Hallo Ihr Lieben,
ich habe vor 3 Wochen angefangen zu arbeiten. Habe einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben für ein Jahr ( davon 6 Monate Probezeit). Als ich es nach 2 Wochen vom Arzt erfahren habe, dass ich schwanger bin, habe ich es sofort dem Chef mitgeteilt. Daraufhin hat der mir natürlich am nächsten Tag die Kündigung vorgelegt. Den Vertrag habe ich am 10.7. unterschrieben. Am 20.7. habe ich von der Schwangerschaft erfahren da mir übel war und ich starke Bauchschmerzen habe. Hab es auch am 21.7. gleich mitgeteilt und am 23.7. Kündigung bekommen. Habe mich geweigert zu unterschreiben.
Daher bin ich heute wegen meiner Schmerzen und Übelkeit zum Arzt, der mich eine Woche krankgeschrieben hat. Kann mir jemand sagen wir ich weiter vorgehen soll? Ich weiss man kann mich während Schwangerschaft nicht kündigen ich habe auch schriftlich bezüglich meiner Schwangerschaft dem Arbeitgeber dies mitgeteilt.
Habe ich jetzt weniger Chancen weil ich krankgeschrieben bin ? Oder gilt ganz normal der Kündigungsschutz gem. § 9 MSchG weiter?
Wäre super dankbar über Antworten.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Selbst wenn er dich jetzt nicht kündigen dürfte, würde doch dein befristeter AV auslaufen. Und in der Probezeit kann er sowieso ohne angabe von Gründen kündigen.

Hier steht es ganz genau : http://www.google.de/search?hl=de&q=Schwangerschaft+K%C3%BCndigung+probezeit...
erweh am 24. Juli 2009 12:41 http://www.gutefrage.net/frage/gilt-der-kuendigungsschutz-bei-schwangerschaft-auch-schon-in-der-probezeit Wurde hier schon mal gestellt.
erweh am 24. Juli 2009 18:00 Gleich im zweiten Link, konnte den nicht hier reinkopieren.
Mein befristeter Arbeitsvertag läuft eigentlich aber erst am 30.06.2010 ab
erweh am 24. Juli 2009 14:37 Ja, und? Erstmal kannst Du jetzt nicht gekündigt werden, es sei denn Dein AG kann sich auf diese Härtefallklausel berufen. Nach der Entbindung kann er Dich auch nochmal 4 Wochen nicht, und bis dahin ist es ja noch ne ganze Weile.
Das ist wohl so nicht richtig. Siehe hier:www.frag-einen-anwalt.de