, allerdings kannst du wegen Strafunmündigkeit nicht bestraft werden. Ob das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt werden muss, ist streitig.