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Schwarzes Regal auf dem Balkon erlaubt? Zuvor war es ein weisses, etwas kleiner und geduldet.

gefragt von CocoRico am 08.11.2009 um 11:02 Uhr

Ich hatte seit Mai 2003 ein Getränkehalter auf meinem Balkon,der über die Brüstung hinaus ragte. Nun habe ich seit dem WE ein schwarzes Regal, was um ca. 1 Getränkekiste höher ausfällt. Dies passt dem Hausmeister nicht und hat sich bei der Hausverwaltung beschwert. Diese fordert mich nun aufgrund seines Anrufes auf, das Regal unverzüglich zu entfernen.

Im Mietvertrag ist nichts dazu festgehalten, dass man solche Dinge nicht aufstellen darf. Ebenso in der allgemein gültigen Hausordnung nicht.

Andere Mietparteien haben auch Gegenstände auf dem Balkon, die höher als die Brüstung sind, diese werden auch akzeptiert.

Dem Hausmeister geht es wohl mehr um die Farbe als um das Regal und hat auf mich einen Prass, weil ich lebensfroh bin und er nicht. Ist seit Jahren arbeitslos und lässt nun seinen Frust an mir aus. Andere Mietparteien haben auch immer wieder mal Stress mit ihm.

Danke für euere Antworten.

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Balkon x 656

anonym
beantwortet von CocoRico am 9. November 2009 13:58
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Ich finde es schön, aber der HM hat absolut etwas dagegen, weil es eben meines ist und ich nur Mieterin bin.


anonym
beantwortet von Imera am 9. November 2009 13:24
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was ist gegen ein schwarzes Regal einzuwenden?


anonym
beantwortet von CocoRico am 8. November 2009 11:31
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Der HM ist offiziell arbeitslos. HM macht er nebenbei und nur auf Stundenbasis, also kein Fulltime-Job und eigentlich mäht er auch nur den Rasen und von Technik und Co. null Ahnung. Rasenmäher wäre die bessere Bezeichnung oder Zigarettenkippersammler.

Viel Arbeit hat er damit nicht, denn er steht den ganzen Tag hinter der Balkontüre, um ja mitzubekommen, wer rein- und rausgeht. Ein Naseweiss eben.


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 8. November 2009 11:27
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Wieso ist ein Hausmeister arbeitslos? Hausmeister ist seine Arbeit.


anonym
beantwortet von CocoRico am 8. November 2009 11:25
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Hallo,

eine angehende Anwältin, die aber mit Mietrecht nichts zu tun hat, hat mir das auch schon gesagt, dass man dann auf dem Balkon aufstellen kann, was man persönlich möchte.

Andere Parteien haben eben Kinderwägen, Leitern, Sichtschutze unterschiedlicher Art und sonstige Dinge auf dem Balkon stehen.

Dem HM ignoriere ich ohnehin seit einer Woche, wo es zwischen uns geknallt hat. Der Verwalter ist aber jetzt an mich herangetreten und da muss ich irgendwie reagieren. Notfalls auch über Anwalt.


passe
beantwortet von passe am 8. November 2009 11:05
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HM ignorieren, wenn es nicht zu sehr das Gesamtbild verschandelt, sowie Satelittenschüsseln, kommt er damit nicht durch..

Nur nicht provozieren, den Armen..


mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 8. November 2009 11:04
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Normalerweise bezahlst du Miete mit für den Balkon, er wird sogar zurHälfte in die Wohnungsgrösse einrechnet. Also ist es auch dein Recht, dich so einzurichten wie es dir gefällt!


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