Schwarzfahren=Vorbestraft?

5 Antworten

Natürlich bist du nicht vorbestraft.

Es ist ja noch nicht einmal zu einem Strafverfahren gekommen.

Hat das Verkehrsunternehmen dich bei der Polizei angezeigt oder nicht. Wenn nein, dann bist nicht vorbestraft. Aber das Verkehrsunternehmen kann dich selbstverständlich auch angezeigt haben. Du hast schließlich eine Straftat ( Erschleichung von Leistungen) begangen. Wenn du eine Anzeige hast, dann musst du leider das Verfahren abwarten. 

Nein, vorbestraft bist Du nicht, hat doch nichts mit dem Gericht zu tun gehabt.

Ja das wird vermerkt. Aber keine Sorge, im Führungszeugnis taucht es nicht auf.

nein, tut es nicht. Nur nach mehrmaligen Schwarzfahren kommt eine Strafanzeige