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Schwanger während der Probezeit. Kann man mich kündigen?

gefragt von angel0787 am 24.07.2009 um 12:33 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

ich habe vor 3 Wochen angefangen zu arbeiten. Habe einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben für ein Jahr ( davon 6 Monate Probezeit). Als ich es nach 2 Wochen vom Arzt erfahren habe, dass ich schwanger bin, habe ich es sofort dem Chef mitgeteilt. Daraufhin hat der mir natürlich am nächsten Tag die Kündigung vorgelegt. Den Vertrag habe ich am 10.7. unterschrieben. Am 20.7. habe ich von der Schwangerschaft erfahren da mir übel war und ich starke Bauchschmerzen habe. Hab es auch am 21.7. gleich mitgeteilt und am 23.7. Kündigung bekommen. Habe mich geweigert zu unterschreiben.

Daher bin ich heute wegen meiner Schmerzen und Übelkeit zum Arzt, der mich eine Woche krankgeschrieben hat. Kann mir jemand sagen wir ich weiter vorgehen soll? Ich weiss man kann mich während Schwangerschaft nicht kündigen ich habe auch schriftlich bezüglich meiner Schwangerschaft dem Arbeitgeber dies mitgeteilt.

Habe ich jetzt weniger Chancen weil ich krankgeschrieben bin ? Oder gilt ganz normal der Kündigungsschutz gem. § 9 MSchG weiter?

Wäre super dankbar über Antworten.


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anonym
beantwortet von nany31 am 24. Juli 2009 12:37
1x
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Selbst wenn er dich jetzt nicht kündigen dürfte, würde doch dein befristeter AV auslaufen. Und in der Probezeit kann er sowieso ohne angabe von Gründen kündigen.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 24. Juli 2009 12:46

Das ist wohl so nicht richtig. Siehe hier:www.frag-einen-anwalt.de


erweh
beantwortet von erweh am 24. Juli 2009 12:38
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Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 24. Juli 2009 18:00

Gleich im zweiten Link, konnte den nicht hier reinkopieren.


anonym
beantwortet von angel0787 am 24. Juli 2009 12:58
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Mein befristeter Arbeitsvertag läuft eigentlich aber erst am 30.06.2010 ab

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 24. Juli 2009 14:37

Ja, und? Erstmal kannst Du jetzt nicht gekündigt werden, es sei denn Dein AG kann sich auf diese Härtefallklausel berufen. Nach der Entbindung kann er Dich auch nochmal 4 Wochen nicht, und bis dahin ist es ja noch ne ganze Weile.


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