Schwarzbau? Bauamt prüft und Mieter bekommt nicht Bescheid

7 Antworten

Da du seinerzeit nicht der Bauherr warst, wird das Bauamt diese Information nur an deinen Vermieter herausgeben. Das ist so. Du magst ein berechtigtes Interesse daran haben, aber eine Auskunft darüber könnte dir nur dein Vermieter geben, was er nach Lage der Dinge sicherlich nicht tun wird.

Der Fall ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Richtig ist, dass der Mieter kein Anrecht auch Einsicht in die Bauakte hat und an einem bauordnungsrechtlichem Verfahren gegen den Eigentümer nicht beteiligt wird und auch keine Info bekommt. Die fristlose Kündigung sehe ich etwas als Problem an. Sofern das Bauamt feststellt, dass die Räume für die Nutzung nicht geeignet sind und eine Nachgenehmigung nicht möglich ist, bekommt der Mieter eine Nutzungsuntersagung und hat dann ein fristloses Kündigungsrecht. Das ist hier noch fraglich. Die statische Frage sehe ich nicht als so extrem an. Zwar kann es sein, dass Änderungen etc. notwendig sein könnten, wenn abweichend gebaut wurde. Allerdings ist eine konkrete, gegenwärtige Gefahr nach ca. 20 Jahren schwerlich anzunehmen. An die Bauakte kommt man ggf. in einem privatrechtlichen Streit vor dem Amtsgericht, wenn dieses einen sogenannten Herbeiziehungsbeschluss fasst. Aber wie schon ausgeführt: Nutzungsuntersagung ist einzig und allein das Ergebnis der bauordnungsrechtlichen Überprüfung. Und wenn diese ausgesprochen wird, dann kann fristlos ausgezogen werden. Sofern das Bauamt nicht bald eine Ortsbesichtigung macht, kann man sich beim Bürgermeister/Landrat beschweren und mit Dienstaufsichtsbeschwerde oder Untätigkeitsklage drohen. Empfehle ggf. Anwalt; zumindest für eine Rechtsberatung und bei der Wahl des Anwalts schauen, wer Baurecht kann :-)

  1. Das Bauamt wird und kann immer nur mit dem Eigentümer korrspondieren. Schwarzbau, oder nicht betrifft doch nur da Verhältnis Eigentümer/Bauverwaltung.

  2. Was ändert sich für Dich am Mietobjekt, wenn es angeblich ein Schwarzbau ist?? Es hat Dir doch so zugesagt, wie es ist und so wurde es auch angemietet. Das Ganze riecht sehr danach, dass Du, warum auch immmer, mit allen Mitteln versuchst, aus dem vertrag herauszukommen. Sollte dies nicht so sein, wirst Du sicherlich die Nachteile aufzählen können, die Dir durch den geschilderten Sachverhalt entstehen.

@ Glatteis: Mit Behauptungen wie Korruption oder Gebäude würden einstürzen können, sollte man nicht so leichtfertig umgehen!!!!!!!!

kiss96 hat die richtige Antwort gegeben. Verstösse gegen öffentliches Baurecht sind kein Kündigungsgrund für den Mieter. Er kann aber Schadenersatz einklagen, wenn der Mieter aufgrund einer bauaufsichtlichen Verfügung zum Auszug aufgefordert wird oder wenn das Mietobjekt durch behördlich angeordnete Umbauarbeiten unbenutzbar wird.

na ich weiss nicht so, also hier, in berlin rudow, haben sie mal ein ganzes wohnviertel hochgezogen, so in den 80er jahren, es kam damal öfter mal in den tv-nachrichten.

das war damals alles ackerland, auf alle fälle wurden die wohnungen trotzdem vermietet und das ist jetzt wirklich eine schöne wohngegend.

also ich glaube schon das er es vermieten/verpachten darf, nur er wird eine strafe zahlen müssen wenn es so ist.