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Schwanger und muss mich arbeitslos melden, Geld trotz 3-Monats-Sperre?

gefragt von SandraS am 24.01.2008 um 15:38 Uhr

Mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.01. aus und ich muss mich arbeitslos melden. Ich weiß, es gibt diese 3-Monatssperre, weil ich mich nicht schon beim AA gemeldet habe. Jetzt meine Frage: Ich werde zum 14.02. in den Mutterschutz gehen, das ist ja noch in der 3-Monats-Sperrfrist, bekomme ich dann trotzdem Mutterschaftsgeld vom AA?


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vollyhn
beantwortet von vollyhn am 24. Januar 2008 15:47
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Wer sich verspätet meldet bekommt doch keine Sperre von 3 Monaten sondern von einer Woche, wenn ich mich nicht irre. Die 12wöchige Sperre gibt es, wenn man die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Januar 2008 15:56

Du irrst nicht bezüglich der Sperrzeitdauer (SGB III § 144 Abs. 6)

Kommentar von SandraS am 24. Januar 2008 16:01

wenn man weiß dass der Vertrag ausläuft muss man sich 3 Monate vorher arbeitslos melden, sonst bekommt man drei Monate Sperre, aber eigentlich wollte ich eine Antwort und keine Frage ;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Januar 2008 16:06

''sonst bekommt man drei Monate Sperre''

Nö, das ist einfach falsch.

Zitat: ''(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.'' (Gesetz und § stehen in meinem anderen Kommentar)

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 24. Januar 2008 16:35

Die Antwort ist: Du bekommst eine Woche Sperre und danach die üblichen Leistungen der Arbeitsagentur.


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Januar 2008 16:09
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''II. Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns:

  • Frauen, deren Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen oder wegen Befristung vor Beginn der Schutzfrist endete''

http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm

Kommentar von SandraS am 24. Januar 2008 17:17

Super, ich danke Euch allen


Taraa
beantwortet von Taraa am 24. Januar 2008 16:00
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Noch hast Du Dich ja nicht verspätet gemeldet! der 31.01 ist der letzte Tag....also...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Januar 2008 16:04

''Noch hast Du Dich ja nicht verspätet gemeldet!''

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Kommentar von SandraS am 24. Januar 2008 16:09

Wenn man weiß dass der Vertrag ausläuft muss man sich 3 Monate vorher arbeitslos melden, sonst bekommt man drei Monate Sperre. Es geht hier also um einen befristeten Vertrag.

Kommentar von amiria71 am 24. Januar 2008 17:08

doch die meldung muss drei monate vor ende des vertrages erfolgen. das ist bei befristeten verträgen so. nur bei kündigung nicht, da muss man dann umgehend nach kündigung, oder bei langfristiger kündigung eben drei monate vor ende des vertrages hin.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Januar 2008 18:04

Nö, man muss nicht mal mehr hin. Man kann die Arbeitssuchendmeldung (vorab) auch telefonisch machen. http://kuerzer.de/PSaqCiGGi


anonym
beantwortet von sabrina126 am 14. Februar 2008 14:45
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jetzt mal anderst gefargt seit wann weist du das dein vertarg ausläuft mann weis es ja nicht imemr 3 monate vorher bei mir z.b wusste ich es erst 3 wochen vorher richtig das mein vertrag nicht verlägert wird. wegen der schwangerschaft!


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