Frage von sabineberlin 27.12.2012

Schwangerschaft dem Arbeitgeber meldepflichtig oder nicht??

  • Antwort von Gruenkohl2012 27.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn Sie als Arbeitnehmerin schwanger werden, sollten Sie Ihren Arbeitgeber möglichst bald über die Schwangerschaft informieren. Denn ohne die Anzeige beim Arbeitgeber greifen die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht. Ihr Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie die Schwangerschaft per Attest nachweisen. Die Kosten dafür muss er selbst tragen.

    Auszug aus:

    http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufseinstieg/geld_recht/5_rechteu...

    Vielleicht hilft dir das schon weiter.

  • Antwort von TelltaleHeart 27.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Gruenkohl2012 hat das schon ganz gut zusammengefasst; hier auch noch ein Link, der alles recht detailliert beschreibt: http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/personalrat/mutter...

  • Antwort von snugata 27.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    dein azubienchen scheint mir ja ne richtige perle zu sein :)

    eigenttlich muss der arbeitnehmer mit erhalt des mutterpasses den arbeitgeber informieren. der arbeitgeber wird lediglich über den errechneten geburtstermin informiert.. da hängen ja viele sachen dran.

    wenn sie das mit einer lapidaren sms getan hat, dann hat sie ihre pflicht wohl erfüllt.

    allerdings kann ich deine enttäuschung gut verstehen

    lg :)

  • Antwort von DerHans 27.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Eine Schwangere ist verpflichtet, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, sobald sie defintiv weiß, dass sie schwanger ist. Dass DIR die Krankenkasse keine Auskunft gibt, ist ja wohl logisch.

  • Antwort von samlea 27.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Kannst du sie nicht einfach nett fragen wo ist das Problem? Schreib dazu das du nur planen können willst.

  • Antwort von RHWWW 29.12.2012

    Hallo,

    Arbeitnehmer und Azubis sollen die Schangerschaft dem Arbeitgeber melden. Wenn sie es nicht tun, können sie die besondere Rechte als Schwangere nicht in Anspruch nehmen. Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erhält sie nur dann vom Arbeitgeber, wenn sie den mutmaßlichen Entbindungstermin bzw. den tatsächlichen Geburtstermin dem Arbeitgeber mit Nachweis mitgeteilt hat. Die Krankenkasse stellt übrigens das Krankengeld 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ein.

    Ggf. einen netten Brief an die Azubi schicken und sie um eine Info zum Geburtstermin bitten, damit die weitere Planung erfolgen kann. Ggf. auch dier Eltern kontaktieren (evtl. ohne Schwangerschaft zu erwähnen), wenn die Azubi noch unter 18 ist. Ggf. auch die Punkte Elternzeit und/oder mögliche Teilzeitausbildung ansprechen.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_17848/Dienststellen/RD-SAT/Dessau/AA/1-Buergerin...

    Gruß

    RHW

  • Antwort von hexenelfe42 27.12.2012

    Meine Meinung, ganz schnell einen Fachanwalt füt Arbeitsrecht aufsuchen und alles erzählen, bzw. belegen.

  • Antwort von Esor1 27.12.2012

    dem Arbeitgeber muss man das nicht mitteilen

  • Antwort von manfred00143 27.12.2012

    Zwischen der 12 und 15 ssw ;DD

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