Knuddlmaus am 05.10.2008 um 21:23 Uhr
In ca. 2 Monaten kommt mein kind auf die welt, mein Ex ist von einem tag auf den anderen verschwunden. Kann ich dann später für das Kind Unterhalt verlangen?
Es geht mir in erster linie nur darum das mein Kind gesund ist doch was kann ich von meinem Ex alles fordern????
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Natürlich kannst du das. Ich wünsche dir alles Gute für dich und das Kind! Anell

Selbstverständlich muss er Unterhalt zahlen, wenn er der Vater ist.
Ob Du mehr "fordern" willst (Umgang mit dem Kind usw.) solltest Du Dir gut überlegen, zum Wohle Deines Kindes!

Kindesunterhalt und für Dich Betreuungsunterhalt.
würde ich auch mit Anwalt regeln.. Alles Gute für dich und dein Baby.. Freu dich auf die Geburt und auf einen neuen kleinen Menschen und überlass deinem Anwalt den Rest...
Knuddlmaus am 5. Oktober 2008 21:27 Danke macht Mut. lg
wienochmal am 5. Oktober 2008 21:27 dh
du kannst unterhalt beantragen,wenn er nich zahlen kann bekommst du monatlich ca 125 euro von der unterhaltsvorschusskasse.dies muss er dann später wenn er arbeit hat alles zurückzahlen.so is es bei mir auch!bei witeren fragen frag mich!

Unterhalt für das Kind und die ersten drei Jahre Betreuungsunterhalt für Dich. Ein Tip von mir. Mach für das Kind die Beistandschaft vom Jugenamt. Das bedeutet das wenn mal kein Unterhalt kommt, das Jugendamt den Unterhalt einklagt
melde dich bei einem anwalt, der wird das nötige in die wege leiten!

Wenn er die Vaterschaft anerkennt,muss er sofort zahlen,ansonsten tritt das Jugendamt ein und holt sich das Geld von ihm zurück!
Du kannst von deinem Ex unterhalt fordern klar. gott sei dank denkst du in ersterlinie an dein kind, den nichts ist wichtiger, viel glück

Das kannst Du mit dem Jugendamt regeln, natürlich muß der junge Mann Unterhalt zahlen.

Du kannst auf jeden Fall Unterhalt verlangen!! Das ist dein gutes Recht!!