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Schwanger und sitzen gelassen

gefragt von KnuddlmausKnuddlmaus am 05.10.2008 um 21:23 Uhr

In ca. 2 Monaten kommt mein kind auf die welt, mein Ex ist von einem tag auf den anderen verschwunden. Kann ich dann später für das Kind Unterhalt verlangen?

Es geht mir in erster linie nur darum das mein Kind gesund ist doch was kann ich von meinem Ex alles fordern????


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freakli
beantwortet von freakli am 5. Oktober 2008 21:24
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Unterhalt!


Anell
beantwortet von Anell am 5. Oktober 2008 21:25
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Natürlich kannst du das. Ich wünsche dir alles Gute für dich und das Kind! Anell

Kommentar von motzki am 5. Oktober 2008 21:28

Ich wünsche dem leiblichen Vater alles Gute und dass er sein Umgangsrecht im vollen Umfang ausübt und ausüben kann!

Kommentar von F472c375c6ba4382a4f8cd66c5ae2f15smallfreakli am 5. Oktober 2008 21:30

Das wünsch ich ihm auch, zum Wohle des Kindes.


BlueIris
beantwortet von BlueIris am 5. Oktober 2008 21:25
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Selbstverständlich muss er Unterhalt zahlen, wenn er der Vater ist.

Ob Du mehr "fordern" willst (Umgang mit dem Kind usw.) solltest Du Dir gut überlegen, zum Wohle Deines Kindes!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. Oktober 2008 21:25
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Kindesunterhalt und für Dich Betreuungsunterhalt.


kullerkeks16
beantwortet von kullerkeks16 am 5. Oktober 2008 21:26
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würde ich auch mit Anwalt regeln.. Alles Gute für dich und dein Baby.. Freu dich auf die Geburt und auf einen neuen kleinen Menschen und überlass deinem Anwalt den Rest...

Kommentar von Bed3e923cdd90dbff66ced6242b7c02asmallKnuddlmaus am 5. Oktober 2008 21:27

Danke macht Mut. lg

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 5. Oktober 2008 21:27

dh


dieduese
beantwortet von dieduese am 5. Oktober 2008 21:31
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du kannst unterhalt beantragen,wenn er nich zahlen kann bekommst du monatlich ca 125 euro von der unterhaltsvorschusskasse.dies muss er dann später wenn er arbeit hat alles zurückzahlen.so is es bei mir auch!bei witeren fragen frag mich!


Ally32
beantwortet von Ally32 am 5. Oktober 2008 21:32
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Unterhalt für das Kind und die ersten drei Jahre Betreuungsunterhalt für Dich. Ein Tip von mir. Mach für das Kind die Beistandschaft vom Jugenamt. Das bedeutet das wenn mal kein Unterhalt kommt, das Jugendamt den Unterhalt einklagt


Stoeppel
beantwortet von Stoeppel am 5. Oktober 2008 21:24
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Hm....Geld? Denk ich mal...xD


dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 5. Oktober 2008 21:24
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melde dich bei einem anwalt, der wird das nötige in die wege leiten!


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 5. Oktober 2008 21:25
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Wenn er die Vaterschaft anerkennt,muss er sofort zahlen,ansonsten tritt das Jugendamt ein und holt sich das Geld von ihm zurück!


anonym
beantwortet von Draken am 5. Oktober 2008 21:27
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Du kannst von deinem Ex unterhalt fordern klar. gott sei dank denkst du in ersterlinie an dein kind, den nichts ist wichtiger, viel glück


Qetan
beantwortet von Qetan am 5. Oktober 2008 21:27
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Das kannst Du mit dem Jugendamt regeln, natürlich muß der junge Mann Unterhalt zahlen.


oOPrincessOo
beantwortet von oOPrincessOo am 7. Oktober 2008 12:28
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Du kannst auf jeden Fall Unterhalt verlangen!! Das ist dein gutes Recht!!


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