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Schwanger / Vertragsverlängerung

gefragt von FanelleFanelle am 11.11.2008 um 13:00 Uhr

Hallo, brauche bitte eure Hilfe, habe gestern erfahren das ich in der 7 woche schwanger bin freu, möchte es aber nocht nicht an der arbeit erzählen, mein vetrag läuft aber ende des jahres aus. mein arbeitsgeber will mich ja verlängern ( weiß aber noch nicht das ich schwanger bin) mache ich mich strafbar wenn ich z.b. am 28.11.08 meine vertragsverlängerung unterschreibe. ist die dann schon rechtsgültig. danke im voraus

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cats4life
beantwortet von cats4life am 11. November 2008 13:01
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Ist zwar nicht ganz fair dem AG gegenüber, aber sags NICHT, sonst wird er deinen Vertrag sicher nicht verlängern!

Kommentar von 913546f9c97acfe43116aeb0c2ec980fsmallfnmama am 11. November 2008 13:02

sag ich auch...er kann alles essen,muß nicht alles wissen


Putzibuhbuh
beantwortet von Putzibuhbuh am 11. November 2008 13:04
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Du könntest evtl. mit deinem Frauenarzt absprechen, dass die SS erst nach dem 28.11. festgestellt worden ist(Arbeitgeber will ja evtl. irgendeinen Nachweis sehen). Dann ist die Verlängerung auch rechtens. Sagst du jetzt vorher Bescheid, wird der Vertrag wohl automatisch auslaufen. Denn bei befristeten Verträgen gilt das alles nicht mit Kündigungsschutz usw.


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 11. November 2008 13:04
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Ob es strafbar ist, weiss ich nicht aber moralisch bedenklich fände ich persönlich es schon und würde es daher dem Arbeitgeber sagen, wobei ich eure Arbeitsgesetze usw. nicht kenne.

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 11. November 2008 13:06

Es ist nur für Arbeitgeber nicht wirklich rechtens, eine Frau bei der Einstellung zu fragen, ob sie schwanger ist. Weil die Frage nicht rechtens ist, hat die Frau auch das Recht, die Frage wissentlich falsch zu beantworten!

Kommentar von 0d5afc82958b89bf08461d15890cf408smallSwisslady am 11. November 2008 13:08

Ist aber keine Neueinstellung sondern eine Vertragsverlängerung. Da spielt das Vertrauensverhältnis auch eine Rolle.

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 11. November 2008 13:29

Aber doch auch das zum Chef, dass der nicht "nur" wegen einer Schwagerschaft das Vrtragverhältnis, das er ursprüunglich verlängern wollte, nicht verlängert..

Man vergisst meiner Meinung nach zu leicht, dass die Sache mit dem Vertrauen für beide Seiten gilt.

Kommentar von peunty am 11. November 2008 13:36

was nützt es denn, wenn der Arbeitgeber ihr vertraut und sie dann auf der Straße sitzt? Ich würde den Vertrag unterschreiben und es ihm dann ein paar Wochen später sagen... Dann greift der Kündigungsschutz und sie kann nach dem Mutterschutz oder nach der Erziehungszeit zurück zum arbeitgeber... Das ist ne Frage von Sicherheit auch dem Kind gegenüber.. Wünsch dir alles Gute für Dich und dein Kind!

Kommentar von F193545126562e3eea593015ab102f9fsmallPutzibuhbuh am 11. November 2008 13:51

Naja, mit dem Kündigungsschutz ist da so eine Sache. Verlängert er z. B. nur für ein halbes Jahr läuft auch da der Vertrag einfach aus!!!


moon73
beantwortet von moon73 am 11. November 2008 13:03
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Nein, du kannst deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft berichten, wenn du es für richtig hälst. Vor dem 3. Monat würde ich eh noch nichts erzählen. Ich würde trotzdem nicht allzulange damit warten, da sonst der Mutterschutz für dich nicht greifen kann, Kündigungschutz hast du auch erst, wenn der AG von deiner Schwangerschaft weiß. Ich denke bis zur Vertragsverlängerung kannst du schon damit warten.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 11. November 2008 13:03
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Nee, du kannst es sagen, wenn du es für angemessen findest. In diesem Fall würde ich tatsächlich erstmal nichts sagen.


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 11. November 2008 13:02
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strafbar?? Nö! Wer soll Dir denn nachweisen, dass Du Kenntnis von der Schwangerschaft hattest??!! I.d.R. sollte man es dem Arbeitgeber eh erst erzählen, wenn die Sache recht sicher ist, also so in der 12. Woche.

In meinem Arbeitsvertrag stand, dass man vor Arbeitsbeginn und nach Vertragsunterzeichnung nicht mehr vom Vertrag zurücktreten kann-ob das rechtens und üblich ist, weiß ich allerdings nicht.

Wünsch Dir so oder so eine tolle Schwangerschaft!


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 11. November 2008 13:06
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Grundsätzlich muss man den AG unmittelbar danach unterrichten, wenn einem die Schwangerschaft bekannt wird, nur so sichert man sich den Mutter- und Kündigungsschutz. Ich würde zwar auch noch drei Wochen warten; wenn allerdings der AG irgendwie herausbekommt (Attest des Arztes), dass die Schwangerschaft vor Vertragsabschluss bekannt war, wird das als Täuschung betrachtet und der Vertrag ist kündbar. Du musst also mit Vorlage von Attesten sehr vorsichtig sein.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 11. November 2008 13:08

Ist es nicht, selbst wenn die Frau bewußt ihre Schwangerschaft verschweigt, gilt es nicht als Täuschung. Eine schwangere Frau darf in ihrem Zustand "lügen".

Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 12. November 2008 12:04

Hast Recht, das entsprechende Urteil vom ArBG Lübeck wurde vom Europ. Gerichtshof gecancelt.

Kommentar von peunty am 11. November 2008 13:38

ein guter Arzt erstellt ihr das attest auf Nachfrage zu dem Zeitpunkt zu dem sie es braucht. Und in den Mutterpaß muss der AG nicht schauen. Der Arzt stellt sonnen Wisch aus, dem mann dem AG vorlegt. Der kostet 5 Euro und wird vom AG bezahlt, weil der den ja haben will. Am Besten erst mit dem Personalsachbearbeiter sprechen und ihm sagen, dass man Schwanger ist, der wird dann den Wisch verlangen und bezahlen.


badewasser
beantwortet von badewasser am 11. November 2008 13:04
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tus nicht. ich habe es getan und sitz ab ende nov. jetzt daheim. du musst es bist zum dritten monat nimanden sagen. bist nicht dazu verpflichtet und deinen schwangerschaftspass musst du ihm auch nicht zeigen. wenn du mehr infos haben möchtest z.b. wie es mir ging schreib mir ne e-mail. schnecke@schleimi.de


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 11. November 2008 13:03
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soweit ich weiß, musst du das nicht sagen, er würde dich ja sonst benachteiligen nur weil du schwanger bist, nur bei einer Kündigung musst du es sagen, da sie dann unwirksam wird. Schau doch mal im Internet unter Schwangerschaftsschutz und Arbeitsrecht nach, nicht das ich was falsches sage!


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