Hallo, meine Frau ist im vierten Monat schwanger und bei der Arbeiterwohlfahrt beschäftigt. Sie ist stellvertretende Leitung einer Kinderkrippe und darf auf Grund fehlender Immunität gegen Kinderkrankheiten nicht mehr mit Kindern unter 3 Jahren arbeiten und bekam Berufsverbot vom Betriebsarzt. Nun sagt die AWO dass sie in der Zentrale einen Bürojob erledigen muss, bei dem sie täglich 7-8 Stunden nur vor einem Telefon sitzt und nur ca. 5 Anrufe pro tag beantwortet und die restliche Zeit nur Löcher in die Luft starrt. Ist dies zulässig? kann sie nicht wenigstens eine anspruchsvolle Aufgabe verlangen? sie ist immerhin gelernte Erzieherin
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Viele müssen heute arbeiten verrichten,die ihnen nicht gefallen!Immer noch besser als Hartz4!

NAtürlich ist das zulässig wenn sonst keine Stelle frei ist die sie übernehmen kann.

Das ist zulässig, der Arbeitgeber muss das sogar anbieten. Ihre Schwangerschaft ist in diesem Fall mit einer Einschränkung verbunden, aber generell nicht gefährdet und zudem auch keine Krankheit.
Die Versetzung an einen nicht gefährdenden Platz ist richtig und zulässig.
Was will sie denn stattdessen machen, zuhause rumsitzen und alles noch bezahlt bekommen?
Nicht wirklich, oder? :-)
Ha, das sollte mir mal passieren - 5 Anrufe pro Tag und sonst nichts? Da würde ich jede Menge Bücher lesen, Babyvornamen aussuchen, mich fortbilden etc...

Ich denke das es ok ist. Wenn sie mit der Aufgabe überfordert währe könnte sie sich beschweren...
Ja, das ist in Ordnung. Das darf der Arbeitgeber.
das ist nicht zulässig beschäftigungs verbot ist beschäftigungsverbot da kann der arbeitgeber sie nicht einfach woanders einsetzen es sei denn sie möchte weiter arbeiten aber bei einem reinen beschäftigungsverbot nicht
HugoHabicht am 20. Oktober 2008 19:34 Soll der Arbeitgeber Ihr lieber kündigen? Das Beschäftigungsverbot bezieht sich ja nur auf den Kontakt mit den Kindern während der Schwangerschaft... Und wo ist da das Problem - kaum Arbeit und weiterhin das Gehalt bekommen? In der Zeit kann die Frau ja etwas für sich tun: lesen, weiterbilden, sich auf das Baby freuen usw....

lieber nicht zur arbeit gehen solange man schwanger ist
Ally32 am 20. Oktober 2008 19:30 Schwangerschaft ist keine Krankheit
Schwangeschaft ist keine Krankheit. Warum soll man da nicht arbeiten?
wir sind halt leider in deutschland und nicht im ausland in anderen ländern darf man zuhause bleiben sobald man weis das man schwanger ist
HugoHabicht am 20. Oktober 2008 19:36 Und das dann noch vom Arbeitgeber bezahlt bekommen? Da wünscht man sich, als Frau geboren zu sein. Ist das eventuell der Grund, das bei manchen Berufen doch lieber Männer eingestellt werden obwohl Frauen das genauso gut oder besser könnten?
Nix für ungut - aber möchtest Du für etwas bezahlen, von dem Du keinen entsprechenden gegenwert bekommst?
bommel65 am 20. Oktober 2008 19:42 @Ina81: Woher hast du denn den Blödsinn her mit dem Ausland, wo man nicht mehr arbeiten muss, sobald man schwanger ist?? Höchstens wenn man gefeuert wird ... :-)
Kannst du das belegen?
Welches Traumland kann sich das leisten bzw. soll das sein?
Blödsinn hoch 10!
nROnE am 20. Oktober 2008 20:51 jah aba das macht stress die arbeit ...
und das is nicht so gut denk ich mal
nach meiner meinung telefondienst ja aber nur für die zeit wie sie auch im kindergarten gearbeitet hat ansonsten ärztliches attest das sie nicht so lange sitzen kann
wolfgang1956 am 30. November 2008 18:12 Ob das ein Mediziner attestiert, bezweifle ich. Sitzen oder liegen sind weit weniger anstrengend wie stehen. Außerdem ist das Herumlaufen während der Wartezeiten auf den nächsten Anruf nicht verboten.

Das ist zulässig. Es mag zwar nicht unbedingt angenehm sein, doch kann sie sich ja was zum Lesen mitnehmen oder die Passanten vor dem Haus beobachten und fotografieren.

soll sie doch hinter die löcher in der luft ein buch halten, dann ist das starren nicht so langweilig.