Schwangerschaft dem Arbeitgeber meldepflichtig oder nicht??
ich habe eine Frage: ich bin ( eine nette) Arbeitgeberin.... mein Azubi 2. Lehrjahr ist wohl schwanger . Sie hatte es mir gegenüber lediglich pauschal in einer SMS mitgeteilt ohne ins Detail gegangen zu sein. Nun aber habe ich das Mädchen nie mehr wieder gesehen, sie leidet zusätzlich an psychischen Problemen ( welche ich keinesfalls als negativ auf den Job angesehen hatte) und ist seit genau 8 Wochen AU- geschrieben.... die ersten 6 Wochen vom Gyn, nun von einem praktischen Arzt.- Meine eigentliche Frage: muss man mir als Cheffin nicht irgendeinen Nachweis über den vermeindlichen Entbindungstermin mitteilen? Die Azubine meinte, sie müsse nicht.... Habe nun als Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse mit drei Buchstaben ( erster ein A) angerufen und tatsächlich : Madame Sachbearbeiterin meinte: das müssen Sie schon schön selbst arbeitsrechtlich klären... Frau XY iss nun nach 6 Wochen AU nicht mal mehr verpflichtet , weitere gelbe Krankschriften an mich zu senden und...sie müsse den Mutterpass nicht offenlegen ( wollte ich ja auch gar nicht..nur wissen AB WANN ich mir ne andere Aushilfe zulegen muss)- Die Krankenkasse möchte mir am Tele nicht mal sagen OB sie wirklich schwanger ist oder nicht. Andere Kollegen wissen es und haben auf Facebook sogar Ultraschallbilder ansehen dürfen.... komisch... kennt sich da jemand aus? Ich meine, wie soll ich planen, ohne neugierig als Arbeitgeber zu wirken? Gruß Sabine
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wenn Sie als Arbeitnehmerin schwanger werden, sollten Sie Ihren Arbeitgeber möglichst bald über die Schwangerschaft informieren. Denn ohne die Anzeige beim Arbeitgeber greifen die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht. Ihr Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie die Schwangerschaft per Attest nachweisen. Die Kosten dafür muss er selbst tragen.
Auszug aus:
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufseinstieg/geld_recht/5_rechteu...
Vielleicht hilft dir das schon weiter.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Gruenkohl2012 hat das schon ganz gut zusammengefasst; hier auch noch ein Link, der alles recht detailliert beschreibt: http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/personalrat/mutter...
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
dein azubienchen scheint mir ja ne richtige perle zu sein :)
eigenttlich muss der arbeitnehmer mit erhalt des mutterpasses den arbeitgeber informieren. der arbeitgeber wird lediglich über den errechneten geburtstermin informiert.. da hängen ja viele sachen dran.
wenn sie das mit einer lapidaren sms getan hat, dann hat sie ihre pflicht wohl erfüllt.
allerdings kann ich deine enttäuschung gut verstehen
lg :)
Kommentar von sabineberlin 27.12.2012ja...dank dem user gruenkohl habe ich gelesen: eine mündliche , einfache Mitteilung dem AG gegenüber genügt..... ja, ich denke , sie schämt sich einfach....denn sie ist sehr jung und... das Kind dient dem deutschen Asylrecht....meine Azubine hatte befristetes Aufenthaltsrecht bis die 3-jährige Lehre bei mir ( erfolgreich) beendet wäre.
DAnke an alle, die mir Rat gegeben haben. -
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Eine Schwangere ist verpflichtet, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, sobald sie defintiv weiß, dass sie schwanger ist. Dass DIR die Krankenkasse keine Auskunft gibt, ist ja wohl logisch.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Kannst du sie nicht einfach nett fragen wo ist das Problem? Schreib dazu das du nur planen können willst.
-
Hallo,
Arbeitnehmer und Azubis sollen die Schangerschaft dem Arbeitgeber melden. Wenn sie es nicht tun, können sie die besondere Rechte als Schwangere nicht in Anspruch nehmen. Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erhält sie nur dann vom Arbeitgeber, wenn sie den mutmaßlichen Entbindungstermin bzw. den tatsächlichen Geburtstermin dem Arbeitgeber mit Nachweis mitgeteilt hat. Die Krankenkasse stellt übrigens das Krankengeld 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ein.
Ggf. einen netten Brief an die Azubi schicken und sie um eine Info zum Geburtstermin bitten, damit die weitere Planung erfolgen kann. Ggf. auch dier Eltern kontaktieren (evtl. ohne Schwangerschaft zu erwähnen), wenn die Azubi noch unter 18 ist. Ggf. auch die Punkte Elternzeit und/oder mögliche Teilzeitausbildung ansprechen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_17848/Dienststellen/RD-SAT/Dessau/AA/1-Buergerin...
Gruß
RHW
Kommentar von sabineberlin 30.12.2012danke RHW.... Gruß S.
Kommentar von RHWWWRHWWW 31.12.2012Gern geschehen! und für alle Beteiligten einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung!
-
Meine Meinung, ganz schnell einen Fachanwalt füt Arbeitsrecht aufsuchen und alles erzählen, bzw. belegen.
-
-
dem Arbeitgeber muss man das nicht mitteilen
Kommentar von sabineberlin 27.12.2012ja o.k.---- aber sie will doch irgendwann mal in den Mutterschutz....oder....das schreit doch zum Himmel: man muss es dem Arbeitgeber nicht mitteilen.... versteh ich nicht.... aber wenn Ihr das auch so sagt...
Kommentar von Gruenkohl2012Gruenkohl2012 27.12.2012Natürlich muss man es dem AG mitteilen, sonst greift das Mutterschutzgesetz nicht.
Kommentar von snugatasnugata 27.12.2012OMG - esor, halt dich einfach raus, wenn du keinen bock UND keine ahnung hast
-
Antwort von manfred00143 27.12.2012
Zwischen der 12 und 15 ssw ;DD
http://www.elektrotechnik.vogel.de/recht-produkthaftung/articles/278468/
Und hier ist nóch ein link, der dich interessieren könnte.
danke Gruenkohl ...hab mir alles durchgelesen...
War es hilfreich ? Ich habe es nur kurz angelesen und habe gedacht, dass es dir schon mal weiterhilft.