Mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.01. aus und ich muss mich arbeitslos melden. Ich weiß, es gibt diese 3-Monatssperre, weil ich mich nicht schon beim AA gemeldet habe. Jetzt meine Frage: Ich werde zum 14.02. in den Mutterschutz gehen, das ist ja noch in der 3-Monats-Sperrfrist, bekomme ich dann trotzdem Mutterschaftsgeld vom AA?
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Wer sich verspätet meldet bekommt doch keine Sperre von 3 Monaten sondern von einer Woche, wenn ich mich nicht irre. Die 12wöchige Sperre gibt es, wenn man die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat.

''II. Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns:
Super, ich danke Euch allen

Noch hast Du Dich ja nicht verspätet gemeldet! der 31.01 ist der letzte Tag....also...
bitmap am 24. Januar 2008 16:04 ''Noch hast Du Dich ja nicht verspätet gemeldet!''
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Wenn man weiß dass der Vertrag ausläuft muss man sich 3 Monate vorher arbeitslos melden, sonst bekommt man drei Monate Sperre. Es geht hier also um einen befristeten Vertrag.
doch die meldung muss drei monate vor ende des vertrages erfolgen. das ist bei befristeten verträgen so. nur bei kündigung nicht, da muss man dann umgehend nach kündigung, oder bei langfristiger kündigung eben drei monate vor ende des vertrages hin.
bitmap am 24. Januar 2008 18:04 Nö, man muss nicht mal mehr hin. Man kann die Arbeitssuchendmeldung (vorab) auch telefonisch machen. http://kuerzer.de/PSaqCiGGi
jetzt mal anderst gefargt seit wann weist du das dein vertarg ausläuft mann weis es ja nicht imemr 3 monate vorher bei mir z.b wusste ich es erst 3 wochen vorher richtig das mein vertrag nicht verlägert wird. wegen der schwangerschaft!
Du irrst nicht bezüglich der Sperrzeitdauer (SGB III § 144 Abs. 6)
wenn man weiß dass der Vertrag ausläuft muss man sich 3 Monate vorher arbeitslos melden, sonst bekommt man drei Monate Sperre, aber eigentlich wollte ich eine Antwort und keine Frage ;-)
''sonst bekommt man drei Monate Sperre''
Nö, das ist einfach falsch.
Zitat: ''(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.'' (Gesetz und § stehen in meinem anderen Kommentar)
Die Antwort ist: Du bekommst eine Woche Sperre und danach die üblichen Leistungen der Arbeitsagentur.
eine Woche stimmt: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Arbeitsuchendmeldung/Arbeitsuchendmeldung-Nav.html