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Schwarz gefahren, jetz ungewissheit!

gefragt von Vectri92 am 18.05.2008 um 16:19 Uhr

Servus, hab schon wieder ne Frage...

Bin vor ca. 2 Monaten beim schwarzfahren erwischt worden (ja ich weiß da macht man nich, aber war n nur paa Haltestellen, hab halt gedacht ich probiers mal) so... der kontroleur hat dann meine Daten vom Personlaausweiß in sein Gerät getippt un mir nen ausdruck gegeben! Ich sollt im RNV Kundenzentrum die 40€ bezahlen!

So hab ich aber nich gemacht, die RNV hat so doofe Öffnungszeiten, dachte wen ndie Mahnung kommt zahl ichhalt 5 euro mehr und überweise dann, aber es ist immer noch keine Mahnung da! Wird das nach ner Zeit irgendwie fallen gelassen?

mfg Denis


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 18. Mai 2008 16:28
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So schlimm ist das nicht: Beförderungserschleichung wird nach § 265a StGB mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.


Berserker
beantwortet von Berserker am 18. Mai 2008 16:26
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Abwarten. Kommt sicherlich eine Mahnung plus Mahn u.-Schreibgebühr.


anonym
beantwortet von Vectri92 am 18. Mai 2008 16:32
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So schlimm ist das nicht: Beförderungserschleichung wird nach § 265a StGB mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

Wollte ich mir eig. ersparen =)

Frage auch aus dem Grund, ein Freund würde geblitzt, vor 4 Monaten, und bekam jetz erst das Knöllchen, er musste nichts zahlen weil es schon "verjährt" war, klingt komisch weils ersdt 4 monate her ist aber is echt so...

gruß Denis

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 18. Mai 2008 16:36

Blitzerein sind auc spätestens nach 3 Monaten einzufordern..

bei dir steht ein Geldbetrag offen und der kann 3 jahre dauern..kleiner feiner Unterschied..


anonym
beantwortet von KinderKinder am 18. Mai 2008 16:20
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der staat vergißt nichts, beim nächsten mal wirst sofort mitgenommen, 80,00 ersatzweise 3 tage haft. die mahnkosten erlassen sie dir.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 18. Mai 2008 16:21
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hab damit keine Erfahrung, aber ich denke mal, daß die spätestens in 2 Jahren noch einmal auf dich zukommen werden.





sahara
beantwortet von sahara am 18. Mai 2008 16:21
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bei 5euro mehr wird es nicht bleiben!


anonym
beantwortet von Kathymaus am 18. Mai 2008 16:22
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ich glaub die vergessen das nicht. haben vllt nur gerade viel zu tun. normalerweise sidn die bhörden die, die immer ihr geld zuerst wollen ;-)

würd an deiner stelle mal anrufen.

ich übrigens finde schwarz fahren nicht so schlimm, bei den preisen ;-)


anonym
beantwortet von reinhold1948 am 18. Mai 2008 16:22
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solange du nichts schriftlich bekommst von denen, sollte auch weiter nichts passieren.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 18. Mai 2008 16:24
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Warum willst Du warten bis eine Mahung kommt. Wenn Du selber keine Zeit hast, dann schick jemanden hin der das für Dich erledigt. Du hast die Sache vom Tisch und musst nicht immer darüber nachgrübelen. LG TawaGirl


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 18. Mai 2008 16:24
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keine panik, die holen sich ihr geld noch.

halte es schon mal bereit, denn vergessen wird da nix.

solltest du nochmal erwischt werden, stehst du schon im speicher bei denen und dann...

siehe kinderkinder!


Klaus Winkler
beantwortet von Klaus Winkler am 18. Mai 2008 16:25
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Schwarzfahren ist eine Straftat.(Erschleichen von Leistungen)Um die Bezahlung kommst du nicht rum im Gegenteil du handelst dir eine Anzeige ein dann wirds teuer.


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 18. Mai 2008 16:27
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Lieber Dennis, Die 40 Euro musst Du schon abdrücken, Du kannst froh sein, wenn der RNV keine Anzeige erstattet. Richtig blöd wirds, wenn Du erneut erwischt wirst. Also fahre besser nie mehr schwarz. Viele Grüsse Steffi


anonym
beantwortet von Vectri92 am 18. Mai 2008 16:50
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hm nur was mach ich jetz, zahlen oder abwarten...

mfg denis

Kommentar von Gutefrage.net Support am 18. Mai 2008 19:41

Hallo Vectri92,

bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support




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