Frage von KakaPeeeH 13.09.2012

Schwanger&Ausbilung, Schulpflicht?

  • Antwort von Pupsi91 13.09.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Solang der Frauenarzt kein Arbeitsverbot ausstellt musst du also auch in die Schule gehen und Prüfungen schreiben. Schwangerschaft ist schließlich keine Krankheit. Solang du und das Kind keine gesundheiitlichen Probleme habt, ist alles wie vorher.

  • Antwort von helrich 13.09.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    So lange Du Berufsschülerin bist, hast Du die PFLICHT alles mitzumachen, was nicht Deine Schwangerschaft gefährdet. Du hast einen Ausbildungsvertrag unterschrieben.

  • Antwort von smilemeli3 13.09.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja die musst du mitschreiben, denn du bist immer noch eine ganz normale Schülerin.

  • Antwort von Hasieh 13.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Also sobald du in den Mutterschutz gehst, geht du ja nicht mehr zu deinem Ausbildungsbetrieb. Da die Berufsschule zu deiner Ausbildung gehört und du diese ja unterbrichst, musst du auch nicht mehr zur Berufschule gehen - würde ich sagen. Aber frag doch da einfach mal bei der Schule nach oder bei deinem Betrieb....

  • Antwort von Mariechen2601 13.09.2012

    Ja musst du, außerdem bist du schwanger, dh heißt das ist kein Freifahrtsschein.. Wenn du mehr als 2 Noten pro Fach hast, bekommst du auch normalerweise ein Zeugnis.

    Warum gehst du so lange in Elternzeit? Kümmer dich beizeiten um nen Kitaplatz und setz die Ausbildung so schnell wie möglich fort.

    Ich habe im Sommer diesen Jahres meine GesellenPrüfung gemacht im 6. Monat, mir ging es alles andere als gut, bin zu Berufsschule gefahren früh um 5.30 uhr mit Zug, War trotzdem Vollzeit arbeiten...

    Was jammert ihr immer rum...??

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