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Schwanger! was tun im Job?

gefragt von bp383 am 20.10.2008 um 19:26 Uhr

Hallo, meine Frau ist im vierten Monat schwanger und bei der Arbeiterwohlfahrt beschäftigt. Sie ist stellvertretende Leitung einer Kinderkrippe und darf auf Grund fehlender Immunität gegen Kinderkrankheiten nicht mehr mit Kindern unter 3 Jahren arbeiten und bekam Berufsverbot vom Betriebsarzt. Nun sagt die AWO dass sie in der Zentrale einen Bürojob erledigen muss, bei dem sie täglich 7-8 Stunden nur vor einem Telefon sitzt und nur ca. 5 Anrufe pro tag beantwortet und die restliche Zeit nur Löcher in die Luft starrt. Ist dies zulässig? kann sie nicht wenigstens eine anspruchsvolle Aufgabe verlangen? sie ist immerhin gelernte Erzieherin


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vollimleben
beantwortet von vollimleben am 20. Oktober 2008 19:28
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Viele müssen heute arbeiten verrichten,die ihnen nicht gefallen!Immer noch besser als Hartz4!


manu1979
beantwortet von manu1979 am 20. Oktober 2008 19:27
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Ich glaube schon, dass das zulässig ist.


Ally32
beantwortet von Ally32 am 20. Oktober 2008 19:28
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NAtürlich ist das zulässig wenn sonst keine Stelle frei ist die sie übernehmen kann.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 20. Oktober 2008 19:31
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Das ist zulässig, der Arbeitgeber muss das sogar anbieten. Ihre Schwangerschaft ist in diesem Fall mit einer Einschränkung verbunden, aber generell nicht gefährdet und zudem auch keine Krankheit.

Die Versetzung an einen nicht gefährdenden Platz ist richtig und zulässig.

Was will sie denn stattdessen machen, zuhause rumsitzen und alles noch bezahlt bekommen?

Nicht wirklich, oder? :-)

Ha, das sollte mir mal passieren - 5 Anrufe pro Tag und sonst nichts? Da würde ich jede Menge Bücher lesen, Babyvornamen aussuchen, mich fortbilden etc...


regideur
beantwortet von regideur am 20. Oktober 2008 19:28
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Ich denke das es ok ist. Wenn sie mit der Aufgabe überfordert währe könnte sie sich beschweren...



BlauerEngel
beantwortet von BlauerEngel am 20. Oktober 2008 19:29
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Ja, das ist in Ordnung. Das darf der Arbeitgeber.


anonym
beantwortet von Ina81 am 20. Oktober 2008 19:29
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das ist nicht zulässig beschäftigungs verbot ist beschäftigungsverbot da kann der arbeitgeber sie nicht einfach woanders einsetzen es sei denn sie möchte weiter arbeiten aber bei einem reinen beschäftigungsverbot nicht

Kommentar von E2fa440c10c0c80559920d054009341dsmallHugoHabicht am 20. Oktober 2008 19:34

Soll der Arbeitgeber Ihr lieber kündigen? Das Beschäftigungsverbot bezieht sich ja nur auf den Kontakt mit den Kindern während der Schwangerschaft... Und wo ist da das Problem - kaum Arbeit und weiterhin das Gehalt bekommen? In der Zeit kann die Frau ja etwas für sich tun: lesen, weiterbilden, sich auf das Baby freuen usw....


nROnE
beantwortet von nROnE am 20. Oktober 2008 19:29
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lieber nicht zur arbeit gehen solange man schwanger ist

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 20. Oktober 2008 19:30

Schwangerschaft ist keine Krankheit

Kommentar von Simple_avatar4smallBlauerEngel am 20. Oktober 2008 19:30

Schwangeschaft ist keine Krankheit. Warum soll man da nicht arbeiten?

Kommentar von Ina81 am 20. Oktober 2008 19:31

wir sind halt leider in deutschland und nicht im ausland in anderen ländern darf man zuhause bleiben sobald man weis das man schwanger ist

Kommentar von E2fa440c10c0c80559920d054009341dsmallHugoHabicht am 20. Oktober 2008 19:36

Und das dann noch vom Arbeitgeber bezahlt bekommen? Da wünscht man sich, als Frau geboren zu sein. Ist das eventuell der Grund, das bei manchen Berufen doch lieber Männer eingestellt werden obwohl Frauen das genauso gut oder besser könnten?

Nix für ungut - aber möchtest Du für etwas bezahlen, von dem Du keinen entsprechenden gegenwert bekommst?

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 20. Oktober 2008 19:42

@Ina81: Woher hast du denn den Blödsinn her mit dem Ausland, wo man nicht mehr arbeiten muss, sobald man schwanger ist?? Höchstens wenn man gefeuert wird ... :-)

Kannst du das belegen?

Welches Traumland kann sich das leisten bzw. soll das sein?

Blödsinn hoch 10!

Kommentar von 5409375bea4fd12ce9873777437467dbsmallnROnE am 20. Oktober 2008 20:51

jah aba das macht stress die arbeit ...

und das is nicht so gut denk ich mal


anonym
beantwortet von claudia3341 am 26. Oktober 2008 21:44
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nach meiner meinung telefondienst ja aber nur für die zeit wie sie auch im kindergarten gearbeitet hat ansonsten ärztliches attest das sie nicht so lange sitzen kann

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 30. November 2008 18:12

Ob das ein Mediziner attestiert, bezweifle ich. Sitzen oder liegen sind weit weniger anstrengend wie stehen. Außerdem ist das Herumlaufen während der Wartezeiten auf den nächsten Anruf nicht verboten.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 30. November 2008 18:10
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Das ist zulässig. Es mag zwar nicht unbedingt angenehm sein, doch kann sie sich ja was zum Lesen mitnehmen oder die Passanten vor dem Haus beobachten und fotografieren.


abibremer
beantwortet von abibremer am 18. Dezember 2008 11:14
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soll sie doch hinter die löcher in der luft ein buch halten, dann ist das starren nicht so langweilig.


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