Ich hatte seit Mai 2003 ein Getränkehalter auf meinem Balkon,der über die Brüstung hinaus ragte. Nun habe ich seit dem WE ein schwarzes Regal, was um ca. 1 Getränkekiste höher ausfällt. Dies passt dem Hausmeister nicht und hat sich bei der Hausverwaltung beschwert. Diese fordert mich nun aufgrund seines Anrufes auf, das Regal unverzüglich zu entfernen.
Im Mietvertrag ist nichts dazu festgehalten, dass man solche Dinge nicht aufstellen darf. Ebenso in der allgemein gültigen Hausordnung nicht.
Andere Mietparteien haben auch Gegenstände auf dem Balkon, die höher als die Brüstung sind, diese werden auch akzeptiert.
Dem Hausmeister geht es wohl mehr um die Farbe als um das Regal und hat auf mich einen Prass, weil ich lebensfroh bin und er nicht. Ist seit Jahren arbeitslos und lässt nun seinen Frust an mir aus. Andere Mietparteien haben auch immer wieder mal Stress mit ihm.
Danke für euere Antworten.
Ich finde es schön, aber der HM hat absolut etwas dagegen, weil es eben meines ist und ich nur Mieterin bin.
Der HM ist offiziell arbeitslos. HM macht er nebenbei und nur auf Stundenbasis, also kein Fulltime-Job und eigentlich mäht er auch nur den Rasen und von Technik und Co. null Ahnung. Rasenmäher wäre die bessere Bezeichnung oder Zigarettenkippersammler.
Viel Arbeit hat er damit nicht, denn er steht den ganzen Tag hinter der Balkontüre, um ja mitzubekommen, wer rein- und rausgeht. Ein Naseweiss eben.
Wieso ist ein Hausmeister arbeitslos? Hausmeister ist seine Arbeit.
Hallo,
eine angehende Anwältin, die aber mit Mietrecht nichts zu tun hat, hat mir das auch schon gesagt, dass man dann auf dem Balkon aufstellen kann, was man persönlich möchte.
Andere Parteien haben eben Kinderwägen, Leitern, Sichtschutze unterschiedlicher Art und sonstige Dinge auf dem Balkon stehen.
Dem HM ignoriere ich ohnehin seit einer Woche, wo es zwischen uns geknallt hat. Der Verwalter ist aber jetzt an mich herangetreten und da muss ich irgendwie reagieren. Notfalls auch über Anwalt.

HM ignorieren, wenn es nicht zu sehr das Gesamtbild verschandelt, sowie Satelittenschüsseln, kommt er damit nicht durch..
Nur nicht provozieren, den Armen..

Normalerweise bezahlst du Miete mit für den Balkon, er wird sogar zurHälfte in die Wohnungsgrösse einrechnet. Also ist es auch dein Recht, dich so einzurichten wie es dir gefällt!